Nachgefragt bei Amt, Politik und / oder HmbBfDI
Da wir in unterschiedlichen Zusammenhängen zu verschiedenen Begebenheiten bei Behörden o.ä. nachfragten, sind diese Nachfragen auch bei unterschiedlichen Themen zu finden. Um es etwas übersichtlicher zu gestalten, haben wir hier nun einige der Nachfragen zusammen getragen. Die gleichen Beiträge können daher auch unter unterschiedlichen Themen auftauchen.
Häuftig gibt es zu den Themen mehr Informationen. Ergänzungen werden unter dem Datum oben rechts in dem Beiträgen angeführt.
Bitte die Links - meist unter der Nachfrage - beachten.
Wir haben zu folgenden Themen nachgefragt:
Thema
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letzter Beitrag
HmbBfDI - Nachgefragt: Smartwatches in (Grund-)schulen
hier
17.05.23
HVV - Nachgefragt: 49-Euro-Ticket - Datenschutzhinweis des hvv
andere Seite
17.05.23
Polizei filmt Demonstranten (2 Vorgänge)
hier
04.09.23
Kugelkameras – Verkehrsüberwachung an Ampeln und Laternen
eigene Seite
17.12.21
HVV - Nachgefragt: Neuer Ausweis mit integrietem Chip & Datenschutz im ÖPNV
andere Seite
Bewohnerparken: Nachgefragt bei Behörde, HmbBfDI und PolitikerInnen
andere Seite
Video-Überwachung auf dem Bürgersteig (letzter Eintrag Elbdreieck)
hier
27.11.23
SMART CITY HAMBURG - Anschreiben und Antworten - 2014 / 15
hier
17.02.2015
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SMARTWATCHES AN (GRUND-)SCHULEN
Anfrage an den HmbBfDI, da wir oft gefragt wurden ...
Wie sollen Lehrer*innen, Mitschüler*innen, andere Eltern und Nachmittagsbetreuung damit umgehen, wenn Kinder smartwatches tragen?
9. März 2023
Typische Smartwatch für Kinder
Unser Anschreiben an den HmbBfDI:
Sehr geehrte Damen und Herren,
immerwieder werden wir darauf angesprochen, dass Kinder in (Grund-)schulen Smartwatches tragen würden. Wir werden gefragt, wie damit umzugehen sei.
Was können wir den Betroffenen raten? Smartwatches erlauben den Eltern, ihre Kinder, egal wo sich diese aufhalten, abzuhören. Dies widerspricht, so meinen wir, der Würde und der freien Entwicklung eines jeden Kindes.
Davon abgesehen, wird nicht nur das Kind abgehört - bzw. besteht jederzeit die Möglichkeit dazu. Auch die Umgebung des Kindes wird zwangsläufig mitüberwacht.
Wie können andere Eltern, Lehrer oder Betreuer dagegen vorgehen? Gibt es ein Gesetz, auf das die Schulleitung oder Betreuer verweisen können?
In einem uns geschildeten Fall, weigert sich ein Elternteil seinem Kind die Smartwatch während der Schulzeit abzunehmen. Die Eltern würden mit dieser "Uhr" für die Sicherheit ihres Kindes sorgen.
Wir würden Ihre Antwort gern auf unsere website stellen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
anna elbe - Weitblick für Hamburg
Wir sagen NEIN zum Ausverkauf
von öffentlichen Räumen
Anfrage beim HmbBfDI als
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09.03.23
Antwort des HmbBfDI: Smartwatches mit Abhörfunktion sind verboten
17. Mai 2023 im Briefkasten
Smartwatches mit Abhörfunktion sind verboten. Sowohl das Telekommunikation-Telemedien-DatenschutzGesetz, als auch § 201 des Strafgesetzbuches belegen das Verbot.
In vielen Hamburger (Grund)Schulen gäbe es daher in den Schul- bzw. Hausordnungen Verbote zum Tragen von Smartwatches, insbesondere zu Modellen mit Abhörfunktionen und vergleichbaren Techniken.
Bei Verstößen könne sich an die Bundesnetzagentur gewendet werden.
Beschwerden könnten an den Datenschutzbeauftragte des Landes, in dem der / die Besitzerin der Smartwatch gemeldet ist, eingereicht werden. (Hamburg: Mailadresse)
Zwei sehr interessante Links, die das Verbot von Smartwatches MIT Abhörfunktion unterstreichen, wurden mit gesendet:
Einer zu einem PDF der Bundesnetzagentur Ein Zitat daraus, von anna elbe eingefügt:
"... Neben einer Vielzahl zulässiger Funktionen wie u. a. der Ortungsfunktion, die es dem Nutzer der zur Uhr gehörigen App ermöglicht zu kontrollieren, wo sich der Träger der Uhr gerade befindet, verfügen diese Kinderuhren zusätzlich über eine (verbotene) Abhörfunktion."
Der andere Link führt zum Bildungprotal Niedersachsen: "Smartwatches im Schulalltag: Eine (datenschutzrechtliche) Herausforderung" und behandelt unter anderem:
- Wie kann eine Smartwatch mit Abhörfunktion erkannt werden?
- Welche Möglichkeiten des Umgangs kann es geben?
Und einen Tipp gab es auch:
"Lehrkräfte sollten ihr Verhalten mit ihren Schulleitungen absprechend und ein einheitliches und gesichertes Vorgehen mit den zuständigen Stellen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) abstimmen."
Zur vollständigen Antwort des HmbBfDI
Für den vollständigen Text auf das Kreuzchen klicken oder als
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15.05.23
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POLIZEI FILMT DEMONSTRANTEN
Erneut: Polizei filmt friedliche Demonstation
hier
21.02.23
Erlaubt? Mitsteitern*innen wurden bei friedlicher Demo von Polizei gefilmt
hier
30.10.19
Erneut: Polizei filmt friedliche Demonstation
Die Hamburger Gedenkkundgebung zum dritten Jahrestags nach dem rassistischen Anschlag in Hanau wurde von der Polizei anlasslos gefilmt. anna elbe fragt nach.
21. Februar 2023
1. März 2023 - Empfangsbestätigung Eingabedienst Bürgerschaft
6. März 2023 - Antwort des HmbBfDI
3. Mai 2023 - Eingabeausschuss leitet Frage an Senat weiter
28. Juni 2023 - Telefonat mit HmbBfDI: nur eine Person gefilmt
4. September 2023 - Abschließende Antwort des Eingabeausschusses
Blick vom Deich auf die Demo, 19.02.23
Am 19. Februar 2023 fand in Wilhelmsburg eine Gedenkkundgebung für die neun Opfer des rassistischen Anschlags vom Februar 2020 in Hanau statt.
