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Antwort des Eingabeausschusses der Bürgerschaft

Zur Eingabe wegen Erhalt der Gründerzeithäuser Breite Straße 114 und 116

17. Mai 2013

Sehr geehrte Frau Schmidt-Reichert,

mit lhrer Eingabe setzen Sie sich für den Erhalt der Gründezeithäuser Breite Straße 114 und 116 ein.

Sie tragen vor, der Eigentümer habe entschieden, statt der bisher geplanten 25 Wohnungen nur 19 Wohnungen auf dem Gelände zu bauen Damit habe er den sogenannten,,Drittelmix" ausgehebelt.

ln Altona zögen die Mieten stark an, ein Verdrängungsprozess habe bereits begonnen. Die derzeit noch stehenden Gründerzeithäuser seien Zeitzeugen und wichtige Dokumente der Geschichte. Sie seien die letzten ihrer Art. Bisher standen auf dem Gelände zwei Häuser mit 14 Wohnungen. Es sei jedoch geplant, dass lediglich acht Wohnunoen auf dem Gelände entstehen. Dies sei Wohnungsvernichtung. Auf zwei weiteren Filächen seien insgesamt elf weitere Wohnungen geplant.

Soweit argumentiert werde, die Häuser seien sanierungsbedürftig, wenden Sie ein, dies habe der Eigentümer bei Kauf der Häuser gewusst. Nach und nach seien die Wohnungen "entmietet" worden. Der Bezirksamtsleiter und der Baudezernent hätten ebenfalls das Ansinnen, die Häuser zu erhalten. lm Sommer 2012 hätten 317 Personen einen offenen Brief unterschrieben und beide in ihrem Ansinnen unterstützt. lm September 2012 habe Nexthamburg eine Umfrage durchgeführt, bei der die Gründerzeithäuser Breite Straße 114 und 116 den zweiten Platz als Lieblingshäuser der Stadt erlangt hätten.

Ergebnis

Der Eingabenausschuss hat lhr Anliegen in seiner Sitzung am 30.04.2013 eingehend beraten; er hat der Bürgerschaft aufgrund dieser Beratung empfohlen, lhre Eingabe für "nicht abhilfefähig" zu erklären, weil Ihrem Begehren nach Sach- und Rechtslage nicht entsprochen werden kann. Die Bürgerschaft hat diese Empfehlung in ihrer Sitzung am 16.05.2013 angenommen.

Begründung

Der Senat, der zu lhrer Eingabe Stellung genommen hat, teilte dem Eingabenausschuss mit, lhre Befürchtung, die für den geplanten Bau erteilten Befreiungen berührten die Grundzüge der Planung des Durchführungsplans 232, seien unbegründet. (Siehe hierzu) Die Straßenverkehrsfläche werde nur insoweit überbaut, als sie für den Ausbau der Nebenfläche an der Breitestraße nicht mehr erforderlich sei. Der Neubau füge sich mit seinem zurückgestaffelten obersten Geschoss in die Umgebung ein, die von einer viergeschossigen Bebauung geprägt sei.

lm November 2012 habe der Bauherr einen Änderungsantrag gestellt, mit dem er die Errichtung von nur 15 Wohneinheiten beantragt habe. Das Bezirksamt werde diesen Änderungsantrag positiv bescheiden, da über die bereits erteilten planungsrechtlichen Befreiungen keine weiteren Befreiungen beantragt worden seien.

Es entspreche der Praxis des Bezirksamtes, die Herstellung öffentlich geförderten Wohnraums erst zu fordern, wenn mehr als 19 Wohnungen errichtet würden. Da der Bauherr nunmehr nur noch 19 Wohneinheiten errichten wolle, habe das Bezirksamt keine Handhabe für die Forderung, dass davon ein Drittel im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus entstehe. Die erforderliche Größe der Kinderspielfläche habe sich durch die Verringerung der Wohnungseinheiten reduziert und entspreche hinsichtlich ihrer Größe den Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung. Es existiere demgegenüber keine Vorschrift, die festlege, dass Kinderspielflächen durch Sonnenlicht belichtet werden müssen.

Als Anlage übersende ich lhnen eine Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Duge sowie die Antwort des Senats. Hier werden die Zusammenhänge bezüglich des Bauvorhabens Breite Straße 114 / 116 näher dargestellt.

Unter dem Punkt 5 wird ausgeführt, dass ursprünglich die Gebäude Breite Straße 114 und 116 über das B-Plan-Verfahren ,Altona-Altstadt 54" unter den Schutz des § 172 Baugesetzbuch gestellt werden sollten. Dieses Verfahren sei im Rahmen der Beratung einer Bauvoranfrage im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona am 16. Mai 2012 eingestellt worden.

Vor dem Hintergrund, dass sich mit dem lhrer Eingabe zugrundeliegenden Fall bereits die politischen Gremien vor Ort befasst haben und eine entsprechende Entscheidung getroffen haben, vermochte der Eingabenausschuss nicht tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Vogt-Deppe

Diese Antwort als PDF PDF 17.05.2013

Die Eingabe als PDF PDF 13.02.2013

Anlagen zur Eingabe PDF 12.02.2013

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Duge PDF 22.02.2013

Mehr über die Gründerzeithäuser Breite Straße hier

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