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Der neue Personalausweis - mit Datenschutz vereinbar?

Neuer Personalausweis ohne Fingerabdruck in Hamburg!

Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts: Der antragstellenden Person muss der Personalausweis ohne Abgabe der Fingerabdrücke ausgestellt werden.

17. März 2023

Bezirksamt Altona Schild

Bezirksamt Hamburg-Altona, 17.03.23

Im Wortlaut heißt es:

"Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller auf Antrag einen auf ein Jahr befristeten Personalausweis ohne die Abnahme von dessen Fingerabdrücken auszustellen."

Leider heißt das nicht, dass nun jede und jeder zum Einwohnermeldeamt - bzw. "Kundenzentrum" - gehen kann und einen fingerabdruckfreien Ausweis verlangen kann.

Dieses Urteil gilt nur für die Person, die "um einstweiligen Rechtschutz nachgesucht" hatte und auf die sich dieses Urteil bezieht. Zuvor hatte die Person, wie aus dem Urteil hervorgeht, Widerspruch gegen die Abgabe der Fingerabdrücke eingelegt. Denn:

Die Abgabe von Fingerabdrücken ist die Abgabe von persönlichen, biometrischen Daten

Mindestens zwei Personen hatten aufgrund des Urteils einen Personalausweis ohne Abgabe von Fingerabdrücken in Altona beantragt und sind jedoch gescheitert. Auch wenn sie gescheitert sind, meint anna elbe, dass es wunderbar ist, dass überhaupt jemand es versucht hat!!

Vielleicht eine Möglichkeit, den Ausweis dennoch ohne Fingerabdrücke zu bekommen:

  • Druckt Euch das Urteil aus und nehmt es mit zum Amt, wenn ihr einen neuen Ausweis braucht.
  • Macht es möglichst ganz bald, denn bald wird es ein EUGH-Urteil geben - und es ist leider ungewiss, wie es ausgeht. Die EuGH-Anhörung war bereits am 14. März 2023
  • Wichtig: Der Personalausweis muss wirklich ablaufen oder verloren gegangen sein.
  • Lest das Urteil durch, damit Ihr gut argumentieren könnt.

! Es ist nur eine Idee. Wir wissen nicht ob es klappt.

Das Urteil - kurzgefasst

Wir sind keine Rechtsexperten. Diese Darstellung ist lediglich unsere Interpretation.

Es wird sich in der Urteilsbegründung auf das "Recht auf A!chtung des Privatlebens" und das "Recht auf Schutz der die Person betreffenden personenbezogenen Daten" bezogen und festgestellt, dass "die Erfassung und die Speicherung von Fingerabdrücken durch nationale Behörden [.] einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar[stellen]." Dies stehe im Widerspuch, dass aber eben auch eine Personalausweispflicht bestünde.

Das Gesetz zur Abgabe von Fingerabdrücken diene lediglich dem Zweck der Fläschungssicherheit eines Ausweises. Es sei jedoch offen, "ob der mit der Speicherung der Fingerabdrücke verbundene Eingriff in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten aus Art. 8 GRCh noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit verfolgten Zweck steht."

Jeder Deutsche sei "im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, womit keine Möglichkeit besteht, sich der Abgabe der Fingerabdrücke zu entziehen."

Da die Person verpflichtet sei, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und der bestehende Ausweis jedoch bald abgelaufen sei (07.04.23), würde sie ordnungswidrig handeln, wenn sie keinen neuen Ausweis beantragen würde.

"Ein nationales Gericht, wenn es Zweifel an der Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift mit dem Unionsrecht hat" könne "bis zur Entscheidung über die Vereinbarkeit" vorläufiger Maßnahmen beschließen. (Urteil S.8)

(Bitte lest selbst noch mal nach, denn diese Zusammenfassung ist sehr einfach ausgedrückt. S. 8f des Urteils)

Ein nationales Gericht könne ... einen nationalen Verwaltungsakt erlassen, wenn (Zitat):

  • wenn es erhebliche Zweifel an der Gültigkeit einer Unionshandlung hat und diese Gültigkeitsfrage, sofern der Gerichtshof mit ihr noch nicht befasst ist, diesem selbst vorlegt;
  • wenn die Entscheidung dringlich in dem Sinne ist, dass die einstweiligen Anordnungen erforderlich sind, um zu vermeiden, dass die sie beantragende Partei einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet;
  • wenn es das Interesse der Union angemessen berücksichtigt und
  • wenn es bei der Prüfung aller dieser Voraussetzungen die Entscheidungen des Gerichtshofes oder des Gerichts über die Rechtmäßigkeit der Verordnung oder einen Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend gleichartige einstweilige Anordnungen auf Unionsebene beachtet

