Mieter*innen für Selbst- und Mitbestimmung.
Keine Digitalisierung gegen unseren Willen im Wohnraum.
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Überprüft Eure Nebenkostenabrechung! Denn:
Mieter müssen Rauchmelder nicht über Nebenkosten mitzahlen
BGH, Urteil vom 11. Mai 2022 - VIII ZR 379/20
Quelle: Urteil Bundesgerichthof Karlsruhe, 11.05.22 - Az.: VIII ZR 379/20
"Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV, sondern - da sie den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind - um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen."
Saga will Intelligentes Wärmemanagement verbauen
Antrag der Grünen und sPD für den Einbau smarter Geräte - Antrag von Die Linke mit Fragen nicht nur zum Datenschutz - und Debatte vom 21. September in der Bürgerschaft - Ein Artikel bei anna elbe
29. September 2022
Es geht zwar nicht um Rauchmelder, so doch wieder um digitale Geräte in Mietwohnungen. Mieter werden wohl wieder nicht gefragt.
... In unseren Augen werden die Mieterinnen und Mieter in ihrem Verhalten in ihren Wohnungen entmündigt.
In dem Antrag von sPD und Grünen konnten wir kein Wort zum Datenschutz finden. Wo landen die entstandenen Daten? Welche Daten fallen überhaupt an? Wie wird Hackern der Weg versperrt? Was sagt der HmbBfDI dazu? ...
Zum vollständigen Artikel
zum Artikel bei anna elbe
29.09.22
Macht gern bei uns mit!
Nicht nur unterschiedliche Genossenschaften sind momentan vom Austausch normaler Rauchmelder in Geräte betroffen, die via Funk Daten übertragen. Auch andere Vermieter planen diesen Schritt. Zumeist wurde nicht gefragt, ob die Betroffenen damit einverstanden sind. Viele fühlen sich in ihrer Privatsphäre bedroht. Andere sehen in der Funk-Strahlung ein gesundheitliches Risiko. Eine so gravierende Entscheidung muss im Einvernehmen mit den MieterInnen getroffen werden.
Wir sind schließlich diejenigen, die mit den Funk-Rauchmeldern leben müssen. Und:
Zu befürchten ist, dass die Funk-Rauchmelder erst den Anfang intelligenter Technik in unseren Wohnungen darstellen. Lassen wir das widerspruchslos zu, folgen weitere "intelligente" Geräte wie z.B. bei der Deutsche Wohnen in Berlin, die vermietete Wohnungen in Smart Homes verwandeln will.
Smarte Ablesegeräte, wie z.B. Stromzähler (Smart Meter) sollen per Gesetz in private Haushalte Einzug erhalten. Hierzu fordert selbst der Bundesrat in einem Beschluss, "mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbraucher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommunikationsnetz einzuräumen."
Kontakte: zu unterschiedlichen Mitstreiter*innen
Aus dem Grundsatzurteil / Volkszählungsurteil 1983
"Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."
Vollständig bei wikipedia

Auch eingebaute Funk-Rauchmelder könnten wieder ausgebaut bzw. in konventionelle Geräte getauscht werden.
Für alle die, die Funker nicht haben möchten, kann sich der Widerstand auch dann lohnen, wenn die "Dinger" schon an der Decke hängen.
Funk-Rauchmelder – Wehrhafte Mieter*innen
Trotz eines BVerfG-"Urteils"* wehren sich weiterhin MieterInnen und Mietergemeinschaften, Funk-Rauchmelder in ihre privaten Räume einbauen zu lassen.
5. März 2019
Inzwischen wird das BVerfG-Urteil* von 2015 von manchen Stellen als "veraltet" angesehen.
Denn die Geräte wurden technisch weiter entwickelt und daher ist es fraglich, ob nicht doch neue Möglichkeiten des Datenmissbrauchs entstanden sind.
Hinzu kommt die seit Mai 2018 geltende DatenSchutzGrundVerOrdnung (DSGVO), die – sehr grob ausgedrückt – auch Datenmissbrauch von privaten Firmen als Eingriff in die persönlichen Rechte ansieht. Seither ist es möglich, genaue Auskünfte von Firmen etc. zu fordern, welche Daten gesammelt wurden, und gegebenfalls die Löschung dieser zu verlangen. Die Firmen sind zur Auskunft - und Löschung - verpflichtet.
Da nicht sichergestellt ist, welche Daten übermittelt werden und ob diese nicht doch datenschutzrelevant sind, hat sich die Grundlage, auf der die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, geändert. (siehe)
Sowohl bei der Hansa Baugenossenschaft als auch bei der altoba in Altona hat es inzwischen Widerstand gegen den Einbau der funkenden Rauchmelder gegeben.
Vernetzung ist ausdrücklich erwünscht! rauchmelder@posteo.de
* Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen
"Informationen zu Funk-Rauchmeldern" Hansa Baugenossenschaft
zur Website
privat, 05.03.19
Keine eindeutige Rechtslage bei Rauchmelder Fernwartung
zur Website
30.07.18 (?)
Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde
zur Begründung
BVerfG, 08.12.15
Vorlage einer DSGVO-Auskunftsanfrage
zur Vorlage
seit 26.05.18
Digitale und smarte Stromzähler - Sie werden zur Pflicht
Wir werden per Gesetz digitale oder smarte Stromzähler bekommen.
Mehr dazu bei anna elbe
Baugenossenschaften - das Genossenschaftsprinzip
Wir MieterInnen wollen Mit- und Selbstbestimmung!.
Wohngenossenschaften leben vom "genossenschaftlichen Prinzip". Alle MierterInnen sind mit dem Kauf der Genossenschaftsanteile zu Eigentümern geworden.
Auszug von der Webseite der Hansa Baugenossenschaft:
"Das bedeutendste „Kapital“ der Genossenschaft aber sind und bleiben die Mitglieder, ihr Engagement, ihre aktive Mitarbeit, ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile und ihre demokratische Mitwirkung. Dafür erhalten sie lebenslanges Wohnrecht zu fairen Preisen, guten Service, demokratische Rechte – kurz: Leben und Wohnen in der großen Genossenschaftsfamilie."
Auszug von der Website der Altoba:
"Genossenschaft lebt vom Mitmachen
Durch demokratische Strukturen und vielfältige Möglichkeiten der Partizipation können sich Mitglieder beim Altonaer Spar- und Bauverein beteiligen."