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10.04.2024 - Kostenpflichtige Prüfung?
Ein Brief von Techem liegt uns vor... mehr >>

 

20.03.2024 - Leider nix Neues
Berufungsprozess gegen Duldungsklage - Mieterin wartet seit 2022 mehr >>

 

22.10.22 - Urteil Kosten:
Kosten für die Miete von Rauchwarn­meldern sind keine Betriebskosten mehr >>

 

22.12.2021 - Presse:
Warnung der Bundesnetzagentur: Rauchmelder hört mit FAZ >>

 

02.11.2021 - Urteil HH-Altona:
Mieterin wird zur Duldung von Funkrauchmeldern verurteilt mehr >>

 

12.02.20 - Presse:
Digitale Stromzähler: Intelligenz, die keinem hilft Zeit online >>

 

20.01.2020 - Presse:
Defekt in der Lithiumbatterie eines Rauchmelders
(Rauchmelder brannte) IfS >>

 

Aktuelles von der Hansa Baugenossenschaft eG

Kontakt: annaelbe [at] posteo.de – öffentlicher Schlüssel
Mehr zu den Abläufen und der Korrespondenz zwischen Mietern und Hansa Baugenossenschaft finden Sie auf dieser Website

NICHT gegen die HANSA-Baugenossenschaft

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns NICHT GEGEN die Hansa-Baugenossenschaft einsetzten, sondern für eine gute und glaubwürdige Kommunikation.
Wir alle wohnen gern bei der Hansa-Baugenossenschaft.

Wir fordern Wahlfreiheit beim Einbau digitaler Technik in unseren Wohnräumen, da wir aus unterschiedlichen Gründen keinen Zwangseinbau dieser Technik in privaten Räumen haben wollen. Dabei sollten diejenigen, die dieser Technik positiv gegenüber stehen, sich durchaus dafür entscheiden können.

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Erneut: Einbautermin trotz steigender Inzidenzen (Corona-Mutationen)

Montagetermin für 4 Funk-Rauchmeldern in einer 2,5-Zimmer-Wohnung

12. März 2021

Am 6. März 2021 war die Einbau-Terminankündigung im Briefkasten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am Mittwoch, den 17.03.2021 zwischen 16:00 und 18:00 Uhr kommen wir zu Ihnen,
um folgende Arbeiten auszuführen:

4 x Montage Rauchwarnmelder. ..."

Dieses Mal wurde auf die wohl nett gemeinte Formel "Bleiben Sie gesund!" verzichtet.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Menschen daran erkranken, dass sie gegen ihren Willen Geräte in ihre Wohnungen eingebaut bekommen, die ihnen das Gefühl von ständiger Beobachtung vermitteln. Das kann nicht gesund sein.

In der Schweiz wurde gerade vom Bundesgericht zum Einbau funkender Wasseruhren ein Urteil gesprochen. In der Begründung steh u.a.:

".. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bzw. Datenvermeidung und Datensparsamkeit bezweckt jedoch, dass nicht notwendige Daten gar nicht erst erhoben und bearbeitet werden. In diesem Sinne ist auch ihr Schutz besser gewährleistet: nicht existente Daten können nicht missbraucht werden. ..."

Die Terminankündigung als PDF 03.03.2021

Schweizer Bundesgerichtsurteil online 05.01.2021

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Einbautermin trotz Corona

Mehrfach wird das Wort "sicherheitsrelevant" in fetter Schrift verwendet

09. Juni 2020 | Ergänzung 11.06.20 & 11.01.21

Ergänzung vom 11. Januar 2021:
Einbautermin konnte aufgrund von Corona erfolgreich abgewehrt werden
Als die Monteure an der Tür klingelten, sagte die Mieterin, dass sie aufgrund von Corona niemanden in die Wohnung lassen wolle, vorallem wenn die Person zu vor in vielen anderen Wohnungen gewesen sei. Und dies auch zum Schutz des Monteurs. Daraufhin zogen die Monteure unverichteter Dinge wieder ab. Das war im Juni 2020. Bis heute, 11.01.21, ist keine erneute Ankündigung eines Einbaus erfolgt.