 

Das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts PDF 22.02.23

Argumente und Stand der Klage vorm EUGH: Perso ohne Finger! Digitalcourage

VG Hamburg verneint Fingerabdruckpflicht bei Personalausweisen Beck-aktuell 14.03.23

Fingerabdruckpflicht beim Personalausweis bröckelt DLF Nova 17.03.23

EuGH-Verhandlung: Braucht der Perso Fingerabdrücke? netzpolitik.org 15.03.23

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In einem Jahr: Fingerabdrücke werden auf dem Personalausweis gespeichert

Alle verdächtig? Digitalcourage ruft zu Taten auf - anna elbe schließt sich an

3. August 2020

Fingerabdruck

Bild: Digitalcourage

Da wir es nicht besser ausdrücken können, zitieren wir hier Digitalcourage:

"Ab 2. August 2021 wird die Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen zum Zwang:

Trotz Kritik von Datenschutz- und Grundrechte­organisationen haben die Regierungen der EU-Länder und eine knappe Mehrheit im EU-Parlament 2019 eine Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente beschlossen. Ein deutsches Gesetz zur Umsetzung ist bereits in Arbeit. Dieses zwingt ab 2. August 2021 anlasslos alle Menschen, einen Abdruck ihres linken und rechten Zeigefingers abzugeben. So werden Millionen rechtskonformer Menschen behandelt wie Tatverdächtige.

Siehe dazu auch weiter unten

Wir halten das für undemokratisch und raten:

Alle Menschen, die einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke wollen, sollten bis zum Beginn der Speicherpflicht einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke beantragen.

Bitte werdet auch politisch gegen das Gesetz aktiv! Mehr dazu unter: Jetzt aktiv werden.

Angriff auf die Würde des Menschen

Digitalcourage (anna elbe ebenfalls) sieht mit dieser Verordnung die Würde aller betroffenen Menschen angegriffen und bewertet das Gesetz als grundrechtswidrig. Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten entspricht nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien, sondern der Kontrollsucht von Polizeistaaten."

anna elbe schließt sich dem Aufruf von Digitalcourage an

Es geht um die Wahrung der grundlegenden demokratischen Strukturen! Wenn wir uns heute nicht wehren, wachen wir morgen in einem Polizeistaat auf.

anna elbe fragt: Wer soll eigentlich durch solche Gesetze geschützt werden?

 

Fingerabdrücke im Personalausweis – was tun? zum Aufruf Digitalcourage, 30.07.20

Was jede*r von uns tun kann aktiv werden Digitalcourage, 30.07.20

Die EU-Verordnung PDF 12.07.19

 

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Fingerabdruck und biometrische Daten sollen auf Chip gespeichert werden
und neues Polizeigesetz in Sachsen tritt in Kraft

Das EU-Parlament hat die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken und biometrischen Fotos in allen Personalausweisen beschlossen.

15. April 2019

Fingerabdruck

Am 4. April hat das EU-Parlament beschlossen, dass von jedem EU-Bürger 2 Fingerabdrücke sowie die biometrischen Daten des Passbildes in seinem Identitätsausweis (Personalausweis in Deutschland) gespeichert werden müssen. So werden nun alle EU-Bürger zu potenziell-verdächtigen Straftätern.

siehe z.B. mdr

Wie die Daten verwendet werden dürfen, bleibt den Ländern überlassen. Da Innenminister Seehofer eine treibende Kraft dieses Beschlusses war und er auch für - in unseren Augen demokratiefeindliche - Polzeirechte eintritt, bleibt keine große Hoffnung auf moderate Verwendung bestehen.

Seehofer und Polizeigesetz, Beispiel, siehe Sputnik, 10.03.2018

Mehr Sicherheit schafft es sicher nicht.

Wir meinen, dass mehr Verunsicherung geschaffen wird. Wer kann diesen Chip auslesen, wann und wo?

Behörden in ganz Europa könnten damit ihre biometrischen Datenspeicher ausbauen, was Nazi-Deutschland ganz bestimmt zu nutzen gewusst hätte. Und wer weiß, was die Zukunft bringt.

