Aktion zu Breite Straße
Antwort vom Denkmalschutzamt
zur Aufforderung die Gründerzeithäuser zu erhalten, die an Kultursenatorin Kisseler und Staatsrat Dr. Hill mit einer Mailaktion versandt wurde.
13. Februar 2013

So sah die Antwort aus - kein Anrede, kein warum
Das angehängte PDF:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail zu den Häusern Breite Straße 114/ 116, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Es freut mich, dass Ihnen wie vielen Hamburger Bürgern die Gestalt ihres Lebensumfelds nicht gleichgültig ist. Historische Bauten leisten einen wichtigen Beitrag zu einer lebenswerten Stadtgestalt. Zahlreiche Beispiele haben deutlich gemacht, dass ohne das engagierte Auftreten der Öffentlichkeit viele Zeugnisse der Vergangenheit längst verloren gegangen wären.
Auch die Gebäude Breite Straße 114/ 116 verdienten es, erhalten zu werden. Die 1887/ 88 errichteten Häuser stellen zusammen mit dem Haus Amundsenstraße 29 Reste der älteren Bebauung Altonas in einem ansonsten vor allem durch Planungen der 1950er Jahre geprägten Areal dar. Es handelt es sich um eine zeittypische Etagenhausbebauung des späten 19. Jahrhunderts. Bauten dieses Typs und dieser Zeitschicht finden sich sowohl im Bezirk Altona insgesamt als auch im Kerngebiet der ehemaligen Stadt Altona noch in größerer Zahl, z.T. sogar als größere zusammenhängende Gebiete, etwa im weiter nördlich gelegen Teil des Stadtteils Altona-Altstadt (um den Lornsenplatz, Esmarch-, Virchow- und Hospitalstraße). Auch von den zu ihrer Zeit vielbeschäftigten Architekten Schaar und Hintzpeter sind weitere Etagenhäuser erhalten, die auch als Denkmäler erfasst sind.
Der Fokus der Denkmalpflege lag im Bereich Breite Straße/ Amundsenstraße bewusst nicht auf den Bauten des 19. Jahrhunderts, sondern vielmehr auf den historisch bedeutenden und zugleich stadtbildprägenden Neuplanungen der Wiederaufbauphase nach dem Zweiten Weltkrieg („Neu-Altona“). Bereits bei der Erstellung der Denkmaltopographie Altona-Altstadt/ -Nord, die 1987 nach einer systematischen Erfassung des historischen Gebäudebestandes veröffentlicht wurde, wurde diese Einschätzungen berücksichtigt. Auch bei der letzten Überprüfung im Jahr 2008 ist von einer Bewertung als Denkmäler abgesehen worden. Diesen Entscheidungen liegt die Maßgabe zugrunde, dass nicht alle historischen Bauten in der Stadt unter Schutz gestellt werden können. Immer beruht der Denkmalschutz auf einer repräsentativen Auswahl aus dem erhaltenen Bestand. Diese Auswahl knüpft sich u.a. vor allem an fachliche Kriterien wie: die historische Relevanz, die regionale Verteilung nach Bautyp, den Erhaltungszustand. Eine sorgfältige Auswahl ist nicht zuletzt deshalb geboten, weil der Denkmalschutz erhebliche Folgen für die Eigentumsrechte der Bürger haben kann.
Eine entsprechende Auskunft über den fehlenden Denkmalwert der Häuser wurde auch dem Eigentümer bereits vor fünf Jahren mitgeteilt.
Soweit Sie den Koalitionsvertrag SPD-GAL des Bezirks ansprechen, darf ich darauf hinweisen, dass die Seefahrtsschule, der Moltkeblock und zwei der Elbtreppenhäuser unter Denkmalschutz gestellt wurden. Die Möglichkeit, dass die Häuser Breite Straße als Erhaltensbereich nach § 172 Baugesetzbuch geschützt werden, konnte in der Bezirksversammlung offensichtlich nicht durchgesetzt werden.
Ich möchte Sie daher um Ihr Verständnis bitten, dass in diesem Fall das Denkmalschutzamt keine Möglichkeiten hat, die Gebäude zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Hesse
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