Diese Veranstaltung verlief absolut friedlich. Dennoch wurde sie nach einer Kurve von der Polizei gefilmt.
anna elbe sorgt sich um die Versammlungs- und Meinungsfreiheit, wenn Polizei anlasslos Menschen filmt, die bei einer Kundgebung ihre (politische) Meinung kund tun. In diesem Falle durch Anteilnahme und Trauer.
Auch von anderen wurde das Filmen der Polizei bemerkt. denn wir hörten auch eine Durchsage vom Lautsprecherwagen, dass die Polizei bitte das Filmen einstellen solle.
Filmt die Polizei Demonstranten, könnten diese aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung "abgeschreckt" werden. Unseres Wissens nach, hat das Bundesverwaltungsgericht 2010 entschieden, dass aus diesem Grunde Demonstrationen nicht von staatlichen Organen gefilmt werden dürfen.
Deshalb fragen wir beim Eingabeausschuss der Bürgerschaft und beim HmbBfDI nach. Zusätzlich werden wir unser Schreiben Bürgerschaftsabgeordneten zukommen lassen, die wir bei der Gedenkkundgebung gesehen hatten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Sonntag fand in Wilhelmsburg eine Demonstation zum Gedenken an die neun Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau vor 3 Jahren statt. Die Demonstation verlief absolut friedlich. Wir haben die Demo auch vom Deich aus betrachtet und sind uns in dieser Behauptung sicher.
Vom Deich aus war auch zu beobachten, wie die Polizei die Demonstranten durch Absperrung des weiteren Verlaufs der Straße am Deich entlang, in die rechtwinklig abbiegende Georg-Wilhelm-Straße lenkte. Dies war der Verlauf der Demo und somit eventuell auch gerechtfertigt - allerdings für nicht an dem Gedenken teilnehmende Spaziergänger etwas befremdlich.
Direkt hinter der Kurve wurde von der Polizei eine Kamera auf die vorbei gehenden Personen gerichtet. Sie wurde von einem jungen Polizisten bedient. Hinter einer Kurve ist eine gehende Menschenmenge in der Regel etwas aufgefächert und die mitlaufenden Personen lassen sich einzeln besser erkennen.
1. Frage:
Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Polizei anlasslos friedliche Demonstranten filmen?
Werden Menschen, die von dem für eine Demokratie unabdingbaren Demonstrations- und Versammlungsrecht gebrauch machen, von der Polizei gefilmt, werden viele von ihnen nicht mehr an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Liegt hier nicht auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit vor?
2. Frage:
Werden von den heute Abend gefilmten Menschen nun auch biometrische Daten erhoben?
Diese sind im Personalausweis gespeichert, eine gefilmte Person kann also immer erkannt werden.
3. Frage:
Werden die Aufnahmen von der Demonstration gespeichert?
Wenn ja, aus welchem Gesetz geht hervor, dass das erlaubt ist?
Wir sind sehr besorgt! Wir meinen: Wer anlasslos Demonstranten filmt, kann nicht von Freiheit und Demokratie sprechen.
In der Hoffnung, dass Sie uns weiterhelfen können, verbleiben wir mit
freundlichen Grüßen
anna elbe
Anfrage: Polizei filmt friedliche Demo
anna elbe
21.02.23
Filmen auf Demos: Polizei übertreibt Überwachung
taz
28.07.10
01.03.23 - Empfangsbestätigung Eingabeausschuss trifft ein
Unsere Eingabe wird unter dem Geschäftszeichen 296/23 geführt. Und Folgendes wird mitgeteilt:
"Das Eingabeverfahren hat regelmäßig folgenden Ablauf: Zunächst nimmt die zuständige Behörde zu Ihrem Anliegen Stellung. Danach wird diese vom Eingabendienst überprüft. Anschließend wird Ihre Eingabe im Eingabenausschuss beraten. Die Beratung findet in nicht öffentlicher Sitzung statt. Die Sitzung endet mit der Empfehlung des Ausschusses an die Bürgerschaft, welche abschließend über Ihre Eingabe entscheidet."
Antwort Eingabendienst Bürgerschaftskanzlei
PDF
27.02.23
06.03.23 - HmbBfDI antwortet ausführlich
Die Polizei dürfe nur unter bestimmten Voraussetzungen filmen:
"Bild-/Videoaufzeichnungen von Versammlungen sind erstmal überhaupt nur unter ganz engen Voraussetzungen überhaupt vom Gesetzgeber gestattet. Gemäß § 12a Abs. 1 S. 1 Versammlungsgesetz (VersG) darf die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Aufnahmen dürfen dabei auch getätigt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
Anlasslos darf also eine Versammlung nicht einfach gefilmt werden. Die Polizei muss also eine Art Prognoseentscheidung treffen. Inwieweit hier allerdings die Voraussetzungen tatsächlich vorlagen, vermag ich so zweifelsfrei erstmal nicht beurteilen.
Diese nach § 12a Abs. 1 VersG getätigten Aufnahmen sind nach § 12a Abs. 2 VersG nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern oder im Einzelfall zur Gefahrenabwehr.
Auch hier vermag ich aber für den konkreten Sachverhalt keine Aussage treffen, ob und wie hier eine Speicherung erfolgt. Anhaltspunkte, dass hier von einer biometrischen Verarbeitung von Aufnahmen auszugehen wäre, vermag ich aber nicht zu erkennen."
Eine Mitarbeiterin des HmbBfDI wird nun bei der Polizei anfragen, wieso sie gefilmt hat.
03.05.23 - Eingabeausschuss leitet Frage an Senat weiter
3. Mai 2023
der Eingabenausschuss hat Ihre oben genannte Eingabe in seiner Sitzung am 2. Mai 2023
beraten. Er hat festgestellt, dass noch nicht alle entscheidungserheblichen Umstände geklärt
sind. Der Senat ist deshalb gebeten worden, Fragen des Ausschusses zu Ihrer Eingabe zu
beantworten.
[...]
Sobald der Ausschuss eine Empfehlung
ausgesprochen hat und die Bürgerschaft Ihre Eingabe ebenfalls beraten hat, erhalten
Sie eine Nachricht von der Vorsitzenden des Eingabenausschusses.