Immer häufiger werden Fälle von rechtsradikalem Handeln bei Polizei und z.B. der Bundeswehr öffentlich. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, wurde wegen rechtslastiger Einstellung – zögerlich zwar – in den Ruhestand versetzt.

Siehe bei wikipedia

Nach netzpolitik.org können bereits heute in Deutschland Polizei und Geheimdienste automatisiert auf vorhandene biometrische Daten zugreifen. Es muss nicht einmal protokolliert werden.

Siehe bei netzpolitk.org, 19.02.2019

Soetwas ist ein Überwachungsstaat, der in jedem Bürger einen potenziellen Gegner sieht.

Diese Maßnahmen sind nicht mit einer freiheitlichen Demokratie vereinbar. Würde soetwas in einem autokratisch regierem Land beschlossen, würden unsere Medien wahrscheinlich entsetzt aufschreien und das Ende aller bürgerlicher Rechte dort aufzeigen.

Doch damit nicht genug: nur ein paar Tage später, am 10. April, wurde – trotz massenhafter Proteste – in Sachsen ein neues Polizeigesetz verabschiedet, das der Polizei Rechte einräumt, wie wir sie höchstens in einem totalitären Staat erwartet hätten.

Beschlossen wurde dieser Gesetzentwurf

Gerade Sachsen ist immer wieder Thema wegen rechter Gesinnung bei der Polizei.
Beispielsweise wegen einer NS-ähnliche Stickerei auf den Sitzen eines sächsischen Panzerwagen (siehe), oder Polizisten, die sich mit Pegida-Demonstranten abklatschen, Ermittlungsergebnisse, die bei der NPD landen (siehe), Warnung der rechtsradikalen Gruppe "Freital" vor einer Razzia (siehe), ...

Diese Polizei darf nun beispielsweise:

  • Kunden-Daten von Internetanbietern einfordern
  • Bewegungsprofile von Personen erstellen
  • überwachen „lange bevor es ‚brenzlig‘ wird“
  • heimliche Aufzeichnen von Gesprächen in Privatwohnungen machen, egal ob es sich um die Wohnung der Person handelt, die einer zukünftigen Straftat verdächtigt wird oder nicht
  • neben der klassischen Observation, verdeckten Ermittler:innen einsetzen.

Das ist noch lange nicht alles: Hinzu kommt eine sagenhafte Ausstattung, die z.B. Bodycamps umfasst und halb Sachsen wird mit Gesichtserkennungskameras bestückt.

Marie Bröckling bei netzpolitik.org, 10.04.2019

anna elbe fragt: Wer soll eigentlich durch solche Gesetze geschützt werden?

Mehr zu dem Thema:

 

Fingerabdruck für mehr Sicherheit? zum Film zdf, moma, 13.02.19

Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis kommt heise 12.03.19

Der Bürger als Risikofaktor SZ 19.02.19

Neues Polizeigesetz: Die sächsische Polizei weiß, wo du wann warst netzpolitik.org 10.04.19

Polizei in Sachsen bekommt neue Befugnisse mdr Sachsen 19.09.18

 

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Der neue Personalausweis funkt - seit November 2010

Seit dem 1. November 2010 ist jeder neue Personalausweis mit einem RFID-Chip ausgestattet.

1. Januar 2015

Zum Film - Auf Nummer sicher

"Auf Nummer sicher" - Doku-Thriller ZDF
Dieser Film erklärt sehr gut, welche Gefahren lauern ...

"Agenda 2020 - Wie werden wir leben?"

So lautet der Titel dieser Filmreihe im Rahmen vom “kleinen Fernsehspiel” 2007. Gesendet wurde er am 14. Mai 2007, einem Montag, um 0:10 Uhr.

Im Film "Auf Nummer sicher" werden die Folgen, die die Einführung des Personalausweises mit RFID-Chip haben können, sehr treffend dargestellt.

Original-Einspielungen von Pressekonferenzen der Bundes-regierung und Interviews bereichern den Film. Sie lassen den Zuschauer staunen.

Vieles ist Wirklichkeit geworden.
Auch die Werbekampagne im Film gleicht dem, was tatsächlich geschehen ist:

Uns wurden zur Einführung des "neuen" Personalausweises Vorteile genannt, die in ihrer Argumentation eher an eine billige TV-Verkaufsshow erinnern, als an seriöse Aufklärung aus einem Bundesminsiterium.

