Digitatles Gesundheitssytem - mit Persönlichkeitsrecht vereinbar?
Auf dieser Seite stehen Berichte zu den Themen elektronische Gesundheitskarte und digitales Gesundheitssystem.
Eine Vorlage für den Widerspruch der elektronsichen Patientenakte (ePA) gibt es
hier
Elektronische Patientenakte - ePA - und noch einmal muss widersprochen werden!
Nach mindestens 2 Widersprüchen, wird zu noch einem nächsten aufgefordert.
20. August 2024
Grafiti in Hamburg-Altona, 21.08.23
Nun haben wir immer wieder aufgefordert: Widersprecht der ePA, wenn Ihr nicht wollt, dass Eure Daten für jeden "Forschungszweck" und von Unternehmen und von Behörden werden dürfen!
Die EU hatte im März den "EU-Gesundheitsdatenraum" beschlossen. Das hat zur Folge, dass unser Innerstes, unsere sensibelsten Daten verkauft werden können - ohne unsere Beteiligung. Denn nur wer die elektronische Patientenakte in Gänze ablehnt, behält die Kontrolle über die eigenen Daten. (Siehe weiter unten)
Doch wer vor dem 26. März 2024 widersprochen hatte, muss es noch einmal tun. Denn, so schreibt es zumindest die Techniker Krankenkasse (TK), Widersprüche, die zuvor erfolgten, seien unwirksam.
In dem Schreiben der TK werden die Vorteile der ePA hoch gelobt und hervorgehoben. Kein Papierkram mehr, keine Suche nach dem Impfpass mehr usw. und so fort. Die Daten seien im "TK-Safe" besonders sicher...
Darauf, dass unsere intimsten Daten dem Markt preis gegeben werden, wird in dem Schreiben nicht eingegangen. Ein wirklich seriöser Umgang mit unseren Daten, sollte aber vollends aufklären und nicht nur scheinbare Vorteile aufzählen, meint anna elbe.
Was mit den Daten geschieht ist keine Entscheidung der Krankenkasse - egal welcher. "Die EU lässt sensibelste Patientenakten anhäufen, vernetzen und weitergeben, ohne aber die Kontrolle und Selbstbestimmung der Patienten über ihre Daten sicherzustellen." schreibt Patrick Breyer (M.d.EU) in einer Pressemitteilung am 15.03.24, nachdem sich die Mehrheit des EU-Parlaments und der EU-Regierungen auf einen Deal zur Schaffung eines "Europäischen Gesundheitsdatenraums" geeinigt hatten.
Quelle: Dr. Patrick Breyer, Piratenpartei EU, 15.03.24
Nur wer der ePA in Gänze UND nach dem 26.03.24 widerspricht, dessen Daten sind - vorerst - sicher.
Warum das so ist, kann in diesem Beitrag nachgelesen werden.
Eine Widerspruch-Vorlage für die elektronsichen Patientenakte (ePA) gibt es
hier
Erneuter Widerspruch ist notwendig - Schreiben der TK
PDF
09.08.24
Deal zum EU-Gesundheitsdatenraum:
Kontrollverlust der Patienten über ihre Gesundheitsdaten
Dr. Patick Breyer
15.03.24
Entscheidungshilfe zur ePA: Vor- und Nachteile
netzpolitik.org
22.08.24
Bei anna elbe eingestellt am 21. Juni 2024
Elektronische Patientenakte: Deutsche Aidshilfe warnt vor Diskriminierung
In gut einem halben Jahr startet die "elektronische Patientenakte für alle'" Die Deutsche Aidshilfe kritisiert das Projekt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, weil es vulnerable Gruppen diskriminieren könnte. Mit ihrer Kritik steht die Aidshilfe nicht allein.
"...Auch der bald scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat in seinem letzten Jahresbericht seine Kritik an der elektronischen Patientenakte bekräftigt. Aus seiner Sicht darf die ePA nur mit 'unkritischen Daten' automatisch befüllt werden. Für alle anderen Daten sollte eine Einwilligung der Versicherten erforderlich sein...."
Anmerkung von anna elbe: "Soweit uns bekannt, ist die ePA inzwischen entweder offen für alle es sei denn, es wird ihr vollends widersprochen:
'Ohne Einwilligung des Patienten erhalten künftig europaweit auch Gesundheitsministerien und Gesundheitsbehörden, Universitäten, zur Forschung und Produktentwicklung auch Technologieunternehmen und Pharmaindustrie Zugang zu anonymisierten und personenbezogenen identifizierbaren (nur pseudonymisierten) Patientenakten – es sei denn der Patient widerspricht ausdrücklich.'