Ergänzung vom 11. Juni 2020:
Ein weiteres Schreiben zur selben Terminankündigung war am 10.06.20 im Briefkasten. Ebenfalls auf den 3. Juni datiert. Auszug:

"Alle unsere Monteure sind entsprechend mit Material ausgestattet, um sich regelmäßig die Hände waschen und desinfizieren zu können.

Bitte halten auch Sie den empfohlenen Abstand von mindestens zwei Metern zu unserem Techniker ein."

Am 5. Juni 2020 war die nächste Einbau-Terminankündigung im Briefkasten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kommen am 16.06.2020 zwischen 12:00 und 14:00 Uhr um folgende Arbeiten auszuführen: Serviceleistung Montage Rauchwarnmelder.

Es war ein Extra-Zettel beigefügt:

Zusatzinformation zu den angekündigten, sicherheitsrelevanten
Rauchwarnmelder-Montagen

Geänderter Arbeitsablauf in Zeiten von Corona


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mieterinnen und Mieter,

trotz der aktuellen Situation ist es wichtig, auch weiterhin dafür zu sorgen, dass Ihre Sicherheit in Bezug auf mögliche Gefahren durch einen Brand gewährleistet bleibt. Daher sind wir weiter für Sie tätig, passen aber unsere Arbeitsausführung entsprechend an.

Mit folgenden Maßnahmen möchten wir im Rahmen unserer anstehenden sicherheitsrelevanten Montagetätigkeit in Ihrer Wohnung sowohl Ihnen als auch unseren Mitarbeitern den bestmöglichen Schutz bieten. Gemäß den Empfehlungen der Bundesregierung bzw. des Robert-Koch-Instituts gilt ab sofort und bis auf Weiteres:

  • Die Techniker werden Ihre Wohnung nur mit Einweghandschuhen, Gesichtsmasken und Desinfektionsmittel betrete
  • Zur Durchführung der Arbeiten werden maximal zwei Techniker Ihre Wohnung betreten
  • Dabei wird ein Mindestabstand von möglichst zwei Metern eingehalten

[...]
Bleiben Sie gesund!

Wenn so deutlich hervorgehoben wird, dass dieser Einbau sicherheitsrelevant sei und auf das Robert-Koch-Institut hingewiesen wird, stellt das die rechtliche Grundlage dar, auch in Coronazeiten gegen Mieterwillen die Geräte einbauen zu können?

Die herkömmlichen Rauchmelder in der Wohnung der Mieterin funktionieren alle, sie wurden herkömmlich geprüft.

Die Funk-Rauchmelder sorgen dafür, dass die Mieterin sich unsicher und beobachtet fühlt. Den ganzen Tag lang, unablässig - in der eigenen privaten Wohnung. Ja, sogar nachts, im Bett. Das soll sicherheitsrelevant sein? Welche Lobby steckt dahinter?

Die Terminankündigung als PDF 03.06.2020

Die Terminankündigung, am 10. Juni im Briefkasten als PDF 03.06.2020

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Anwaltschreiben der Hansa: Androhung gerichtlicher Durchsetzung

Mit keinem Wort wir auf Bedenken eingegangen.

19. März 2020

Der Anwalt der Hansa-Baugenossenschaft, weist am 6. März darauf hin, dass die Hansa verpflichtet sei Rauchmelder in die Wohnungen einzubauen und dass sie hierfür Techem beauftragt habe.

Es wird kein Unterschied zwischen Funk-Rauchmelder und Standard-Rauchmeldern gemacht. Der ganze Brief ist so gehalten, als hätte es niemals irgendeinen Austausch zwischen Genossin und Genossenschaft gegeben. Als würde die Mieterin sich pauschal weigern Rauchwarnmelder, einbauen zu lassen, was ja nicht der Fall ist. Handelt es sich wirklich um eine Genossenschaft? In dem Schreiben heißt es:

"Der Austausch der Rauchwarnmelder dient nicht nur der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Er soll auch gewährleisten, dass die Sicherheit in Ihrem Haus für alle Bewohner erhöht wird."