Eingabeausschuss leitet Frage an Senat weiter
PDF
03.05.23
26.06.23 - HmbBfDI sieht sich die Videoaufnahmen an
Telefonisch teilte uns eine Mitarbeiterin des HmbBfDI mit, was die Sichtung des Videomaterials ergab. Aus unserem Gedächtnisprotokoll
28. Juni 2023 | Ergänzung 29.06.23
Herauskam, dass sogar drei Kameras vor Ort filmten. Eine der Videoaufnahmen hätte sich die Mitarbeiterin angesehen, von den anderen beiden nur Stichproben.
Gefilmt worden wäre nur eine einzelne Person, aufgrund des Verdachts einer Straftat: Die Person hätte sich mit einer "Skimütze" vermummt. Vermummung stelle eine Straftat dar. Daher sei sei das Filmen gesetzlich OK.
Es wäre nicht durchgehend gefilmt worden - die Kamera wäre ausgeschaltet worden, wenn diese eine Person nicht im Bild gewesen sei. Deutlich erkennbar sei die Kamera der einen Person geflogt. Andere Demonstraten seien irrelevant für die Polizei gewesen, dass wäre auch gut zu sehen gewesen.
Die Mitarbeiterin des HmbBfDI hätte die Polizei darauf angesprochen, dass an der Demonstration Teilnehmende nicht erkennen könnten, dass die Kameras ausgemacht würden und dass sie annehmen müssten, die ganze Demonstration würde gefilmt werden. Dies sei einschüchternd und würde Menschen eventuell davon abhalten, erneut das Versammlungsrecht zu nutzen.
Es sei gefilmt worden, damit die Polizei nicht in die Demonstration eingreifen musste. Dann hätte sie eventuell die Demonsration "gesprengt" - und das wäre nicht gewollt gewesen. Die Polizei würde aufgrund der Filmaunahmen die Person wiedererkennen, wenn diese die "Skimaske" abgesetzt hätte.
31.08.23 - Abschließende Antwort des Eingabeausschusses: Eingabe "erledigt"
Alles sei mit rechten Dingen zugegangen - anna elbe fragt nach den Konsequenzen
4. September 2023
Wir freuen uns, dass unsere Eingabe wirklich behandelt wurde und es tatsächlich eine Auseinandersetzung mit der Polizei zu dem Fall gegeben hat.
Aus der recht ausführlichen Antwort geht jedoch hervor, dass wesentliche Teile des Volkszählungsurteils zur informationellen Selbstbestimmung außer Acht gelassen wurden:
"... Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. ..."
Quelle: Wikipedia
Während der HmbBfDI in seiner Antwort von einer vermummten Person spricht, schreibt der Eingabeausschuss in seiner Antwort:
"Im Aufzug hätten sich mehrere Personen in einer Aufmachung befunden, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet gewesen sei, die Feststellung der Identität zu verhindern."
Die Datenschutzbeauftragte hatte sich die Filme zeigen lassen und sagte, dass ihrer Beurteilung nach deutlich zu erkennen gewesen sei, dass diese Person mit der Kamera "verfolgt" wurde. Das macht u.E. deutlich, dass das Filmen der Polizei angemessen noch verhältnismäßig ist. Denn es muss jede an der Demo teilnehmende Person davon ausgehen, selbst gefilmt worden zu sein.
anna elbe meint, dass die Frage offen bleibt, wie gewährleistet wurde, dass alle Demonstrierenden sich frei und natürlich verhalten konnten. Und vor allem, woher die Menschen wissen sollten, dass sie nicht gemeint sind und nicht erfasst werden. Denn auch das steht in dem Urteil von 1983:
"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."
In dem Schreiben mit der Begründung, warum die Eingabe für "erledigt" erklärt wurde, heißt es:
"Die Erfassung weiterer Versammlungsteilnehmer:innen sei hierbei im Sinne des § 100 h Abs. 3 StPO unvermeidbar gewesen."
Und:
"Alle Filmaufnahmen seien dem LKA zum Zwecke der weiteren Strafverfolgung übergeben worden. Mittels Videoaufnahmen könnten individuelle Merkmale (körperliche Merkmale, Bekleidung, Verhalten usw.) beweissicher festgehalten werden, sodass sie beim möglicherweise nachfolgenden Strafverfahren zur belastenden und entlastenden Beweisführung eine erhebliche Rolle spielen könnten."
Quelle: Schreiben des Eingabeausschusses vom 31.08.23
Auch die Daten von den unvermeitbar erfassten, weiteren Versammlungsteilnehmer:innen wurden an das LKA weitergeleitet. Vielleicht fühlt sich der eine oder die Andere tatsächlich in dem Sinne des Volksurteils verunsichert, ob er oder sie registriert wurde und wird im weiteren auf die Ausübung der Grundrechte verzichten und wird nicht mehr an Demonstrationen oder Kundgebungen teilnehmen.
"Keine biometrischen Daten wurden erstellt". Beruhigend?
Es wurden nach Aussage des Senats keine biometrischen Daten von den gefilmten Personen erstellt. Gleichzeitig wird argumentiert, dass "individuelle Merkmale (körperliche Merkmale, Bekleidung, Verhalten usw.)" filmisch festgehalten werden müssten, weil dies beweissicherer sei; "Insbesondere Fotoaufnahmen könnten eine Handlung hingegen nicht beweissicher in einem Gesamtzusammenhang einordnen." Unsere Art zu gehen gehört zu unseren biometrischen Daten (Gangerkennung) und wurde bei der Demonstration von der Polizei filmisch festgehalten.
Zudem kann eine Gesichts- bzw. Biometrieerkennungssoftware über jede Filmaufnahme laufen.
So wird bereits von z.B. der Firma "PimpEyes" das Internet nach Gesichtern durchsucht, die gefundenen biometrirschen Daten werden in Datenbanken gespeichert und auf Nachfrage zurückverfolgt.
Siehe z.B. PimpEyes: netzpolitk.org, 10.07.20
Nach G20 wurde von der Polizei die Gesichtserkennungssoftware VIDEMO über gesammelte Videoaufnahmen gespielt und daraus Datenbanken erstellt.
Siehe: HmbBfDI: Verwaltungsgerichtsverfahren ...zum ... Einsatzes von VIDEMO
Anwälte in Frankreich "monierten in einem Prozess die unrechtmäßige Identifizierung der Demonstranten durch Gesichtserkennungssoftware, die auch gegen alle Beschuldigten verwendet wurde ..."
Siehe: "Prozess gegen Klimaaktivisten", nd, 28.07.23
Ein Gedankenspiel: Es gibt einen Regierungswechsel zu einem autoritären Regime, das alle Menschen verfolgt, die dieser Regierung gegenüber eine entgegengesetzte oder infragestellende Haltung haben. Wie kann herausgefunden werden, wer zu diesen Andersdenkenden gehört? Zum Beispiel könnten doch einfach Filmaufnahmen von Demonstrationen, die bei der Polizei oder dem LKA liegen, angesehen werden, um festzustellen, wer alles daran teilnahm.