Das macht anna elbe mistrauisch.
Nun bekommen wir die Smart City, bei der alles vernetzt werden soll.
Wo werden wann unsere Daten vom wem ausgelesen?
Was ist auf dem Ausweis eigentlich gespeichert? Wer kann das wirklich prüfen?

Wir wissen, dass Ihre biometrischen Daten auf dem RFID-Chip gespeichert. Nein, nicht der freiwillige Fingerabdruck, sondern die Ihres Gesichts - ob Sie wollen oder nicht.
(Siehe: Informationsportal zum neuen Ausweis)

Ist das eigentlich mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar?

Sehen Sie sich den Film an! Es lohnt sich.

 

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RFID - Was ist das?

„Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen“

Seit November 2010 funkt es in Deiner Tasche

RFID-Chip

RFID bedeutet "radio-frequency identification" - auf deutsch: „Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen“ und bezeichnet eine Technologie für Sender-Empfänger-Systeme zum automatischen und berührungslosen Identifizieren und Lokalisieren von Objekten (Produkte - Lebewesen) mit Radiowellen. […]

Die Vorteile dieser Technik ergeben sich aus der Kombination der geringen Größe, der unauffälligen Auslesemöglichkeit (z. B. bei dem am 1. November 2010 neu eingeführten Personalausweis in Deutschland) ...

Quelle: Wikipedia, Januar 2015

"[...] die Chips, die in die neuen Identitätsdokumente eingelassen sind und die biometrische Kennzahlen speichern. [...]
Die Reichweite der Lesegeräte für RFID-Chips schwankt je nach technischem Aufbau und System zwischen einigen Zentimetern und mehreren Metern. Mit guten Antennen kann dieser Vorgang auch über einige Meter hinweg von Dritten mitgeschnitten werden."

Quelle: Conztanze Kurz, Frank Rieger: "Die Datenfresser - Wie Internetfirmen und Staat sich unsere persönlichen Daten einverleiben und wie wir die Kontrolle darüber zurückerlangen", Fischer Verlag GmbH Frankfurt am Main, 2011, S. 126 f

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Biometrische Daten - Was soll das sein?

„Identifizierung mit Hilfe Deines Gesichts“

Biometrische Daten - Dein Gesicht!

Fotokabine in Ladenstraße

für die Identifizierung einer Person, ist heute der Daumen- bzw. Fingerabdruck nicht mehr ausschlaggebend notwendig:

"Biometrische Merkmale haben die Eigenschaft, dass sie bei (fast) jedem Menschen vorhanden sind, zeitlich weitgehend unveränderlich bleiben und den Einzelnen meist eindeutig bestimmen.

Aus diesen Gr�nden eignen sich biometrische Verfahren für Anwendungen, bei denen die Identität einer Person festzustellen oder nachzuweisen ist.

So lässt sich z.B. mit Gesichtserkennungssystemen der Zutritt zu Gebäuden oder Räumen kontrollieren."

Siehe "Vom Fingerabdruck bis zur DNA-Analyse", Infobroschüre 2006

Diese Daten sind auf dem RFID-Chip des Personalausweises gespeichert. Und können jederzeit ausgelesen werden.

Für die Smart City wird nach und nach die ganze Stadt mit Sensoren ausgestattet - um den Verkehr besser lenken zu können und so die Umweltverschmutzung einzudämmen. So wird es uns erklärt.

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RFID - Frontal21 warnte bereits vor der WM 2006

„Sie und Ihre perlönlichen Daten stehen im Abseits“

Zum Film - frontal21

Otto Schilly, Bundesinnenminster 2006
wünscht sich eine zentrale Erfassung all unserer Daten.

Verschiedene Beispiele stellen dar, wie unsere persönliche Daten via RFID-Chip ausgelesen und gespeichert werden.

- WM-Ticket 2006
- Kundenkarten
- ÖNVP in Hanau
- RFID auf Waren
- Biometrische Daten im Reisepass

Der damalige Bundesinnenminister
Otto Schilly, SPD:
"Wir werden an allen Grenzübergängen entsprechende Gerätschaften aufstellen, um mit deren Hilfe einen biometrischen Vergleich zu ermöglichen - entweder zwischen dem Dokument und dem der es benutzt oder zwischen den Reisenden und einer biometrischen Datenbank ..."