Ein Rauchmelder muss nicht funken, um warnen zu können. Auch ist er nicht zum Schutz eines ganzen Wohnhauses gedacht: Er soll lediglich Schlafende wecken, weil der Geruchsinn im Schlaf nicht funkioniert.

Am 9. März schreibt Techem an die Mieterin:

"Wenn Sie als Mieter den Einbau nicht zulassen, bleibt den Vermieter dem Gesetz nach leider nur ein Weg: Sie auf Duldung der Einbaumaßnahme zu verklagen."

Das sehen wir anders. Funk-Rauchmelder sind keine gesetzliche Pflicht. Die Mieterin hat angeboten, Standard-Rauchmelder selbst zu prüfen und die Prüfergebnisse regelmäßig an die Genossenschaft zu schicken. Sie hat sich nicht gegen Rauchmelder verweigert, sondern nur gegen solche, die funken.

Ein anderer Weg wäre möglich gewesen.

Die Mieterin dazu: Ich bin wahnsinnig enttäuscht von dem Verhalten der Hansa-Baugenossenschaft. Unglaublich, dass die Genossenschaft meinem Anwalt schreibt, sie würde sich bei ihm melden, wenn sie sozusagen Zeit dafür hätte. Stattdessen habe ich ein Schreiben vom Anwalt der Hansa im Briefkasten, in dem mit der gerichtlichen Durchsetzung gedroht wird.

Davon abgesehen, dass das Schreiben an mich und nicht an meinen Anwalt ging, macht es den Eindruck, als hätte es keinerlei Austausch zwischen der Hansa und mir gegeben. Es wird auch nicht zwischen Funk-Rauchmeldern und Herkömmlichen unterschieden.

Ich kann mir nicht vorstellen, mich noch in meiner Wohnung wohlfühlen zu können, wenn ein solches Gerät über meinem Bett hängt, in meinem Nacken, wenn ich an meinem Arbeitsplatz sitze und über mir, wenn ich meine tägliche Gymnastik mache. Mich gruselt davor.

Nachgewiesener Maßen verändern Menschen ihr Verhalten, wenn sie sich beobachtet fühlen. Um das Fühlen geht es. Untersuchen kann ich die Funk-Rauchmelder nicht, ich muss dem Datenblatt vertrauen, so wie viele Autofahrer den Gutachten der Hersteller vertraut hatten.

Anwaltschreiben der Hansa-Baugenossenschaft als PDF 06.03.2020

Brief von Techem als PDF 09.03.2020

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Korrespondenz zwischen Mieterin-Anwalt und Hansa-Baugenossenschaft

Aus dem Hin-und-Her seit Mitte 2019

19. März 2020

Der Anwalt weist daraufhin, dass die Mieterin grundsätzlich mit dem Anbringen von Standardrauchmeldern einverstanden sei, sie jedoch keine Funk-Rauchmelder haben wolle. Folgende Argumente werden vom Anwalt angebracht:

  • Die Anbringung von Funk-Rauchmeldern gefährde die Gesundheit der Mieterin
  • Das grundrechtlich geschützte Wohngefühl würde verletzt werden, denn die Mieterin würde sich nach Einbau von Funk-Rauchmeldern in ihrer Wohnung nicht mehr wohlfühlen können.
  • Dies auch, da in dem Einbau von Funk-Rauchmeldern ein erster Schritt zur Herstellung eines Smart Homes gesehen werden kann.
  • Das Interesse an selbstbestimmten Wohnen der Mieterin würde gegenüber dem Interesse einer schlanken Verwaltung des Vermieters überwiegen.
  • Standard-Rauchmelder würden die gesetzliche Pflicht erfüllen.
  • Für eine optimale Wartung der Funk-Rauchmelder müsse auch eine jährliche Sicht- und Alarmkontrolle durchgeführt werden. (Dazu ein Datenblatt) Der Verwaltungsaufwand würde also nicht sinken.