Vielleicht wurden die Daten aber auch gelöscht. Vielleicht wurde entschieden, dassl sie nicht mehr für eine etwaige gerichtliche Überprüfung der Maßnahme erforderlich sind? Das wäre schön. Aber wer überprüft das und wie werden Begriffe wie "erforderlich" oder "etwaige gerichtliche Überprüfung der Maßnahme" von wem ausgelegt?
"Seien die durch die Maßnahme erlangten personenbezogenen Daten zur Strafverfolgung und für eine etwaige gerichtliche Überprüfung der Maßnahme nicht mehr erforderlich, so seien sie unverzüglich zu löschen. Die Löschung sei aktenkundig zu machen. Soweit die Löschung lediglich für eine etwaige gerichtliche Überprüfung der Maßnahme zurückgestellt sei, dürfen die Daten ohne Einwilligung der Betroffenen nur zu diesem Zweck verwendet werden; sie seien entsprechend zu sperren (§ 101 Absatz 8 StPO)."
Quelle: Schreiben des Eingabeausschusses vom 31.08.23
Schreiben des Eingabeausschusses
PDF
31.08.23
Erlaubt? Mitsteitern*innen wurden bei friedlicher Demo von Polizei gefilmt
Bei einer friedlichen Demonstration am Freitag den 11. Oktober 2019 wurden die Demonstraten mit grellem Licht angestrahlt und abgefilmt. Ist das erlaubt? Was sagen "Datenschutzamt" und Politik dazu?
30. Oktober 2019
1. Antwort HmbBfDI
Ergänzung: 28. November 2019, Antwort Bürgerschaft-Fraktionen (und kleine Anfrage) hier
Ergänzung: 5. Februar 2020, endgültige Antwort des Eingabeausschusses der Bürgerschaft hier
Symbolbild: Polizist filmt bei friedlicher Demonstaration,
G20, Rathausmarkt - 02.07.2017, bearbeitet
anna elbe hat nachgefragt.
Wir haben den "Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)" angeschrieben und gefragt, ob das mit rechten Dingen zugehen würde.
Die selbe Anfrage haben wir an den "Eingabendienst der Hamburgischen Bürgerschaft" gestellt.
Beide Institutionen sind wahrscheinlich nicht allen bekannt.
Bei "dem Hamburgischen Beauftragten" handelt es sich nicht um eine Person, sondern um eine Behörde. So geht es aus der Website hervor: "unsere Behörde berät Sie ..."
Diese Behörde ist chronisch unterbesetzt und soll auch, wenn es nach der Hamburger Polizei geht, Kompetenzen einbüßen.
Unter "Eingaben" auf der Website der Hamburgischen Bürgerschaft ist zu lesen:
"Fühlen Sie sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt? Sind Sie mit der Arbeitsweise von Behörden und Ämtern nicht einverstanden? Dann wenden Sie sich an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft."
Das haben wir getan: erst per Mail, dann als Post-Brief, da "Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft vorsieht, dass Eingaben unterzeichnet und mit einer Absenderangabe versehen sein müssen."
Unsere Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns nun an Sie, in der Hoffnung, dass Sie uns Antworten auf unsere heute entstandenen Fragen geben können.
Heute Abend haben MitstreiterInnen von anna elbe ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen: Sie nahmen an einer Demonstration teil.
Auf diese friedliche Demonstration wurde in der recht schmalen Silbersackstraße (Höhe Nr 23 ca) unerwartet grelles Scheinwerferlicht gerichtet. An der Seite standen Polizisten und machten anlasslos Filmaufnahmen der Demonstranten.
Da die Straße an der Stelle sehr schmal ist, gehen die MitstreiterInnen davon aus, dass alle, die dort vorübergingen von den Kameras erfasst wurden.
1. Frage:
Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Polizei anlasslos friedliche Demonstranten filmen?
Die Hamburger Polizei hat im Zuge von G20, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar im NDR beanstandet hat "ohne
Rechtsgrundlage biometrischen Daten erhobenen". Und zwar mittels automatischen Gesichtserkennungs-Software, anhand derer Bilder, Videos
und Medien durchsucht werden können.
Siehe NDR
2. Frage:
Werden von den heute Abend gefilmten Menschen nun auch
biometrische Daten erhoben?
3. Frage:
Werden die Aufnahmen von heute Abend gespeichert?
Wenn ja, aus welchem Gesetz geht hervor, dass das erlaubt ist?
Wir sind sehr besorgt! Gerade wurde der 70. Geburtstag des Grundgesetzes mit großen Worten gefeiert und die dadurch garantierte Freiheit hoch
gelobt. Doch gibt es sie überhaupt noch? Wir meinen: Wer anlasslos Demonstraten filmt, kann doch nicht von Freiheit und Demokratie sprechen.
In der Hoffnung, dass Sie uns weiterhelfen können, verbleiben wir mit
freundlichen Grüßen
XXX
für anna elbe
PS Ihre Antwort würden wir gern auf unserer Website veröffentlichen."
18.10.19 - Antwort vom Datenschutzbeauftragten
Wir haben vom Datenschutzbeauftragen eine sehr ausführliche Antwort erhalten, aus der nach unsereer Lesart hervorgeht, dass die Polizei einschätzt, ob eine Straftat begangen werden könnte und wenn ja, dann können die Filmkameras gezückt werden.
Die Filmaufnahmen sind eigentlich gleich wieder zu vernichten, es sei denn werden "für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern oder im Einzelfall zur Gefahrenabwehr [...]" benötigt.
Das ist jetzt sehr verkürzt wiedergegeben. Deshalb besser auf's Kreuzchen klicken:
Die vollständige Antwort des HmbBfDI:
* Wir haben das Anliegen jetzt auch als datenschutzrechtliche Beschwerde angegeben
Zusätzlich haben wir alle Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft angeschrieben.
25.10.19 - Antwort von der "Bürgerschaftkanzlei Eingabedienst"
per Brief vom 25. Oktober 2019
Diese Antwort weist darauf hin, dass es noch dauern wird, bis die Eingabe bearbeitet ist und zeigt den Weg auf, den diese Eingabe nun nehmen wird:
- Die zuständige Behörde wird Stellung nehmen
- Diese wird vom Eingabedienst überprüft
- Ein Mitglied des Eingabeausschusses wird die Eingabe im Ausschuss vortragen und bereits einen Entscheidungsvorschlag machen. Über die Eingabe und den Entscheidungsvorschlag wird nicht-öffentlich beraten.
