Von Unterschriftenlisten bis Aufkunftersuchen nach Datenschutzgrundverordung (DSGVO)
Es sind auch Anschreiben aller Art dabei – bitte einfach auf die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Ein leichtes Durcheinander kann leider nicht vermieden werden, da Genossenschaft bzw Wohneinheiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten ähnliche Dinge verfasst haben, die hier zur Verfügung gestellt werden.
Das Datum gibt nur an, wann die Vorlage erstellt wurde.
ZUR VERWENDUNG - Listen, Briefe, Nützliches
Widerspruch zu Einbau und Wartungskosten für herkömmliche, alte Rauchmelder
bisher wurde bei mir/ uns aus unterschiedlichen Gründen noch kein neuer Funkrauchmelder eingebaut.
Nun ist ein erneuter Termin angesetzt, doch viele Fragen befinden sich noch in der Klärung.
Ich/ wir haben gehört, dass die altoba eine Diskussionsveranstaltung plant, in der Fragen der Bewohner*innen beantwortet werden sollen.
Gerne möchten wir/ ich Ihre Argumente zum Thema Funkrauchmelder
vor dem Einbau anhören und bitten Sie daher, den Sammeltermin solange zurückzustellen.
Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich alle in meiner Wohnung verbauten, herkömmlichen Rauchwarnmelder am auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft habe.
Dabei handelt es sich um (Anzahl) Rauchwarnmelder in folgenden Räumen: .
mit Bezug auf meine Nebenkostenabrechnungen bitte ich hinsichtlich der Position "Rauchwarnmelder" um Erläuterung, in welcher Höhe Mietkosten für die Geräte enthalten sind.
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek (Aktenzeichen 715 C 283/13) und des Landgerichts Hagen (Aktenzeichen 1 S 198/15) ist die Umlage von Anmietkosten für Rauchwarnmelder unzulässig. Auch das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 333 S 1/14) hat in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass die Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig sind.
Ich bitte, mir die Kosten umgehend, spätestens bis zum xx.xx.xxxx
aufzuschlüsseln und die nicht umlagefähigen Kosten zu erstatten.
Gemäß der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO hat jede/r das Recht zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck, wie lange usw von ihr/ihm gespeichert werden. Auch woher die Daten kommen und wohin sie weitergegeben werden (sollen), muss auf Verlangen gesagt werden.
Ggf. kann die Löschung oder auch eine Berichtigung der Daten gefordert werden.
"... Sollte sich später herausstellen, dass dennoch Geräte eingebaut worden sind,
deren Funktionalität über die ausschließliche Rauchwarnmeldung hinausgeht,
dass mehr Daten als unbedingt erforderlich gesammelt oder gespeichert wurden,
Daten häufiger als gesetzlich vorgeschrieben gefunkt oder abgefragt wurden,
oder
Daten bzw. Geräte „gehackt“ worden sind, was heißen kann, dass Daten in Hände dritter
gelangt sind oder Daten geändert wurden,
verpflichtet die Hansa Baugenossenschaft eG sich durch die untenstehende Unterschrift
zur sofortigen Entfernung der Geräte auf eigene Rechnung ohne Umlage auf Mieten
und
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Gegenwerts von heute 10.000 (in Worten:
zehntausend) Euro an _____________ im Verlauf eines Monats
nach Bekanntwerden.
..."
Die Selbstverpflichtung mit Adresse von der Hansa Baugenossenschaft und ein dazugehöriges Anschreiben ebenfalls an die Hansa, die beide nur noch ausgefüllt werden müssen, sind hier abrufbar.
Die altoba baut seit 2018 in alle Häuser Funkrauchmelder ein.
Das ist erst der Anfang intelligenter Technik in unseren Wohnungen.
Folgen werden digitale, nachrüstbare oder gleich intelligente Stromzähler.
Viele Mieter*innen lehnen aktuell aus datenschutzrechtlichen Bedenken die
Funkrauchmelder ab.