Die Hansa-Baugenossenschaft geht nicht auf die Inhalte ein. Schreiben wurden zur Kenntnis genommen und darauf verwiesen, dass die Hansa "intensiv mit Koordination und Abarbeitung der Umrüstungen beschäftigt" sei. Sobald diese Phase abgeschossen sei, käme sie wieder auf den Anwalt zu.

Es gab angekündigte Einbau-Termine und daher auch mehrere Schreiben zwischen der Mieterin, dem Anwalt und der Hansa-Baugenossenschaft. Dies sind die letzten Briefe, bevor die gerichtliche Durchsetzung via Anwalt von der Hansa-Baugenossenschaft angedroht wurde.

Siehe weiter oben, Beitrag vom 19.03.20

Anwaltschreiben an die Hansa-Baugenossenschaft als PDF 30.09.2019

Antwort der Hansa-Baugenossenschaft an Mieterin-Anwalt als PDF 07.10.2019

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Einladung zum Vernetzungstreffen

9. September 2019

Vernetzungstreffen Hansa-Baugenossenschaft-Mieter*innen

Liebe Nachbar*innen,

Funkrauchmelder

die Mieter*innen-Initiative ‘Für Rauchmelder ohne Funk’ lädt Sie zum Informations- und Vernetzungstreffen ein.

Ort und Zeit:
Dienstag, den 22. Oktober 2019,
um 19:30 Uhr im ‘Centro Sociale’, Sternstraße 2
Nähe U-Bahn Feldstraße.

Wir fordern:

  • Eine bessere Informationspolitik der Hansa. Wir Bewohner*innen wurden unzureichend über den Einbau der neuen Technik informiert. So geht das nicht!
  • Mitsprache der Genossenschaftsmitglieder in Bereichen, die mit Persönlichkeitsrechten und Datenschutz zu tun haben - insbesondere dem Verbau digitaler oder funkender Technik in unseren Wohnungen
  • Entscheidungsfreiheit bzgl. der ‘Funk-Rauchmelder’ und ggf. Rückbau.

 

Worum es geht: (Auf + klicken)

Eingebaute Funk-Rauchmelder könnten von der Hansa auch wieder ausgebaut werden, wenn wir es schaffen, unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen – deshalb:

Kommt am 22. Oktober zu unserem Mieter*innen-Treffen
um 19:30 Uhr ins ‘Centro Sociale’, Sternstraße 2!

Hinfinden: Website vom Centro Sociale | OpenStreetMap

 

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Antwort der Hansa zum vorsorglichen Widerspruch Kalo-Heizkostenverteiler

19. August 2019

Die Hansa Baugenossenschaft schrieb, dass die Umrüstung auf ein Funk-System bereits statt gefunden hätte. Es würde sich um Geräte von der Firma ista handeln, und zwar das Modell "doprimo 3-radio.net".

Warum werden in der Zeitschrift bei uns "Kalo-Heizkostenverteiler" angekündigt?

Und vor allem: Warum wurden wir nicht vor dem Einbau der Funk-Technik darüber informiert? Es geht um einen gravierenden Eingriff in unsere Wohnräume und unser privates Leben.

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Antwort an die Hansa wg. gerichtlicher Durchsetzung

17. Juli 2019

Auszug: "Laut Flyer der Feuerwehr zu Rauchermeldern besteht grundsätzlich Wahlfreiheit bei der Auswahl des Rauchwarnmeldertyps. Sie wollten in meiner Wohnung Funk-Rauchwarnmelder einbauen lassen, wogegen ich mich mehrfach ausgesprochen habe. Der einzige Vorteil, den Sie anführen, ist, dass die Geräte „ohne Betreten der Wohnung“ geprüft werden können.

Ich biete Ihnen an, jährlich – gern auch öfter – die Geräte in meiner Wohnung zu prüfen und Ihnen die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder jeweils eidesstattliche zu versichern. Ich bin auch bereit, selbst Geräte zu kaufen, wenn die alten nicht mehr funktionieren sollten. Dazu würde ich selbstverständlich ein vertragliches Abkommen mit Ihnen unterzeichnen."