- Die Bürgerschaft bekommt eine Empfehlung des Ausschusses und wird abschließend über die Eingabe entscheiden.
Dass dieses Verfahren 3-6 Monate dauern kann, das können wir verstehen.
Dass die Beratung nicht-öffentlich stattfindet, das können wir nicht verstehen. Und das finden wir auch gar nicht schön.
30.01.20 - Endgültige Antwort des Eingabeausschusses, "Bürgerschaftkanzlei Eingabedienst"
5. Februar 2020
Wir wundern uns: nichts von dem, was in der Antwort geschildert wird, ist uns widerfahren – um uns herum war es ruhig und entspannt. Aber wir fühlen uns aufgrund der Filmerei behandelt, als wären wir Verbrecher.
Ein Auszug aus der Antwort vom 30. Januar 2020:
"Während der Versammlung hätten die Teilnehmer einen Rauchkörper und drei Böller gezündet. Im Bereich Bernhard-Nocht-Straße / Balduinstraße seien eine Flasche aus der Mitte der Demonstranten heraus geworfen und Pressevertreterinnen und Pressevertreter in verbal aggressiver Weise angegangen worden. Nach Einschätzung der Beamten seien mehrere Demonstranten dabei dergestalt gekleidet gewesen, dass eine Identitätsfeststellung nicht möglich gewesen sei (sog. Vermummung). Nach Auskunft des Senats seien biometrische Daten nicht erhoben worden. Die Bildaufnahmen seien zum Zwecke der Strafverfolgung sowie für den Fall einer gerichtlichen Überprüfung der Maßnahme gespeichert worden. Diese würden gelöscht, sobald diese Zwecksetzung entfalle."
Die vollständige Antwort als PDF
26. / 28.11.19 - Antworten der Bürgerschaftsfraktionen - eine kleine Anfrage
Bisher haben nur AfD und Die Linke geantwortet.
28. November 2019
Die Antwort der AfD kam am 4. November 2019 und bestand aus einem Satz:
"Sehr geehrte ..
wir dürfen von hier aus nach dem Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsberatung durchführen."
Die Linke - genauer: Die Wissenschaftliche Mitarbeiterin von MdHB Christiane Schneider - antwortete am 12. November 2019 und wollte die Umstände genauer erläutert haben.
Es wurde eine kleine Anfrage gestellt. Die Antwort des Senats kam am 26. November bei uns an.
Hier ein kleiner Auszug daraus:
"Die Polizei hatte in der Silbersackstraße im vorderen Bereich des in Rede stehenden Aufzuges den Verdacht, dass eine Vermummung von Aufzugsteilnehmern erfolgt. Die Vermummung stellt gemäß § 17a Absatz 2 Nummer 1 Versammlungsgesetz ein strafrechtlich relevantes Verhalten dar. Darüber hinaus wurden zuvor im mittleren und hinteren Bereich des Aufzuges zwei Fahnen der kurdischen Frauenverteidigungseinheit (YPJ) festgestellt, so dass der Verdacht eines Verstoßes gegen § 20 Absatz 1 Nummer Vereinsgesetz sowie gegen § 86 Strafgesetzbuch (StGB) bestand. Die Videoaufzeichnungen wurden daher zum Zwecke der Beweissicherung angefertigt."
Weil es doch etwas zusammenhanglos im Raume steht: besser auf's Kreuzchen klicken:
Die vollständige kleine Anfrage mit Antwort des Senats:
Unsere Fragen an den HmbBfDI und den Eingabedienst der Bürgerschaft (Mail)
PDF
11.10.19
Antwort des HmbBfDI der Bürgerschaft (Mail)
PDF
18.10.19
Antwort des Eingabedienstes der Bürgerschaft
PDF
25.10.19
Kleine Anfrage - Die Linke, Christiane Schneider
PDF
26.11.19
Antwort des Eingabeausschusses der Bürgerschaft
PDF
30.01.20
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KUGELKAMERAS - Verkehrsüberwachung an Ampeln und Laternen
anna elbe sieht in der Überwachung des öffentlichen Raumes eine Gefährdung der Demokratie
In der Begründung zum Volkszählungurteil (1983) heißt es:
"Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."
Quelle: wikipedia
Mehr zu dem Thema auch bei Smart City und Datenschutz Allgemein.
Mehr dazu und unsere Korrespondenz mit dem HmbBfDI
hier
seit Juli 2019
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HVV - NEUER AUSWEIS MIT INTEGRIERTEM CHIP
Die Korrespondenz befindet sich auf der Seite "Datenschutz -> HVV eCard"
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ÃœBERWACHUNG AUF DEM BÃœRGERSTEIG
Vermehrt sind Videokameras im öffentlichen Raum zu finden. Häufig sind es Kameras von Baustellen, die auch den Bürgersteig filmen.
Breite Straße - "Elbdreieck" - 6 Kameras u.a. Schulweg und Bushaltestelle
hier
01.10.23
Nachgefragt: Große Bergstraße Reformhaus - Überwachungskamera
hier
07.11.19
Überwachungskameras Baustellen Jessenstraße / Lawaetzweg
hier
11.10.19
Überwachungskameras am Elbdreieck - Breite Straße / Carsten-Rehder-Straße
Brisant: Auf Wartende an Bushaltestelle gerichtet und Schulweg (Grundschule und ReBBZ Altona) wird gefilmt
1. Oktober 2023
Antwort des HmbBfDI, veröffentlicht am 27.11.23
Filmkamera über Bushaltstelle Fischmarkt, 30.08.23
An dem Gebäude "Elbdreieck" in der Breite Straße Ecke Carsten-Rehder-Straße sind mindestens sechs Kameras angebracht, die den öffentlichen Raum filmen.
Besonders brisant:
• Direkt nebenan befindet sich die Grundschule "An der Elbe" und das Bildungszentrum "ReBBZ Altona". Die Schüler*innen werden auf dem Schulweg gefilmt.
• Eine Kamera ist direkt über einer Bushaltestelle angebracht und filmt die dort Wartenden.
30.09.23 - Beschwerde an den HmbBfDI
Für den vollständigen Text auf das Kreuzchen klicken oder als
PDF
30.09.23
... Auszug aus dem Schreiben
AUS DER BEGRÃœNDUNG
Soweit es uns bekannt ist, ist eine solche Überwachungs-Filmerei nur unter ganz besonderen Umständen erlaubt. Ein (privates) Gebäude mit derartiger Videoüberwachung auszustatten sollte in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft unterbunden sein.