Dr. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter für die Piraten-Partei, Presseerklärung vom 15.03.24
zum Artikel
netzpolitik.org
19.06.24
Umfassender Überblick zur ePA für alle (Was kann ich tun?):
Deutsche Aidshilfe
2024
ePA - Werden wir gesetzlich zur Ware degradiert?
EU-Parlament und EU-Regierung einigten sich in der Nacht vom 14. auf den 15. März auf Regulierungen zum "EU-Gesundheitsdatenraum": Unser Innerstes, unsere sensibelsten Daten sollen verkauft werden - ohne unsere Beteiligung. Denn nur wer die elektronische Patientenakte in Gänze ablehnt, behält die Kontrolle über die eigenen Daten.
15. März 2024 | letzte Änderung 22.03.24
Grafiti in Hamburg-Altona, 21.08.23
Es geht um die elektronische Patientenakte und darum, wer Zugriff auf unsere Krankheiten, Arztbesuche und all die anderen dort gespeicherten Daten haben soll. Wohlbemerkt ohne unsere Einwilligung.
anna elbe macht das Ergebnis große Sorgen. Weshalb? Ein Beispiel:
In den USA kann man sehen, wie schnell es gehen kann: Schwangerschaftsabbruch ist dort 2022(!) in manchen Staaten zu einer Straftat geworden. Auch ein Schwangerschaftsabbruch ist in einer ePA vermerkt. Was die USA betrifft, schrieb das ZDF im Juni 2022:
"In Teilen der USA ist Abtreibung nun illegal. Behörden können gegen Frauen und Anbieter ermitteln. Digitale Daten in Gesundheits-Apps werden zum Risiko. Betroffene sind in Panik."
Abtreibungsurteil in den USA:Bald Strafverfolgung mit Zyklus-Apps? zdf, 25.0.22
Diese freiwillig genutzen Apps müssten zur Verfolgung gar nicht mehr ausgespäht werden; es würde reichen die Gesundheitsdaten aller Frauen im Alter zwischen x und y abzurufen. Ist es wirklich das, was wir uns wünschen? Unfassbar aber möglich: eine rechte Regierung in Deutschland. Menschenmassen gehen auf die Straße, um gegen diese Gefahr zu demonstrieren. Die Befürchtung scheint real geworden zu sein. Und ein Blick in die EU kann einem schon Schauder den Rücken hinunterlaufen lassen, wieviele EU-Länder inzwischen von rechtsaußen regiert werden. Diese Länder sind an Gesetzgebungen beteiligt, die die ganze EU betreffen – und so eben auch unser aller Freiheit.
Es könnte so schön sein
Ersteinmal hört sich die Idee toll an und sehr nützlich: Wir haben unsere Krankengeschichte immer auf der ePA dabei und können so sicher sein, dass Ärzte, egal wo wir sie in Europa aufsuchen, unsere Allergien und Medikametierung etc abfragen können und uns dementsprechend keine "falschen" oder unverträglichen Medikamente verschreiben. Und die länderübgreifende Rezepteinlösung soll einfacher werden.
Auf diese Vorteile muss jedoch verzichten, wer die eigenen Daten schützen möchte.
Doch wer hat Zugriff auf unsere Daten?
Auch wenn uns bisher in den Medien erzählt wurde, dass wir selbst die "Hoheit" über unsere Krankheitsdaten behalten würden, dass wir bestimmen könnten, welcher Arzt was sehen kann, soll es nun ganz anders kommen. Wer die ePA nicht voller in Gänze ablehnt, muss den Zugriff europaweit von allen zulassen. Und das sind laut Pressemitteilung von jemandem der dabei war, Patrick Breyer, EU-Abgeordneter für die Piraten-Partei:
"Ohne Einwilligung des Patienten erhalten künftig europaweit auch Gesundheitsministerien und Gesundheitsbehörden, Universitäten, zur Forschung und Produktentwicklung auch Technologieunternehmen und Pharmaindustrie Zugang zu anonymisierten und personenbezogenen identifizierbaren (nur pseudonymisierten) Patientenakten – es sei denn der Patient widerspricht ausdrücklich."
Dr. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter für die Piraten-Partei, Presseerklärung vom 15.03.24
Wenn Behörden Zugriff haben ...
... sorgen wir uns um unsere Freiheit. Die Bezahlkarte für Geflüchtete könnte ein Vorgeschmack sein. Durch sie wird deutlich, wie leicht es möglich ist, Menschen auszuschließen und in ihrem Handeln einzuschränken und zu lenken.
