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Dies und Das - "Straftat: Unterschriftensammeln"

Zum wiederholten Male wurde uns unterstellt, eine Staftat zu begehen, weil wir Unterschriften sammelten. Zwei Mal davon sammelten wir für die Volklsinitiative "Keine Profite mit Boden und Miete!" das nächste Mal für die Europa-Bürgerinitiative "Reclaim Your Face!".

Bei Volksinitiativen sind Unterschriftensammlungen Teil des Prozederes, um nicht zu sagen essenzieller Bestandteil des Ganzen. Es müssen zwingend Unterschriften - in Hamburg gut 10.000 Stück - gesammelt werden, auf der Straße, analog. Schwierig, wenn dies als Straftat gewertet wird.

Bei Europa-Initiatven können Unterschriften zwar auch digital gesammelt werden, aber eine analoge Sammlung ist schon allein deshalb nötig, um auch Menschen zu informieren, die sich nur analog in der Welt bewegen.

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Ermittlungsverfahren eingestellt

Wir hatten auf ein Verfahren gehofft ...

23. Januar 2023

Von der Polizei einer Straftat bezichtigt:
Unterschriften sammeln für RYF

Am 18. Januar 2023 erhielt unser Anwalt Post von der Staatsanwaltschaft:

Das Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Demonstration wurde gemäß § 170 Abs 2 eingestellt.

Wie es dazu kam?

Am 8. Mai 2022 sammelten wir vor dem Stadion von Altona 93 Unterschriften für die Europäische Bürgerinitiative "Reclaim your face!".

Für eine solche Bürgerinitiative müssen Unterschriften gesammelt werden. So wie auch bei Bürgerbegehren oder Volksinitiativen dies der Fall ist. Dies ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess.

Die Polizei kennt sich anscheinend mit den Gesetzen zur Ausübung der demokratischen Teilhabe nicht so gut aus und meinte, wir würden eine Versammlung abhalten. Eine von uns musste den Ausweis vorzeigen und bekam einen guten Monat später Post von der Polizei: Ein Ermittlungsverfahren wegen Abhaltung einer unangemeldeten Versammlung werde eingeleitet. Jene von uns, welche den Ausweis vorzeigte, hätte angegeben die "Versammlungsleiterin" zu sein. Was für uns völlig überraschend war, weil wir auch im Gespräch mit der Polizei immer wieder betonten, keine Versammlung abzuhalten, sondern lediglich Unterschriften für eine Euroäische Bürgerinitiative zu sammeln. Die Unterschriftenlisten wurden sogar fotografiert.

Unser Anwalt, der uns auch schon bei ähnlichen Vorkommnissen bei der Unterschriftensammlung für die Volksinitiativen "Keine Profite mit Boden und Miete!" vertreten hatte, forderte umgehend eine Akteneinsicht. Das war am 19. Juni 2022.

Mitte Dezember 2022 meldete sich die zuständige Stelle und der Anwalt konnte die Akten einsehen. Unser Anwalt schrieb postwendend zurück – Argumente s.o, das Verfahren sei einzustellen.

Am 18. Januar 2023 bekam unser Anwalt Post von der Staatanwaltschaft:

Das Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden.

anna elbe meint dazu: Wir hätten gern eine endgültige Klärung und hatten deshalb auf eine Gerichtsverhandlung gehofft.

Es geht ja nicht um uns als Personen. Es geht um unsere Demokratie und der Teilhabe an der selben.

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Post vom Landeskriminalamt: Ermittlungsverfahren zur Staftat

Stellt Unterschriftensammeln eine Versammlung oder einen Aufzug dar?

17. Juni 2022

Versammlung oder Aufzug

Versammlung oder Aufzug?

Obwohl wir es doch wussten, hat uns der Eingang des Briefes vom Landes­kriminal­amt doch wieder empört.

Am 8. Mai 2022 hatten zwei von anna elbe vor dem Stadion von Altona 93 Unterschriften für die EU-Bürgerinitiative "Reclaim Your Face!" gesammelt und wurden von der Polizei einer Straftat bezichtigt. Siehe

Heute kam nun das Schreiben von LKA.

Vorgeworfen wird einer von anna elbe:

"Abhaltung verbotenener oder nicht angemeldeter Versammlungen und Aufzüge gemäß § 26 VersammlG"

Desweiteren steht in dem Schreiben, die Person hätte auf Nachfrage angegeben, die Versammlungleiterin zu sein.