"Dazu ist festzuhalten: Die private Videoüberwachung des eigenen Grundstückes mitsamt des Hauses ist rechtlich ohne weiteres zulässig. Sobald aber der öffentliche Raum (etwa Gehweg, Parkplatz, Straße) oder private Flächen (zum Beispiel der Garten des Nachbarn) beobachtet werden, stellt das grundsätzlich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar." -
"Dazu heißt es in einem BGH-Urteil vom 16.03.2010 (VI ZR 176/09): ‚(...) Eine Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein; dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen.'"
Zitiert: ZDF
Wir fühlen uns in der Nutzung des öffentlichen Raumes stark eingeschränkt. Wie im Grundsatzurteil zur informationellen Selbstbestimmung zu lesen ist, ändert Überwachung das Verhalten derer, die sich [...]
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, ...
...
Für den vollständigen Text oben auf das Kreuzchen klicken oder als
PDF
30.09.23
10 Fotos aus dem Anhang
extra Seite
30.09.23
Videoüberwachung – was ist erlaubt?
zdf
04.04.17
Volkszählungsurteil von 1983, Kernaussage
wikipedia
30.09.23
27.11.23 - Es handle sich um Attrappen - leider nur als telefonische Antwort
Nach längerem Hin-und-Her haben wir uns nun entschlossen, hier zu veröffentlichen, was uns vom Hamburger Beauftragtem für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gesagt wurde.
27. November 2023
Kameras am "Elbdreieck" - Bushaltestelle gefilmt?
Foto: 30.08.23
In einem Telefonat mit der Datenschutz-Aufssichtsbehörde am 17.11.23 wurden wir darauf hingewiesen, dass dem Kamerabetreiber der Schutz genommen würde, wenn wir veröffentlichen, dass nur Attrappen an den Hauswänden des Elbdreiecks hängen würden. Der HmbBfDI könne leider weiter nichts für uns tun, da er nur zuständig für den Schutz nach der DSGVO sei. Die Vorraussetzung dafür sei die Verarbeitung personenbezogener Daten. Da es sich nicht um Kameras, sondern um Attrappen handle, würden keine Daten verarbeitet und der HmbBfDI sei nicht zuständig.
Es wurde uns netterweise ein Treffen mit dem Kamerabetreiber angeboten. Beide Seiten hätten verständliche Anliegen: Die einen den Schutz des Gebäudes und wir, anna elbe, den Abbau von Überwachungsdruck. Vielleicht könne man sich irgendwie einigen? Kamera-Attrappen umhängen, andere nehmen oder ähnliches. Bis zu einem Meter Abstand zur Hauswand wäre Kamera-Überwachung erlaubt.
Das Gebäude hat keinen Vorgarten oder ähnliches. Es ragt direkt am Bürgersteig empor. Egal wo Kameras angebracht würden: Der öffentliche Raum wäre immer betroffen. Und wenn es so ist, dass ein ganzer Meter davon gefilmt werden darf, stellt sich für uns die Frage, wo die Öffentlichkeit im öffentlichen Raum noch unbeobachtet statt finden kann. Und dass es eine unbeobachtete Öffentlichekeit geben muss, ist für eine Demokratie nun mal unabdinglich.
Nochmal aus dem Grundsatzurteil zur Informationellen Selbstbestimmung zitiert:
"... Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche VerhaltensÂweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil SelbstÂbestimmung eine elementare FunktionsÂbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und MitwirkungsÂfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. ..."
Aus: Wikipedia
An dieser Stelle möchten wir der Dame von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde ausdrücklich dafür danken, dass sie sich so sehr eingesetzt hat. Wir haben uns jedoch gegen ein Treffen zur Kompromissfindung entschieden.
Ein Gespräch zwischen gleichen Parteien wäre nicht möglich. Wir verfügen nicht über diesbezüglich geschultes Personal und befürchten dass sich letztendlich ein Gespräch ans nächste reihen würde. Denn für uns ist es z.B. ein ungleich großer Aufwand, juristisch anmutende Behauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
Aber in der Hauptsache können wir uns nicht vorstellen, dass Überwachung des öffentlichen Raumes und Demokratie in irgendeiner Form zusammen passen.
Wir gewichten den Schutz der Demokratie höher als den eines Gebäudes.
Nachgefragt: Große Bergstraße Reformhaus - Überwachungskamera
Die Kamera am Reformhaus in der Großen Bergstraße ist uns vor schon längerer Zeit aufgefallen.
7. November 2019
Antwort HmbBfDI am 21.11.19
Filmt diese Kamera die Große Bergstraße? - 03.11.19
Nun haben wir beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Beschwerde eingelegt, denn wir wollen uns frei im öffentlichen Raum bewegen können.
Die Antwort kam heute (07.11.19):
"Hinsichtlich der Videoüberwachung in der Großen Bergstraße wurde bereits die verantwortliche Stelle angeschrieben und zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Für die Baustellen Kameras die Firma ISG GmbH, als Betreiber von Videoguard zuständig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Niedersachsen. Daher ist auch die niedersächsiche Datenschutzbeaftragte für die Beschwerde zuständig."
Unsere Beschwerde wurde netterweise direkt dorthin weitegeleitet.
Wir freuen uns über die schnelle und freundliche Bearbeitung und warten gespannt auf Antworten.
Und: Bei der Gelegenheit legten wir dort auch Beschwerde wegen der Fußweg filmenden Baustellen-Kameras im Lawaetzweg / Altonaer Poststraße / Jessenstraße ein (siehe).
NACHTRAG: Antwort des HmbBfDI vom 21. November 2019
"unsere Ermittlungen haben ergeben, dass die Kamera "Große Bergstraße" eine Webcam ist, die außer Betrieb ist. Die Webcam soll auch nicht an das Stromnetz angeschlossen sein.
Mangels Datenverarbeitung finden weder das BDSG, noch die DSGVO Anwendung (vgl. EDPB Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices vom 10.07.2019 S. 5).
Ob Sie gleichwohl Unterlassungsansprüche (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2010 – VI ZR 176/09) haben, entzieht sich unserer Prüfungskompetenz."
Überwachungskameras Baustellen Jessenstraße / Lawaetzweg
Die Kameras fielen uns ins Auge und wir fragten am 26.09.19 bei der Bezirksversammlung nach ...
Bei dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit fragten wir ebenfalls nach. Die Anfrage wurde an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen weitergeleitet, da sich der Sitz der Firma dort befindet.