Wir fordern die Genossenschaft daher auf, es den Mieter*innen freizustellen, ob
sie die alten Rauchmelder behalten wollen oder die neuen Funkrauchmelder
akzeptieren.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für die altoba Funkrauchmelder zu
installieren!
Als mündige, genossenschaftliche Mieter*innen wollen wir außerdem an
Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Wir erwarten rechtzeitige und
umfängliche schriftliche Informationen seitens der altoba. Dies gilt vor allem für
sämtliche Bereiche, die mit Persönlichkeitsrechten und Datenschutz zu tun haben.
Die Idee der Genossenschaft basiert auf Gemeinschaft und Mitsprache!
Dieser Widerspruch wurde bei der Hansa Baugenossenschaft verschickt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nicht mit dem Einbau von
ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern in meiner Wohnung einverstanden bin und dem Einbau
widerspreche.
Über diese Planungen wurde ich nicht frühzeitig informiert. Bei solch gravierenden Eingriffen in meinen
privaten Wohnraum ist es m.E. nötig, alle Anwohner per Anschreiben zu informieren und zu befragen.
Diese Planungen lediglich in einer Zeitschrift zu veröffentlichen und die Genossen-schaftsmitglieder vor
vollendete Tatsachen zu stellen, läuft dem genossenschaftlichen Gedanken zuwider. Die Mietervertreter
wurden zwar informiert, jedoch nicht über die möglichen Gefahren aufgeklärt.
Davon abgesehen, dass eine Ferninspektion und der damit eingesparte Wartungstermin auch den
Abbau von Arbeitsplätzen mit sich bringt, stehen dem von Ihnen genannten Vorteil meines Erachtens
gewichtige, negative Unsicherheitsfaktoren gegenüber: ..." Mehr im PDF
Erstmal hört es sich gut an: Dank Funk-Rauchmelder muss kein Termin mit der Wartungsfirma mehr gemacht werden. Niemand betritt Ihre Wohnung.
Aber wie wird dann der Rauchmelder gewartet?
Denn gewartet werden muss ein Rauchmelder, gesetzlich vorgeschrieben ist wenigstens einmal im Jahr. Techem-Rauchmelder, werden sogar, nach Angabe des Herstellers, 2x im Monat gewartet – per Funk.
Was per Funk alles übertragen wird, wissen wir nicht. Fragen wir nach, müssen wir den Angaben des Herstellers vertrauen – genau wie wir beispielsweise auch den Autoherstellern bezüglich der Abgaswerte vertraut hatten. Denn überprüfen, was tatsächlich gefunkt und gespeichert wird, das können wir nicht.
Und Daten sind das neue Gold.
Vermieter vertreten häufig den Standpunkt, dass der Rauchmelder nicht mehr mache als angegeben und somit in keinster Weise in unsere Privatsphäre eingreife.
Wir sind uns da nicht so sicher. Techem besteht darauf, dass sich keine Bewegungsprofile erstellen ließen, da die Geräte nur einmal die Woche funken würden. - Das impliziert doch, dass Bewegungsprofile abgefragt werden können, wenn häufiger gefunkt wird. Und wie können wir prüfen, wie oft die Funk-Rauchmelder funken?
„Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, passe aus Vorsicht sein Verhalten an. Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe.“ (Grundsatzurteil / Volkszählungsurteil 1983)
Momentan erscheint es vielen von uns noch unerheblich. Was sollen die schon von mir wissen wollen – Ich hab nichts zu verbergen! Aber wissen wir, ob unsere Staatsform auch in 10 Jahren noch so ist wie sie in den letzten 10 Jahren war?
Angenommen, die demokratischen Verhältnisse ändern sich? So wie in Ungarn, Polen oder der Türkei. Wir könnten uns in einem Staat, der willkürlich festlegt wer ein Kritiker oder „Gefährder“ ist, nirgendwo mehr verbergen.
Im Juni 2019 ging es durch die Medien: Die Innenministerkonferenz hatte auf der Tagesordnung, wie das polizeiliche Abhören von privaten smarten Geräten juristisch sauber durchsetzbar ist.