"Ich bin tatsächlich unsicher, ob meine Verhaltensweisen notiert und gespeichert werden: Dass Hersteller-Gutachten durchaus skeptisch betrachtet werden können und sollen, ist wohl jedem Bürger Europas spätestens seit dem „Dieselskandals“ bekannt.

Im Internet sind zwei Gutachten zu den Funk-Rauchmeldern von Techem zu finden. In jenem von Techem selbst heißt es, '… die Überprüfung erfolgt nur einmal wöchentlich, damit lassen sich keine Bewegungsprofile oder eine Anwesenheit von Personen ermitteln.'
Nachzulesen im Datenblatt von Techem

In dem zweiten Gutachten von Dr. Moldan (Spektralanalytische Messungen) steht geschrieben, dass der Rauchmelder von Techem jedoch alle 136 Sekunden funkt. Wenn diese Messungen stimmen, könnten – siehe Begründung Techem, oben – Bewegungsprofile erstellt werden.
Dieses Gutachten finden Sie bei www.diagnose-funk.org

Wem soll ich nun glauben? Beiden Gutachten kann m.E. die gleiche Glaubwürdigkeit entgegen gebracht werden."

Die vollstängige Antwort als PDF 17.07.2019

Eidesstattliche Erklärung als PDF 17.07.2019

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Hansa droht mit gerichtlicher Durchsetzung

Das Anschreiben ging wohl an alle, die noch keine Funk-Rauchmelder eingebaut haben.

15. Juli 2019

Zitat: "Sehr geehrtes Mitglied ... Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen in Kürze ein weiterer Termin über einen Briefkasteneinwurf mitgeteilt wird. Dieser kostenpflichtige Termin wird mit 40 € berechnet.
[...]
Falls Sie den Zugang auch dieses Mal nicht ermöglichen, werden wir, auch aus rechtlichen Gründen, den Duldungsanspruch gerichtlich durchsetzen."

Das vollstängige Anschreiben als PDF 11.07.2019

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Anwohnerin widerspricht vorsorglich dem Einbau der Kalo-Ablesegeräten

15. Juli 2019

Zitat: "hiermit widerspreche ich vorsorglich dem Einbau der Funk-Heizkostenverteiler „kaloBLUE K1.5X“.

In der Zeitschrift „bei uns“ wurde der Einbau von neuen Heizkostenverteilern angekündigt. Wenn es sich bei dem geplanten Einbau um den Heizkostenverteiler handelt, der dort abgebildet ist, kann das Gerät weit mehr, als „nur“ funken. Dem Produktdatenblatt des Herstellers ist zu entnehmen:

'Der neue kaloBLUE K1.5X zeichnet sich durch eine Vielzahl innovativer und leistungsstarker Eigenschaften aus. Neben einer optimalen Funkleistung ermöglicht das Gerät einen Funkbetrieb im Open Metering System (OMS). Zudem kann der kaloBLUE K1.5X selbst nach erfolgter Erstinstallation jederzeit vom Walk - by auf das Fernauslese-Verfahren AMR (Automatic Meter Reading) umgerüstet werden. Dafür ist das Betreten der Wohnung nicht erforderlich.'
[...]
Eine Umstellung von funkendem Gerät zu einem smarten, würde ich nicht einmal mitbekommen!"

Zum vollständigen, vorsorglichem Widerspruch als PDF 15.07.2019

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Jetzt auch neue (smarte) Funk-Heizkostenverteiler bei der Hansa

6. Juni 2019

In der neuen "bei uns"-Zeitschrift zu lesen ist, dass 3.000 Haushalte von der Hansa mit supertollen, absolut ungefährlichen - dafür aber ganz neuen Funk-Heizkostenverteilern ausgestattet werden sollen - Siehe "bei uns", Juni 2019

kalo-Heizkostenverteiler aus der 'bei uns'

aus der 'bei uns'

Wie es in anderen Quartieren aussieht, weiß ich nicht. In dem Behnstraße / Prof-Brix-Weg / Struensee - Quartier sind bereits funkende ista-Heizungsablesegeräte an den Heizungen angebracht. Auch da wurden wir nicht gefragt, was wir davon halten.