11. Oktober 2019 | Update 18.11.2019
Antwort vom Bezirksamt Altona, 13. November 2019, siehe
Baustellenkameras filmen Gehweg - 12.09.19
Baustellenkamera, Jessenstraße - 16.09.19
Baustellenkamera, Jessenstraße - 12.09.19
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang finden Sie Fotos von einer Baustellen-Video-Überwachung. Hier wird eindeutig der öffentliche Raum gefilmt. (Jessenstraße / Lawaetzweg)
Soweit es uns bekannt ist, ist eine solche Überwachungs-Filmerei nur unter ganz besonderen Umständen erlaubt.
"Dazu ist festzuhalten: Die private Videoüberwachung des eigenen Grundstückes mitsamt des Hauses ist rechtlich ohne weiteres zulässig. Sobald aber der öffentliche Raum (etwa Gehweg, Parkplatz, Straße) oder private Flächen (zum Beispiel der Garten des Nachbarn) beobachtet werden, stellt das grundsätzlich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar." - "Dazu heißt es in einem BGH-Urteil vom 16.03.2010 (VI ZR 176/09):
'(...) Eine Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein; dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen.'"
Videoüberwachung – was ist erlaubt? - ZDF | BGH-Urteil, 16.03.10
Sollten Sie die Aufstellung der Kameras genehmigt haben, möchten wir von Ihnen wissen, wie hoch Auflösung der Filmaufnahmen ist, welcher Art und wo die Daten wie lange gespeichert werden. Wer hat kann die Aufnahmenen einsehen? Bei wem können wir Auskunft über unsere Daten nach DSGVO einholen?
Wir fühlen uns in der Nutzung des öffentlichen Raumes stark eingeschränkt. Wie im Grundsatzurteil zur informationellen Selbstbestimmung zu lesen ist, ändert Überwachung das Verhalten derer, die sich nicht über den Verbleib und Zugriff auf solche Daten sicher sein können.
"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. ..."
Ãœber eine baldige Antwort freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
[Den Name lassen wir weg. Anm. Red]
anna elbe
7. Oktober 2019
Eine vorläufige, kurze Antwort der Bezirksversammlung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Wunsch der Vorsitzenden der Bezirksversammlung haben wir Ihre Mail an das Bezirksamt m.d.B.u. Überprüfung und Beantwortung weitergeleitet.
Die Mitglieder der Bezirksversammlung haben Ihre Mail ebenfalls zur Kenntnis erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
[Den Name lassen wir weg. Anm. Red]
Bezirksversammlung Altona
Die Antwort vom Bezirksamt Altona, Fachamt Management des öffentlichen Raumes
13. November 2019, per Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Überwachungskamera an der Baustelle Ecke Lawaetzweg/ Jessenstraße handelt es sich um eine reine Überwachung des Baustellenbereichs und ist somit Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Die Kamera ist fixiert auf den Baustellenbereich, umliegende private Nachbargrundstücke sowie der öffentliche Bereich entlang der Jessenstraße und des Lawaetzweges sind verpixelt und werden somit bei der Aktivierung der Kamera nicht erfaßt. In der Zeit von 6.30 bis 18.00 Uhr ist die Kamera während des Baustellenbetriebes komplett abgeschaltet und wird erst ab 18.00 Uhr aktiviert. Das Überwachungssystem reagiert mit Inbetriebnahme auf Bewegung innerhalb des überwachten Baustellenbereichs und löst bei Aktivierung den vorgegebenen Alarmstufenplan bei der Leitzentrale des Betreibers der Alarmanlage aus. Unterlagen zur Einrichtung der Kamera und des Alarmplans liegen uns vor, es liegen nach Prüfung der Unterlagen keine Verstöße gegen das DSGVO vor, die Überwachung beschränkt sich rein auf eine auf Privatgrund eingerichtet Baustelle.
Mit freundlichen Grüßen
[Den Name lassen wir weg. Anm. Red]
Bezirksamt Altona, Fachamt Management des öffentlichen Raumes
anna elbe meint: Unser Vertrauen stärkt diese Antwort nicht. Warum sind die Kameras direkt über dem Fußweg und nicht auf der Baustelle angebracht?
Wie genau funktioniert das mit der Verpixelung? Wann und wo werden die Bilder verpixelt und wie werden sie übertragen? Wer kann die Bilder entpixeln? Und: Wer prüft das wie nach?
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SMART CITY HAMBURG - Anschreiben und Antworten - 2014 / 15
Am 30. April 2014 hat der erste Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, einen Vertrag mit Cisco unterschrieben: Hamburg wird Smart City und kaum jemand weiß davon, geschweige denn, dass die Bevölkerung oder das Datenschutzamt gefragt wurden.
Reihenfolge der Beiträge: Neueres steht oben!
Smart City - was ist das?
19. November 2014
"Die hochentwickelte Smart City kann ein Internet of Things and Services sein: Die gesamte städtische Umgebung ist dabei mit Sensoren versehen, die sämtliche erfassten Daten in der Cloud verfügbar machen. So entsteht eine permanente Interaktion zwischen Stadtbewohnern und der sie umgebenden Technologie. Die StadtbewohnerInnen werden so Teil der technischen Infrastruktur einer Stadt". (Quelle: wikipedia). Siehe auch:
"Die unheimlich schlaue Stadt" - Hörbeitrag
hier
dradio, 13.07.2013
Verkauft wird uns das Projekt sehr gern unter dem Thema "Klimaschutz" - denn mit den Instrumenten der Smart City ließe sich der Verkehr so gut steuern, dass viel CO2 eingespart würde.
Kosteneinsparung ist ein weiteres Argument - beispielsweise: "Zugleich erhöht die Kommune ihre Einnahmen, weil die Bezahlung gebührenpflichtiger Parkplätze durch die Daten des Nutzers eindeutig nachvollziehbar ist."
Quelle: Hamburger Abendblatt, 19.10.2013
Fragen und Antwort: Datenschutzbeauftragter
Am 13. Juni 2014 wendeten wir uns mit Fragen an Hamburgs Datenschutzbeauftragen
Auszug: "Was wird von Seiten des Datenschutzbeauftragten zur Aufklärung der Bevölkerung unternommen?
Wer gewährleistet, dass hier nicht mehr Daten ausgespäht werden, als angegeben werden - ein Vertrauen zu den Versprechen der USA ist spätestens seit dem Abhörskandal nicht mehr gegeben.
Kontrollieren Deutsche IT-Firmen die Funktionen der Cisco-Technologie?
Wir alle haben das Recht auf unser Bild - wie sieht es mit dem Recht auf unsere Aufenthaltsorte aus?"