Wahrscheinlich ist es gerade dies, was uns so empört: Wird so doch unterstellt, dass die Beteiligten selbst der Ansicht waren, eine Versammlung abzuhalten.

Keiner von den beiden Unter­schriften­sammler*innen hat jemals gesagt, eine Versammlung abzuhalten, geschweige denn eine Leiterin einer Versammlung zu sein. Denn: Unterschriften zu sammeln stellt keine Versammlung dar. Dieses wurde so auch vorgetragen und verteidigt. Es bestand die Bereitschaft, spontan eine Versammlung anzumelden, da die Abhaltung einer Versammlung unterstellt wurde und anna elbe ursprünglich weiter Unterschriften sammeln wollte.

Das Schreiben vom LKA war am 17.06. im Briefkasten, wurde am 14.06.22 erstellt und bis zum 30.06.22 wird eine schriftliche Äußerung erbeten.

 

Der Brief vom LKAHH - ohne Anhänge zur Personenauskunft PDF 14.06.22

Reclaim your face! zur EU-Bürgerinitiative

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Unterschriftensammeln für offzielle EU-Bürgerinitiative eine Straftat?

PRESSEMELDUNG

9. Mai 2022

Eine Straftat: Unterschriften sammeln vor Altona93

Sonntag den 8. Mai 2022 haben wir zu zweit Unterschriften für "Reclaim Your Face!" gesammelt. Vor dem Stadion von Altona93 in der Griegstraße.

"Reclaim Your Face! " ist eine Europaweite Bürgerinitiative, die - wie ein Volksbegehren im Bundesland - offiziell angemeldet ist. Die Registriernummer der Europäischen Kommission steht auf der Unterschriftenliste. Darauf wurde die Polizei vor Ort von uns hingewiesen.

Polizei bezichtigt uns dennoch einer Straftat:

Wir hätten eine unerlaubte da unangemeldete Versammlung abgehalten. Dabei hatten wir weder ein Schild hochgehalten noch gegen Corona-Maßnahmen verstoßen (denn die gibt es ja gar nicht mehr). Als wir für die Volksinitiativen "Keine Profite mit Boden und Miete!" beim Unterschriftensammeln in ähnliche Situationen kamen, wurde ein hochgehaltenes Schild mit der Aufschrift "Hier unterzeichnen!" über dem A5-Plakat der Volksinitiative als Begründung, es handle sich um eine Versammlung herangezogen. Als das wohl nicht reichte, wurde ein Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen angeführt. Das, obwohl wir Extra-Maßnahmen zum Schutz der Unterzeichnenden ergriffen hatten.

Von der Polizei wurde uns gesagt, wir hätten mindestens 24 Stunden zuvor die "Versammlung" anmelden müssen. Wir haben jedoch keine Versammlung abgehalten. Wir haben Unterschriften gesammelt. Wozu wir uns spontan am Morgen entschieden hatten.

Die Unterschriftensammlung ist für eine Eu-Bürgerinitiative, die offiziell angemeldet ist: Die Registriernummer der Europäischen Kommission (ECI(2021)000001) steht auf jeder Unterschriftenliste.

Wir sehen uns in der Ausübung unserer demokratischen Rechte beschnitten und sind empört darüber, dass Menschen, die sich in den demokratischen Prozess einbringen, dermaßen von der Polizei gegängelt werden. Das ist zutiefst undemokratisch und passt zu autoritär regierten Ländern, aber doch nicht in eine Demokratie, in der laut Grundgesetz sowohl Meinungs- wie auch Versammlungsfreiheit bestehen und alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll. Dazu gehört auch, für eine offizielle Bürgerinitiative Unterschriften sammeln zu können, ohne dies 24 Stunden vorher anzumelden.

Nun steht uns eine Strafanzeige ins Haus ...

Mit besten Grüßen

anna elbe
WEITBLICK FÃœR HAMBURG

Wir sagen NEIN zum Ausverkauf
von städtischen Räumen

an@annaelbe.net
http://annaelbe.net

 

Siehe zu "Reclaim Your Face!"
"Dies ist keine einfache Petition, sondern eine oἀzielle "Europäische Bürgerinitiative" (EBI). ..."
https://reclaimyourface.eu/de/

Siehe zu Vorfällen bei der Unterschriftensammlung für "Keine Proἀte mit Boden und Miete!"
https://annaelbe.net/ziel_diesunddas_VImieten.php

Anhang:
- 2 Fotos vom 8. Mai 2022 als PDF.
- Unterschriftenliste der EU-Bürgeinitiative "Reclaim Your Face!"