Wenn die Abbildung in der Zeitschrift das Modell darstellt, das die Hansa-Baugesellschaft einbauen möchte, dann sollen die Ista-Funk-Heizungsablesegeräte ausgetauscht werden. Gegen Geräte, die sehr viel mehr können, als in der "bei uns" zu lesen ist.

Die Geräte Kalo K1.5X sind laut Hersteller ohne Betreten der Wohnung umrüstbar:

"Der neue kaloBLUE K1.5X zeichnet sich durch eine Vielzahl innovativer und leistungsstarker Eigenschaften aus. Neben einer optimalen Funkleistung ermöglicht das Gerät einen Funkbetrieb im Open Metering System (OMS). Zudem kann der kaloBLUE K1.5X selbst nach erfolgter Erstinstallation jederzeit vom Walk - by auf das Fernauslese-Verfahren AMR (Automatic Meter Reading) umgerüstet werden. Dafür ist das Betreten der Wohnung nicht erforderlich." - Siehe Produktdatenblatt des Herstellers

Warum eigentlich erfahren wir wieder reinmal aus einer Zeitschrift über geplante Zugriffe auf unsere Privaträume? Es hatten sich bereits Mieter darüber beklagt, dass es bei den Funk-Rauchmeldern so gehandhabt wurde. Wenn geplant ist, dass in meinen privatesten Räumen derartige Eingriffe stattfinden sollen, dann möchte ich bitte dazu angeschrieben und gefragt werden. Weder möchte ich vor vollendete Tatsachen gestellt werden noch möchte ich aus einer Zeitschrift darüber erfahren.

Innenminister wollen smarte Geräte offizeill als Spitzel einsetzen:

Übrigens: Gestern war in den Zeitungen zu lesen, dass die Innenministerkonferenz (14. - 16. Juni 2019) darüber beraten will, ob Ermittler künftig Zugriff auf Daten von digitalen bzw. smarten Geräten in Privathaushalten erhalten sollen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt davor. - Siehe z.B. beim ZDF

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Stand der Dinge - April 2019

4. April 2019

Inzwischen sind in den meisten Wohnungen des Quartiers Behnstraße / Prof-Brix-Weg / Struenseestraße die neuen Funk-Rauchmelder verbaut.

Einige Mieter fühlen sich damit nicht wohl und hoffen auf einen Rückbau.
Andere haben sich inzwischen mit Mietern anderer Genossenschaften vernetzt, um mir mehr Kraft dem Einbau der funkenden Technik zu widersprechen.

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MieterInnen fordern eine Selbstverpflichtung seitens der Baugenossenschaft

20. November 2018

In Treppenhäusern der Altoba tauchte der Vorschlag auf, die Altoba eine Selbstverpflichtung unterschreiben zu lassen: für den Fall, dass die Funktionalität der Geräte über die Rauchwarnmeldung hinausginge, sollte die Genossenschaft 10.000 € an den jeweiligen Mieter zahlen.

Diese Idee wurde von Mietern der Hansa Baugenossenschaft übernommen.

Anschreiben an die Hansa Baugenossenschaft PDF 20.11.18

An die Hansa Baugenossenschaft die Selbstverpflichtung PDF 20.11.18

An die Altoba, die Selbstverpflichtung PDF 19.11.18

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Antwort der Hansa Baugenossenschaft auf Unterschriftenliste

9. Oktober 2018

Alle Unterzeichnenden der Unterschriftenliste bekamen das Anwortschreiben der Hansa Baugenossenschaft zugeschickt.

Individuelle Anschreiben wurden damit noch nicht beantwortet.