Wir gehen davon aus, dass die Funk-Rauchmelder nur das erste von vielen digitalen oder smarten Geräten ist, die wir für unsere Wohnungen verordnet bekommen sollen. So kommt z.B. der SmartMeter auf uns zu: Ein gesetzlich verordneter intelligenter Stromzähler, der genau speichert, wann wer wieviel Strom verbraucht – im Minutentakt. Es lässt sich darüber feststellen, wieviele Menschen in einer Wohnung sind, welche Geräte genutzt werden und wann.
Wir meinen: Wehret den Anfängen!
Doch sicherlich hat die smarte Technik auch etwas für sich und einige möchten die Vorteile gern nutzen. Daher fordern wir, dass Mieter grundsätzlich selbst entscheiden sollen, ob sie dem Einbau digitaler oder smarter Geräten zustimmen oder nicht.
Die Mieter*inneninitiative informiert
Betreff: Smarte Funkrauchmelder – es gibt Neuigkeiten
Liebe Nachbar*innen,
am letzten Tag vor den Sommerferien hat die
altoba einen Kreis von Mitgliedern zu einer Informationsveranstaltung
über Funkrauchmelder
eingeladen. Leider nicht alle Betro enen.
Daher möchten wir euch informieren:
Hintergrund: Die altoba baut in den
gesamten Wohnbestand datenübertragende
Funkrauchmelder ein.
Da wir völlig unzureichend informiert
wurden und viele Mieter*innen
die Geräte wegen Datenschutzbedenken
ablehnen, sammelten wir über 330
Unterschriften und organisierten schließlich eine Protestkundgebung
bei der Jahreshauptversammlung.
Die Unterschreibenden fordern:
Freie Wahl zwischen konventionellen Rauchmeldern
und datenübertragenden Geräten.
Umfängliche Informationen und Mitsprache in
sämtlichen Bereichen, die Persönlichkeitsrechte
und Datenschutz betreffen.
Gelebte genossenschaftliche Demokratie
Die Ergebnisse der Veranstaltung in Kürze
Der Einbau der Funkrauchmelder ist vorerst
gestoppt. Aber nur "auf Wunsch des
jeweiligen Mitglieds." (altoba)
Funkrauchmelder werden von der Hamburger
Feuerwehr ausdrücklich nicht empfohlen. Die
Feuerwehr emp ehlt die günstigen konventionellen
Geräte aus dem Baumarkt.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte sieht
die Entwicklung kritisch: Die Gesamtheit der
Daten, die durch smarte Geräte in den Wohnungen
erhoben werden (sollen), müsse betrachtet werden
(Funkrauchmelder und Verbrauchsmesser für Wasser,
Heizung, Strom).
Korrektur falscher Informationen
Bei der Veranstaltung wurde außerdem deutlich, dass
die altoba und Brunata mitunter falsche Auskünfte
erteilt haben:
Bei den Funkrauchmeldern gilt, entgegen der Aussage
der altoba, Auskunftsp icht nach der DSGVO,
da personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die Daten aus den Datensammlern in den Treppenhäusern
werden monatlich per Mobilfunk
direkt an die Brunata gesendet. Bislang hieß es, die
Datensammler würden jährlich ausgelesen.
Die Funkrauchmelder werden über
eine Infrarotschnittstelle programmiert,
sind also potenziell von
außen manipulierbar.
Was wurde noch erreicht?
Das gut informierte Publikum hat neben
dem Einbaustopp erreicht, dass:
Die altoba zu einer weiteren Informationsveranstaltung
einlädt, mit dem Oberbrandrat der Hamburger
Feuerwehr und dem Hamburger Datenschutzbeauftragten.
Die altoba ein unabhängiges Gutachten zur Datensicherheit
der Funkrauchmelder angeboten hat.
Das Protokoll der Informationsveranstaltung fndet ihr bei www.altoba.de
Wie geht es weiter? – Wir bleiben dran!
Wir sammeln weiterhin Unterschriften und
vernetzen uns:
für informationelle und digitale Selbstbestimmung
für eine Demokratisierung der Genossenschaft.
Wer sich austauschen und/oder aktiv werden möchte,
ist herzlich eingeladen zu unseren Treffen
zu kommen.