 

Zwei Fotos PDF 08.05.22

Unterschriftenliste der Europa-Bürgerinitiative PDF 08.05.22

Pressemeldung als PDF 08.05.22

 

Unterschriften sammeln vor Altona 93

Unterschriftensammeln vor Altona93

Titel

Bezichtigung einer Straftat durch die Polizei

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Ordnungswidrigkeit eingestellt

7. Dezember 2021

Die Gerichtsverhandlung am 20. Oktober 2020 entfiel "da die Verfolgung nicht geboten sei".

Am 4. Dezember kam nun der Brief von der Behörde für Inneres und Sport:

Ordnungswidrigkeit am 08.08.20 um 22:30 Uhr ...

Aufgrund des Beschlusses vom 01.10.2021 des Amtsgerichtes Hamburg, wird das Verfahren hinsichtlich des Betroffenen [...] gemäß §47 Abs. 2 OWiG eingestellt.

Gerichtsverhandlung wegen Unterschriftensammeln für die Volksinitiative

Öffentlicher Hauptverhandlungstermin am 20. Oktober 2021 - 13 Uhr - Sievekingplatz 3 - FÄLLT AUS!

27. September 2021 | Ergänzungen: taz-Artikel, 29.09.21 | Verhandlung entfällt, 07.10.21

Unterschriftensammeln oder Versammlung?
Was auf dem Schild steht? Schild größer

Wir sind zutiefst empört!

Wir hatten im August 2020 Unterschriften für eine angemeldete Volksinitiative gesammelt und wurden von zwei Polizisten bezichtigt, eine unangemeldete Versammlung abzuhalten.

Im April 2021 erhielten wir Bußgeldbescheide (Siehe). Wurde das Bußgeld noch wegen angeblich "verbotswidriger" Teilnahme an einer unangemeldeten Versammlung verlangt, heißt es jetzt in der Gerichtsvorladung: "In Sachen [...] wg. OWi Infektionsschutzgesetz".

Willkürliche Maßnahmen

Zeitgleich flatterten die Bußgeldbescheide bei uns beiden Unterschriftensammlern ein. In beiden Fällen legte unser Anwalt zeit- und wortgleichen Widerspruch ein.

Nun kam Anfang September bei einem von uns eine Vorladung zum Gerichtstermin. Zwei Wochen später bekam die andere ein Schreiben mit Bekanntgabe der Einstellung des "eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens".

Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich. ENTFÄLLT ("da die Verfolgung nicht geboten sei") !

Was dem "Beschuldigten" am 7. Oktober so schriftlich mitgeteilt wurde.

Sie findest statt am

Mittwoch, den 20. Oktober 2021 - 13 Uhr
Sitzungssaal 292, 1. Stock Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude)

Über moralischen Unterstützung und Rückhalt durch Anwesenheit würden wir uns sehr freuen!

"Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit Im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen."

 

Gerichtsvorladung "In Sachen [...] wg. OWi Infektionsschutzgesetz" als PDF 09.09.21

Einstellung des eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens Kleinen Anfrage 21.09.21

Bußgeldbescheid als PDF

"Sabotiert die Polizei Hamburg Unterschriftensammlungen?" Kleinen Anfrage 28.08.20

"Zu politisch für die Polizei" zum Artikel taz, 12.08.20

Bußgeld fürs Engagement zum Artikel taz, 29.09.21

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Bußgeldbescheide wegen Unterschriftensammeln im August 2020 eingegangen

Späte Auswirkungen vom Unterschriftensammeln am Neuen Pferdemarkt / Stresemannstraße

15. April 2021

Polizeilich beobachtetes Unterschriftensammeln.

Im August letzten Jahres sammelten wir am Neuen Pferdemarkt / Stresemannstraße Unterschriften. Von der Polizei wurde uns unterstellt, eine unangemeldete Versammlung abzuhalten und mit Bußgeldverfahren gedroht.

Jetzt, acht Monate später, werden uns Bußgeldbescheide über jeweils insgesamt 178,50 € zugestellt.

Die Begründung lautet:

"Ihnen wird vorgeworfen, am 08.08.2020 um 22:30 Uhr in Hamburg, Beim Grünen Jäger I Stresemannstr. als Fußgängerin folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie nahmen verbotswidrig an einer eine öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung mit dem Tenor: "Keine Profite für Boden & Miete" teil, bei der folgende Beschränkung nicht beachtetet wurde: Versammlung war nicht angemeldet. ..."