Fragen an Hamburgs Datenschutzbeauftragten
vollständige Mail
13.06.2014
Zitat aus der Antwort vom 16. Juni 2014: "... Allerdings ist unsere Dienststelle im Vorwege nicht und auch bislang nur wenig eingebunden worden. Über viele der für eine datenschutzrechtliche Bewertung nötigen Details liegen uns daher noch keine Unterlagen vor."
Antwort von Hamburgs Datenschutzbeauftragten
vollständige Antwort
16.06.2014
Fragen und Antwort: Hamburgs erster Bürgermeister
Am 27. August 2014 schrieben wir Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz
Auszug: "Wie kann es angehen, dass die Stadt Hamburg - bzw. Sie als Erster Bürgermeister - uns Bürgerinnen und Bürger im vollen Wissen um die NSA-Praktiken einem US-amerikanischen Kommunikationsunternehmen ausliefert, von dem bekannt ist, dass es die NSA unterstützt?
Wie können Sie garantieren, dass Cisco - im Gegensatz zu der bekannten Vorgehensweise - unsere Daten schützt? Nette Worte schützen nichts. Das wissen Sie so gut wie alle anderen auch.
Wieso wurde vor dem Abschluss des Memorandums der Datenschutzbeauftragte nicht hinzugezogen?"
Brief an Hamburgs ersten Bürgermeister Olaf Scholz
vollständiger Brief
27.08.2014
In der Antwort vom 09.10.2014 heißt es: "Die Projektleitung hat von Beginn an Wert darauf gelegt, dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und lnformationsfreiheit sowie die Datenschutzbeauftragte der Hamburger Bezirke involviert werden und das Pilotprojekt begleiten." Der Datenschutzbeauftragte wurde nach seiner Aussage nicht von Beginn an eingebunden (siehe).
Wir fragen uns, wie es möglich sein kann, dass denen, die den Vertrag aushandlen, keinerlei Erkenntnisse über die Kooperation von Cisco mit der NSA vorliegen, wie es in der Antwort heißt.
Antwort vom Amt für Wirtschaftsförderung
vollständige Antwort
09.10.2014
Fragen und Antworten: Journalisten, Politiker, Organisationen (2015)
Nach der enttäschenden Korrespondenz schrieben wir an viele in ähnlichem Wortlaut:
Auszug: "Bei der Smart City geht es nicht nur um den Verkehr, es geht auch um intelligenten Bürgerservice: Eine Stelle für die geschützte Fernkommunikation mit Kundendienststellen für öffentliche Leistungen soll eingerichtet werden.
Wir glauben nicht, dass unsere Daten geschützt sind, wir glauben auch nicht, dass Cisco plötzlich zum Datenbewahrer geworden ist. Wir können uns nicht vorstellen, dass irgendwer der Unterzeichner des Vertrages in der Lage ist, die Einhaltung dieser Versprechen zu überprüfen.
Ihnen wären wir sehr, sehr dankbar, wenn Sie dieses Thema entweder aufgreifen oder an Journalisten / Fachleute weiterleiten könnten, die sich ebenfalls mit dem Thema befassen."
Die Mail wurde an unterschiedlichen Terminen verschickt.
Mail an Journalisten, Politiker, Organisationen
vollständiger Text
2014 / 2015
Bisher erhielten wir Antworten von:
Campact! : "Zu solchen lokalen Themen macht Campact grundsätzlich keine Kampagnen, das würde unsere Kapazitäten völlig sprengen." 21. Oktober 2014
Wir haben am 16.01.2015 erneut eine Anfrage geschickt und hoffen auf mehr ...
Am 02.02.15 kam eine ähnlich lautende Antwort, jedoch mit dem Vorschlag, selbst eine Online-Petition zu starten.
frontal 21: "Ihre Mail wird an den zuständigen Fachautor bzw. den Moderator weitergeleitet und dort aufmerksam gelesen. Wann immer möglich, werden Schreiben detailliert beantwortet oder fließen in unsere weitere Berichterstattung ein." 22. Oktober 2014
Christian Ströble: "Wir teilen Ihre Auffassung, daß Fragen der Datenerhebung, des Datenschutzes und damit Fragen des Persönlichkeitsschutzes grundlegend für die Bürgerrechte in der digitalen Welt sind. Ebenfalls teilen wir die Meinung, dass die massenhafte Datenerfassung nicht als rein lokales Problem zu verstehen ist, sondern Ausdruck der generellen Tendenz des Voranschreitens des sogenannten „Internet der Dinge“. [...]
Wir werden den Fall weiter verfolgen und ihn auch für die weitere nationale Debatte um Bürgerrechte in der digitalen Welt berücksichtigen." 10. November 2014
Antwort Büro Christian Ströble
vollständiger Text
10.11.2014
Kai Biermann, Journalist, schreibt am 21. Januar 2015, dass ihm das Thema bekannt sei und er es gern aufgreifen wird.
Wolfgang Bosbach (Ausschuss Recht und Verbraucherschutz, Vorsitzdender Innenausschuss): Hatte bisher nichts mit dem Thema zu tun und verweist aufgrund hoher Arbeitsbelastung auf seinen zuständigen Kollegen Stephan Mayer MdB.
Antwort Wolfgang Bosbach
vollständiger Text
30.01.2015
Andrea Voßhoff (Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit): Schreibt recht ausführlich, jedoch: "Ich selbst kann nur dann tätig werden, sofern sich Stellen des Bundes oder Post- und Telekommunikationsunternehmen im Rahmen meiner Zuständigkeit an solchen Projekten beteiligen."
Antwort Andrea Voßhoff
vollständiger Text
17.02.2015
Keine Antwort bisher von:
Juli Zeh und diversen Journalisten
Wir bleiben dran und werden bald weitere Anfragen verschicken ...
Verschickt Anfragen am 21. Januar 2015 (durchgestrichen ist, wer geantwortet hat):
Bundestagsabgeordnete im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz oder Digitale Agenda:
Dr. Stephan Harbarth (CDU /CSU), Wolfgang Bosbach (CDU /CSU), Dr. Matthias Bartke (SPD, Abgeordnerter für Wahlkreis Hamburg-Altona), Dr. Johannes Fechner (SPD), Halina Wawzyniak (Die Linke), Jan Korte (Die Linke), Konstantin von Notz (Bündnis90 / Die Grünen)
Diverse Journalisten u.a.: Kai Biermann
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff
am 03.02.2015 Stephan Mayer (CDU /CSU - Innenausschuss, Untersuchungsausschuss NSA)