Eine bundesweit zentrale Datenbank für biometische Daten wurde in Deutschland bisher gesetzlich nicht zugelassen. Aber wer kontrolliert die Kontrolleure?

"FBI nimmt weltgrößte Biometrie-Datenbank stückweise in Betrieb" so die Schlagzeilte bei heise online am 24.03.2011 (Siehe) Zur Erinnerung: im April 2014 hat Hamburgs erster Bürgermeister Scholz mit Cisco, einem US-amerikanischen Kommunikationsunternehmen, einen Vertrag für die Smart-City Hamburg geschlossen. Smart City bedeutet, dass die gesamte städtische Umgebung mit Sensoren versehen wird, die sämtliche Daten - auch RFID-Daten - erfassen können. Mehr zur Smart City Hamburg hier

Wissen Sie wo Ihre Daten von Wem ausgelesen und gespeichert werden?
Können Sie das kontrollieren?

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Verkaufsprosa für den neuen Personalausweis 2010

So wurde er 2010 auf dem Personalausweisportal beworben

Seit November 2010 funkt es in Deiner Tasche

Seit November 2010 funkt es in Deiner Tasche

„Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.“

„Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch die Wahl der modernen Funktechnologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit."

Zitate: Personalausweisportal, 2010
Diese sind nicht mehr online - aber auch heute lohnt sich das Stöbern. Siehe

 

Die damals angepriesenen Vorteile:

  • Scheckkartengröße
  • Chip im Innern der Ausweiskarte (RFID)
  • Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur
  • Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Kosten für den Bürger (2010):
Egal ob mit oder ohne die Funktionen des Ausweises, es müssen 22,80 € (Jüngere als 24) bzw. 28,80 € (ab 24 Jahre) für ein Dokument gezahlt werden, das zu haben Pflicht ist.

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates:
Festlegung durch jeweiligen Anbieter.

„Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine in der Verordnung festgesetzte Befreiung bzw. Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet.“ (noch nachzulesen hier)

Zum Personalausweisportal geht es hier

Das Bundesinnenministerium ist auf der European Identity Conference 2010 in München von der renommierten Analystengruppe Kuppinger Cole für den neuen Personalausweis als "Bestes Projekt in der Kategorie E-Government / E-Health" mit dem "European Identity Award" ausgezeichnet worden.

Quelle: Bundesregierung, 10.05.2010

Wieso, weshalb, warum - zeichnet ein Unternehmen die Bundesregierung aus?

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Was anna elbe davon hält

Werbung ist nicht unbedingt die Wahrheit

Wir bekommen nun die "Vernetzte Stadt - Smart City" - und der Personalausweis funkt.
Auch die "Gesundheitskarte"?
Wo werden die Karten von wem ausgelesen?

Sicherheit
RFID-Chips werden über Funk ausgelesen. Nach amtlicher Stellungnahme kann er nicht "im Vorbeigehen" ausgelesen werden. Wenn doch, merkt der Besitzer des elektronischen Ausweises von dem Auslesevorgang nichts - egal, ob staatliche Stellen oder Unbefugte auf die Daten zugreifen.
Siehe: netzwelt.de, 14.12.09

Die auf den Lesegeräten zum Beispiel für die Polizei aufgespielte Software kann alle Daten des Funkchips auslesen. Umso interessanter ist natürlich die Frage, wie die Bundesregierung sicher stellen will, dass diese Software nur von Behörden angewendet wird und nicht von Übeltätern, die mir meine digitale Funkchip-Identität rauben wollen.
Zitat: Deutschlandfunk, 26.07.08

In der Vergangenheit konnten mehrere Sicherheitsexperten die Verschlüsselung der RFID-Chips überlisten. Siehe: netzwelt.de, 14.12.09

Der Chaos Computer Club beweist, dass die Online-Ausweisfunktion nicht sicher ist:
PlusMinus bei Youtube, August 2010

Sicherheit ist grundsätzlich eine Illusion - es gibt sie nicht! Sicher ist, dass nichts sicher ist.

Mehr Kontrolle über eigene Daten
Die Macher des Personalausweises verstehen unter „Kontrolle über die eigenen Daten“, dass der Inhaber wählen kann, ob er Online-Ausweisfunktion und elektronische Signatur nutzt. Auch sollen wir per Mausklick entscheiden können, welche Daten wir bei der Online-Funktion weitergeben wollen.