Dass Unterschriftensammeln für angemeldete Volksinitiativen von der Polizei (strafrechtlich) verfolgt wird, lässt tief blicken und macht uns fassungslos.

Die Linke hatte dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass eine Teilnehmerzahl von zwei Personen nach Ansicht der Polizei eine Versammlung darstellt. Wer in der Öffentlichkeit kommunikative Interaktion pflegt und / oder gar öffentlich zu einer Meinungsbildung beiträgt, läuft Gefahr eine Ordnungswidrigkeit zu beghen. Mehr dazu hier

Wir legen Einspruch ein.

 

Bußgeldbescheid als PDF

"Sabotiert die Polizei Hamburg Unterschriftensammlungen?" Kleinen Anfrage 28.08.20

"Zu politisch für die Polizei" zum Artikel taz, 12.08.20

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Unterschriftensammeln auf dem Goetheplatz verboten?

Schon wieder verhindert Polizei Unterschriftensammlung der angemeldeten Volksinitiativen
"Keine Profite mit Boden und Miete!"

30. September 2020
Nachtrag: 1. Oktober 2020

Und wieder werden wir beim Sammeln behindert ...

Ca 12:20 Uhr. Wir sammeln wie so oft auf dem Markt Neue Große Bergstraße / Goetheplatz Unterschriften für die Volksinitiativen (VIs) "Keine Profite mit Boden und Miete!".

Wir hatten uns bereits etwas abseits vom Markt, hinter dem letzten Wagen des Marktes Richtung Ikea aufgestellt, da uns ein Mann von einem neuen Marktstand schon vertreiben wollte und wir keine Lust auf Auseinandersetzung hatten.

Es war heute besonders mühselig:
Viel Erklärung, wenig Unterschriften.

Ein Polizist trat an uns heran und fragte gleich, ob das denn angemeldet sei.
Es folgte das Übliche: eine Belehrung, dass wir eine Versammlung darstellen würden und so etwas anmelden müssten. – Das, was wir da tun sei verboten. Man könne streiten, ob Versammlungen ab zwei oder drei Personen als solche zu sehen seien. - Wir waren zu zweit unterwegs.

Wiedermal war der Polizei der Unterschied zwischen angemeldeter Volksinitiative und angemeldeter Versammlung nicht bekannt. Uns kam es so vor, als wisse der Polizist nicht, was eine Volksinitiative ist. Als wir sagten, dass wir keine Versammlung abhielten, sondern Unterschriften für zwei angemeldete VIs sammeln würden, meinte der Polizist: „Das würde ich aber wissen, wenn das hier angemeldet wäre.“

Als der Polizist unsere Personalien aufnehmen wollte verweigerte eine von uns das Herausgeben des Personalausweises und meinte sie würde einen Anwalt dazu holen wollen.

Es gab ein weiters kurzes Hin-und-Her, in dem der Polizist meinte, dass der ganze Goetheplatz zum Markt gehören würde, und wir somit auf Fläche stünden, die zur Zeit an den Marktbetrieb vermietet sei. Wir erklärten, dass das Sammeln für Unterschriften sogar in Flughäfen, die ja privatisiert seien, erlaubt sei und dass es dazu ein Urteil geben würde. Zudem seien wir mobil unterwegs.

Einer von uns versuchte einzulenken und fragte, ob der Polizist Anstoß an dem Schild nehmen würde?

Die andere machte sich auf den Weg zum „Mietverein zu Hamburg“ (100 Meter weiter,Neue Große Bergstraße) um dort hoffentlich Unterstützung zu bekommen. Leider hatte der Mietverein noch gar nicht auf.

Frau wollte unterschreiben

Währenddessen nahm der Polizist die Personalien des anderen von uns auf. Schließlich verabschiedet sich der Polizist mit den Worten: „Wenn das eine Straftat ist, werden sie von uns hören!“

Leider hatte uns dieser erneute Vorfall so mitgenommen, dass wir uns nicht mehr in der Lage sahen, weiter auf Menschen zu zugehen, und um Unterschriften zu bitten.

Die Person, die auf dem zweiten Foto zu sehen ist, wollte unterschreiben, wurde dann aber von der Situation davon abgehalten.