Genossenschaftliche Grüße,
die altoba-Mieter*inneninitiative
Mail-Kontakt: rauchmelder@posteo.de
die altoba baut seit November 2018 in allen Häusern
Funkrauchmelder ein. Das ist erst der Anfang intelligenter
Technik in unseren Wohnungen. Folgen werden
digitale, nachrüstbare oder gleich intelligente
Stromzähler.
[...]
Die Möglichkeit eines Angriffs auf unsere Privatsphäre
ist für uns Argument genug, von der altoba
zu fordern, es den Genossenschaftsmitgliedern freizustellen,
ob sie die Funkrauchmelder akzeptieren
wollen oder die alten Rauchmelder bevorzugen.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Funkrauch
melder zu installieren!
Dieses Flugblatt wurde verteilt, um überhaupt darüber aufzuklären, dass es sich bei den neuen Rauchmeldern um Funk-Geräte handeln würde. Der Briefanfang:
"Liebe Nachbar_innen,
macht ihr euch auch Gedanken, ob die neuen, smarten
Rauchmelder das Richtige für euch sind?
Wir möchten selbst entscheiden, wie smart unser Zuhause ist!
(Ein zweiter Termin bei Brunata ist nicht kostenpflichtig)
In unseren Häusern sollen Funkrauchmelder eingebaut werden.
Wir haben datenschutzrechtliche Bedenken!!
Die Rauchmelder sind mit Software und Sensoren ausgestattet, die per Infrarot und
Ultraschall testen, ob etwas im Weg steht, der Rauchmelder funktioniert und nicht
abgebaut wurde.
Die Daten bekommt Brunata über die Datensammler in unseren Treppenhäusern
Die Software in den Rauchmeldern ist laut einem Gutachten, das in
Gerichtsverfahren vorgelegt wurde, manipulierbar: Der Rauchmelder könne ggf.
Bewegungsprofile in der Wohnung erstellen oder Gespräche abhören.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Mieters 2015 abgewiesen, da zwar
aus dem Sachverständigengutachten hervorgehe, dass die Rauchmelder manipuliert
werden können, mit "krimineller Energie und erheblichem technischen
Sachverstand", es aber keine konkreten Anhaltspunkte gäbe, das die Vermieterin das
vorhätte.
Brunata ist bundesweit eine der führenden Firmen auf ihrem Gebiet. Da laufen viele
Daten zusammen. Interessant mindestens für Hacker_innen.
Die Möglichkeit eines Angriffs auf unsere Privatsphäre ist für uns Argument genug,
die smarten Rauchmelder abzulehnen.
Unsere alten Rauchmelder müssen nur einmal im Jahr gewartet werden.
Kein Funk, keine eventuelle Ãœberwachung, ganz einfach!
Wir denken als Genoss_innen sollten wir das selbst bestimmen können!
Warum hat uns die altoba weder gefragt noch informiert?
Dieses Flugblatt wurde verteilt, um überhaupt darüber aufzuklären, dass es sich bei den neuen Rauchmeldern um Funk-Geräte handeln würde. Der Briefanfang:
"Liebe Nachbarn,
erstmal hört es sich gut an: Dank Funk-Rauchmelder muss kein Termin mit der Wartungsfirma
mehr gemacht werden. Niemand betritt Ihre Wohnung.
Aber wie wird dann der Rauchmelder
gewartet?
Denn gewartet werden muss ein Rauchmelder, gesetzlich vorgeschrieben ist
wenigstens einmal im Jahr. Die Rauchmelder, die wir bekommen sollen,
werden sogar, nach Angabe des Herstellers, 2x im Monat gewartet – per Funk.
Was per Funk alles übertragen wird, wissen wir nicht. Fragen wir nach, müssen wir den
Angaben des Herstellers vertrauen – genau wie wir beispielsweise auch den
Autoherstellern bezüglich der Abgaswerte vertraut hatten.
Denn überprüfen, was tatsächlich gefunkt und gespeichert wird, das können wir nicht.
Und Daten sind das neue Gold. ..." Mehr im PDF