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Mehrkosten: Mietervertreterin erkundigt sich bei der Hansa Baugenossenschaft

Die Antwort der Hansa Baugenossenschaft

5. Oktober 2018

Zitat: "... Der Einbau der Funkrauchmelder stellt KEINE Modernisierungsmaßnahme dar. Die Miete wird dadurch nicht verändert. Die derzeitige Rechtslage verhindert, dass die Kosten für die Ersteinrichtung auf die Mieter umgelegt werden können. Es entstehen Kosten für die zukünftige Wartung bzw. Auslesung. Der genaue Betrag kann derzeit nicht benannt werden, es ist jedoch sicher, dass die Kosten geringer sind als die bisherigen.

Es wird auf Funkrauchmelder umgestellt, da es in der Vergangenheit erheblichen Aufwand und Ärger bedeutete, die Ablesung in den Wohnungen durchzuführen."

In einem anderen Schreiben der Hansa heißt es:

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Eine Nachbarin fragte beim Datenschutzamt Hamburg nach.

Die Antwort des Datenschutzamtes Hamburg

24. Sepember 2018

Zitat: ".. Allenfalls fraglich ist die Erforderlichkeit von Funkrauchwarnmeldern ggü. von herkömmlichen Rauchwarnmeldern, die datensparsamer sein dürften. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass die Rechtsprechung in der von Ihnen genannten Fallgestaltung des Mieters, der sich einem nicht gewollten Einbau durch einen Vermieter ausgesetzt sieht, eine Duldungspflicht gegenüber ‚Funk-Rauchwarnmeldern‘ festgestellt hat (LG Köln - Beschluss vom 26. Oktober 2015 – 10 S 88/15). Die darauf gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08. Dezember 2015 – 1 BvR 2921/15 –). ..."

Antwortschreiben des Datenschutzbeauftragten als PDF

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Mieter treffen sich im Waschhaus

27. September 2018

Eine Mieterin hatte Rundschreiben mit ihren Bedenken zu den neuen, funkenden Rauchmeldern in die Briefkästen des Wohnquartiers gesteckt. Kurz darauf waren an den Haustüren Einladungen zu einem Austausch im Waschhaus des Wohnquartiers befestigt.

Dieses Treffen fand Ende September statt. Bemängelt wurde u.a., dass die Mieter nicht ausreichend in den Entscheidungsprozess einbezogen wurden. Ihnen wurde diese Umrüstung als unausweichlich präsentiert, obwohl es sich hierbei um einen großen Eingriff in die privaten Räume handelt.

Auch Befürchtungen bezüglich höherer Kosten wurden laut.

Viele fürchten um ihre Privatsphäre, da sie selbst nicht überprüfen können, was die Geräte alles können. Spätestens seit dem Diesel-Skandal fällt es schwer, Angaben eines Herstellers zu vertrauen.

Es wurde vereinbart, mittels Unterschriftenlisten Widerspruch gegen den Einbau zu erheben. Zusätzlich wollten manche ihrem Unbehagen mit einem Schreiben an die Baugenossenschaft Ausdruck verleihen.

Unterschriftenliste (Widerspruch) als PDF zum Download

Schreiben an die Hansa Baugenossenschaft (Muster-Vorlage) als PDF zum Download

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Ankündigung in den Briefkästen

8. September 2018

Am 8. Sepember fanden die Mieter des Wohnquartiers Behnstraße / Prof-Brix-Weg / Struenseestraße die Ankündigung des Einbaus von Funk-Rauchmeldern in ihren Briefkästen vor.

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Erste Ankündigung der Funk-Rauchmelder: "Bei uns" - Zeitschrift

September 2018

Als manch Mieter sich beschwerte, nicht frühzeitig über den geplanten Einbau der funkenden Rauchmelder informiert worden zu sein, führte die Hansa Baugenossenschaft die Zeitschrift "Bei uns" Heft 3 an.

Viele Mieter lesen die Zeitschrift nicht, sehen eher ein Unterhaltungsblatt denn eine Informationsquelle darin.

Auf Seite 18 werden die vermeintlichen Vorteile der neuen Funk-Rauchmelder gepriesen.

Da staunt der Laie und der Mieter wundert sich.

Auszug Seite 18 als PDF

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- ENDE -