Nachtrag, 1. Okober 2020

Es erscheint uns doch wichtig, hier zu erwähnen, dass wir schon seit Jahren immer mal wieder genau so Unterschriften sammelten: Mit (im Wagen stehendem) kleinem Tischchen und Schild, Infomaterial und "Sandwich".

2015 - Unterschriften sammeln für
"Rettet den Volksentscheid"

Wir haben auch schon in unterschiedlichen Situationen erlebt, von der Polizei kontrolliert zu werden, oder gebeten worden zu sein, unsere Aktion anzumelden.

Beim Unterschriftensammeln sind wir auch schon von privaten Sicherheitsdiensten aus Einkaufszonen vertrieben worden.

Wir haben noch nie erlebet, noch nie!, dass unsere Unterschriftensammelei - ob mit oder ohne Wagen - von der Polizei als Versammlung oder Demonstration angesehen wurde. Es wurde uns erstmals in diesem Jahr, bei dieser Volksinitiative "Keine Profite mit Boden und Miete!" eine Straftat unterstellt.

Wir fühlen uns schikaniert.

 

Genaueres zu den Volksinitiativen bei "Keine Profite mit Boden und Miete!" zur Website

Unterschriftenlisten als Download PDF

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Sabotiert die Polizei Hamburg Unterschriftensammlungen?

Der Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) stellte am 20.08.2020 eine Schriftliche Kleine Anfrage
Am 28. August 2020 kam die Antwort des Senats

5. September 2020

Das kann nur eine Versammlung sein ...

Zwei Unterschriftensammler*innen hatten am 8. August von der Polizei eine Bußgeldandrohung bekommen, als sie Unterschriften für die ordentlich angemeldeten Volksinitiativen "Keine Profite mit Boden und Miete!" sammelten.

Was genau passierte

Wir leben in einer Demokratie, in der "alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht".

Nur in China, Weißrussland (Belarus) und solchen Ländern werden Menschen, die für angemeldete Volksinitiatven Unterschriften sammeln sanktioniert. Nur in diesen undemokratischen Staaten ist es denkbar, dass das Hochhalten eines Plakats, das auf die Unterschriften­sammlung hinweist, das Eingreifen von Sicherheitskräften (Polizei) nach sich zieht.

Doch auch in unserem Rechtstaat heißt es nun: "Passt auf, was Ihr bei Euch tragt, denn öffentliche Meinungsbildung könnte zu einem Bußgeld führen."

Denn jetzt ist es klar: Die Teilnehmerzahl von zwei Personen stellt nach Ansicht der Polizei eine Versammlung dar.

Also Leute gebt acht, wenn Ihr Euch in der Öffentlichkeit trefft! Seht zu, dass Ihr keine kommunikative Interaktion pflegt und / oder gar öffentlich zu einer Meinungsbildung beitragt.

Und lasst Euch besser von der Versammlungsbehörde beraten, bevor Ihr auf die Straße geht.

"Das Hochhalten eines Plakates mit dem Tenor: 'Keine Profite für Boden & Miete' und das aktive Ansprechen von Passanten diente nach Bewertung der Einsatzkräfte vor Ort nicht nur der Sammlung von Unterschriften, sondern stellte eine öffentlichen Meinungs­bildung und kommunikative Interaktion dar und wurde folglich als Versammlung bewertet."

Quelle: Zitat aus der Antwort des Senats

 

"Sabotiert die Polizei Hamburg Unterschriftensammlungen?" zur Kleinen Anfrage 28.08.20

Genaueres zu den Volksinitiativen bei "Keine Profite mit Boden und Miete!" zur Website

Unterschriftenlisten als Download PDF

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Unterschriftensammlung eine Ordnungswidrigkeit?

Einschüchterung durch Polizei von Unterschriftensammlern für die Volksinitiativen "Keine Profite mit Boden und Miete"!

9. August 2020
Ergänzung am 22.08.20: taz-Artikel vom 12.08.20

bewachtes Unterschriften sammeln St Pauli

Unterscrhriftensammeln mit Polizei, 08.08.20

bewachtes Unterschriften sammeln St Pauli

Bewachtes Sammeln, St. Pauli, 08.08.20

Unterschriften sammeln Spritzenplatz

Mit Ausrüstung unterwegs: 18.07.20 Spritzenplatz

Am Abend des 8. Augusts wurde das Unter­schriften­sammeln zweier Personen für zwei angemeldete Volksinitiativen zu einer unangemeldten Kundgebung und somit zu einer Ordnungswidrigkeit erklärt.