Kannst Du wirklich wählen?
Wer kann ausschließen, dass der RFID-Chip nicht doch über weite Distanzen senden kann?
Wer garantiert dafür, dass nur die ausgewählten Daten übermittelt werden?
Die Freiwilligkeit kann schnell aufgehoben werden: z.B. wenn Behördengänge nur noch per Online-Ausweisfunktion zugelassen werden. Oder wenn Einkaufen nur noch per Personalausweis funktioniert. Oder die Angst vor Terroristen wieder geschürt wurde.

Niemand kann seine eigene Karte auslesen um nachzusehen, was dort wirklich alles gespeichert ist.

Fragen, die sich sonst noch stellen
Seit wann muss sich eine Regierung darum kümmern, dass Bürger mit einem amtlichen Dokument in Onlineshops einkaufen oder Zigaretten am Automaten ziehen können?

Welchen Vorteil habe ich davon, wenn biometrische Daten des Personalausweises nur für öffentliche Stellen mit hoheitlichen Berechtigungszertifikaten wie: Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder, Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden ausgelesen werden dürfen? Weiß ich, wer noch darauf zugreifen kann?

Kann per Personalausweis demnächst festgestellt werden, auf welchen Demonstationen ich war?
Werde ich zum Gefährder, wenn es zu viele oder die Falschen sind?

Wie kann ich beweisen, das ein Dritter meine Daten geklaut und missbräuchlich verwendet hat, wenn die elektronische Identifikation doch so unfehlbar ist?

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Cui bono - Wem zum Vorteil?

Die eigentliche Frage lautet: Wem nützen diese Funktionen wirklich?

  • Wer hat ein Interesse daran, dass wir jetzt so bequem im Internet shoppen können?
  • Wem ist es wichtig, dass Ihre Daten auch beim Einkaufen gelesen werden?
  • Wer hat ein Interesse daran, dass Sie überall zu orten sind?

Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden kann man sich hier die eine oder andere Antwort zusammenreimen ...

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Tipps - Was kann ich tun?

Bleiben Sie kritisch - fragen Sie nach!

Wenn Sie den neuen Pass bekommen:

  • Stecken Sie ihn in eine Aluminiumhülle (Verhindert das unbemerkte Auslesen)
  • Stecken Sie eine RFID-Blocker-Karte zu Ihrem Ausweis (siehe mdr)
  • Lassen Sie Ihren Fingerabdruck nicht speichern - (ab 2021 nicht mehr möglich)
  • Lassen Sie keine qualifizierte elektrionsiche Signatur speichern
  • Lassen Sie den Ausweis zu Hause. Er ist teuer und könnte draußen verloren gehen oder gar geklaut werden! Scannen Sie ihn ein und nehmen Sie die Kopie mit. Beschriften Sie die Kopie unbedingt mit dem Wort "Kopie". Obige Begründung dürfte überzeugen.

Diese Tipps stammen aus einem Beitrag von Peter Welchering im Deutschlandfunk von 2009:
"Mitteilsamer Personalausweis"
Hacker lesen Identitäten aus Funkchip des neuen elektronischen Personalausweises

Empfehlungen, die rechtlich umstritten sind:

  • Stecken Sie den Ausweis in die Mikrowelle
  • Werden Sie geröntgt? Nehmen Sie den Ausweis mit!

Für die Auswirkungen, dieser Maßnahmen kann anna elbe keine Haftung übernehmen UND wir wissen nicht, ob es wirklich hilft.

Wir wissen nicht, wer die Gewährleistung übernimmt, wenn der Pass nicht funktioniert.
Fragen Sie nach, bevor Sie den Ausweis bezahlen ...

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Gesetze, Grundrechte - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen

Grundgesetz

Mit Füßen getreten?: Das Grundgesetz

"Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit. Personenbezogene Daten sind jedoch nach Art. 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt.

Der Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrechts geht zurück auf ein Gutachten von Wilhelm Steinmüller und Bernd Lutterbeck aus dem Jahre 1971. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das sog. allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR), also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.

Die Selbstbestimmung bei der freien Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung.

Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen (siehe auch: Panoptismus).

Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe.

„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europäischen Parlamentes auch aus Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:

„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“

EMRK Art. 8 Abs. 1

Aufbauend auf dieser Begründung hatte das EU-Parlament gegen die EU-Kommission Klage erhoben, weil die verbindliche Speicherung der Verkehrsdaten der EU-Bürger gegen diese Regelung verstoße."

Quelle: Wikipedia, Januar 2015

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