Wir schoben mit unserem Fahrradanhänger durch das Schanzenviertel, um für die Volksinitiativen "Keine Profite mit Boden und Miete!" Unterschriften zu sammeln. In dem Fahrradanhänger transportierten wir unser benötigtes Material, einen sehr kleinen Tisch - darauf die Unterschriftenlisten, Des­in­fekt­ions­mit­tel, sowie Umhänger (Sandwitchman) usw...
Auch ein "Plakat" am Holzstiel, auf dem der Slogan der Volksinitiativen zu lesen ist und der Hinweis "Hier unterschreiben", trugen wir mit uns, um auf unsere Unterschriftensammlung aufmerksam zu machen. So machten wir häufiger dort Stopp, wo wir darauf hoffen konnten, dass Menschen die Volksinitiativen unterschreiben wollten.

Unseren Weg entscheiden wir immer spontan: Nach Lust und Laune, Durchhaltevermögen und der Vermutung, wo könnte sich hier das Sammeln lohnen?

Es ist anstrengend immerzu zu rufen: "Wir sammeln Unterschriften! Keine Profite mit Boden und Miete!". Viele Menschen, die unser Schild sehen, kommen von sich aus auf uns zu.

Mit dieser Ausstattung haben wir schon häufiger Unterschriften gesammelt: Für unterschiedliche Bürgerbegehren und Volksinitiativen. Niemals wurde uns unterstellt, eine Versammlung, Kundgebung oder ähnliches abhalten zu wollen - immer war allen, auch zufällig vorbeikommenden Polizisten, klar, dass wir Unterschriften für angemeldetet Begehren sammeln. Volksinititativen, Bürgerbegehren und ähnliches sind per se politisch. Es ist also gar nicht möglich ohne politische Aussage dafür Unterschriften zu sammeln.

Zum Beispiel: Als wir am Freitag, dem 7. August auf den Alma-Wartenberg-Platz kamen, um dort mit der wie oben beschriebenen Ausstattung Unterschriften zu sammeln, kamen dort herumstehende Polizisten auf uns zu und fragten, ob wir etwas derartiges, wie eine Demonstration abhalten wollten. Wir zeigten die Aufschrift auf dem Plakat und erklärten, dass wir lediglich Unterschriften sammeln wollten. Damit hatte es sich.

Als wir jedoch am Samstag, dem 8. August in an der Kreuzung Stresemannstraße / Neuer Pferdemarkt anhielten, kamen zwei Polizisten auf uns zu und sprachen uns an. Sie fragten nach der Genehmigung für diese offensichtlich politische Kundgebung. Wir erklärten, dass es sich um das Sammeln von Unterschriften handle und NICHT um eine Kundgebung. Wir seien für Volksinitiativen, die höchst amtlich angemeldet und genehmigt seien unterwegs. Wir würden auf der Straße Unterschriften sammeln und müssten zu diesem Zweck auch werben. Plakate in den Stadtteilen, Flyer und Umhänger am Körper (Sandwitchman) sind üblich. Das "Plakat am Stiel" wurde zum Problem.

Wir fragen uns nun: Warum nicht auch ein Plakat mit einem Griff / Stiel?
Ab wieviel Zentimetern Höhe wird aus einer Werbung mit politischer Aussage eine politische Kundgebung?

Die Polizisten setzten uns ca. eine halbe Stunde lang fest und blieben hinter uns stehen. Wir sammelten somit unter Beobachtung weiter, wobei wir glauben, dass die Anwesenheit der Beamten kein positives Licht auf unsere Aktion geworfen hat. Wahrscheinlich wurden einige Passanten so davon abgeschreckt, eine Unterschrift zu leisten.

Einer der Polizisten telefonierte immer wieder. Schließlich wurde uns mitgeteilt, dass wir eine Ordnungswidrigkeit begingen. Die Personalien von uns beiden wurde aufgenommen und uns gesagt, dass uns ein Bußgeldbescheid zugestellt werden würde. In welcher Höhe, könne er uns nicht sagen.

Sicher ist, dass das Unterschriftensammeln so noch zustätzlich erschwert wird. Auch die Unsicherheit der Sammler nimmt zu und könnte dazu führen, dass viele sich gar nicht mehr trauen, auf die Straße zu gehen.

 

"Zu politisch für die Polizei" zum Artikel taz, 12.08.20

Genaueres zu den Volksinitiativen bei "Keine Profite mit Boden und Miete!" zur Website

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