Siehe z.B. "So lebt es sich mit Bezahlkarte", taz vom 14.03.24
Hamburgs Polizeipräsident Falk Schnabel wollte bereits 2018 für die Polizei Zugriff auf medizinischer Daten, "um Straftaten verhindern zu können". Das sollte inbesondere psychisch kranke Menschen betreffen, schreibt die taz im Juli 2023. anna elbe meint, dass diese sich auch am schlechtesten wehren können.
Quelle: "Hamburgs neuer Polizeipräsident: Von Posten zu Posten", taz, 19.07.23
Ein gedachtes Szenario: Es kann sich ersteinmal fürsorglich anhören, wenn Alkoholiker keinen Alkohl mehr kaufen könnten. Dient eine solche Maßnahme doch vordergründig seinem eigenen Schutz. Defakto ist es eine Entmündigung. Wann soll diese für wen erfolgen, wer legt das fest? Das Gesundheitsministerium?
Oder: Stellen wir uns mal vor, dass z.B. bei einer bestimmten Erkrankung die S-Bahn nicht mehr genutzt werden darf. Gut, ja, das mag weither geholt sein, aber es passiert gerade so viel Erstaunliches, dass uns auch das möglich erscheint.
Wert des Menschen nach Gesundheitsgrad?
Beispiel Schufa und andere "Menschen-Rating-Agenturen": Wer garantiert, dass sie keinen Zugang zu unseren Gesundheitsdaten bekommen? Sie könnten z.B. Forschungszwecke anmelden. Dann werden manche Menschen als weniger (kredit-)würdig eingestuft. Intransparent wie schon jeher, aber auf diese Daten beruhend: Vielleicht, weil einmal eine Therapie gemacht wurde oder vor Jahren eine Sucht bestand. Oder es gab einen Schwangerschaftsabbruch, eine Schönheitsoperation, ein kaputtes Knie, Unfälle? Vielleicht, weil das Blutbild der letzten Untersuchung nicht ausschließt, dass mensch eine bestimmte Krankheit - Krebs vielleicht - bekommen oder vererben könnte.
Wer wird von unseren Daten profitieren
Es heißt, die Forschung käme uns allen zugute. Das bisher durch Forschung erlangte Wissen kommt unseres Erachtens bereits jetzt nicht allen zugute – wieso sollte sich das in unserem neoliberalem System, in dem die Schere zwischen arm und reich immer größer wird, mit mehr Forschung ändern?
Das Probelm der meisten Menschen, mit denen wir gesprochen haben, ist nicht mangelndes Wissen, sondern unschöne bis unwürdige Behandlung. Wir bekommen keine Termine bei Ärzten, obwohl Anbieter wie doctolib die Terminvergabe vielerorts digital und z.T. datenberaubend übernommen haben.
Viele meinen, dass sie sich in Krankenhäusern nicht gut behandelt fühlen: Keine oder widersprüchliche Auskünfte über sich selbst erhalten, im Gang ein Bett bekommen, nüchtern zu einer geplanten OP kommen und nach stundenlangem Warten zufällig erfahren, dass sie doch nicht operiert werden können. Uns wurde berichtet von einer Kopfwunde, die in das Kopfkissen blutete und auch nach einem Tag nicht versorgt wurde ... usw. Insgesamt wurde häufig über fehlende "Zwischenmenschlichkeit" geklagt.
Es handelt sich natürlich nicht um eine repräsentative Umfrage, die wir durchgeführt haben. Dennoch, glaubt anna elbe nicht, dass durch den Handel mit UNSEREN intimsten Daten für UNS die Versorgung besser oder menschlicher wird.
Wir glauben vielmehr, dass einige Wenige sehr viel Geld mit unseren Daten
machen werden, wir aber keine bessere Versorgung bekommen werden.
Allerdings müssen wir mit mehr Gefahren für unsere Freiheit rechnen.
Widerspruch als einzige Möglichkeit Zwangszugriffen nicht zuzustimmen
So lange wir es noch können, empfiehlt anna elbe der ePA zu widersprechen. Das heißt, bei den Krankenkassen zu fordern, dass eine solche "elektronische" Patientenakte gar nicht erst angelegt wird. Es kann als Privileg angesehen werden, dass in Deutschland die Möglichkeit dazu bestehen soll, denn europaweit ist es nicht so geregelt: Die übrig gebliebenen Opt-out-Möglichkeiten können von einzelnen Staaten eingeräumt werden - müssen sie aber nicht.
"Wer der elektronischen Patientenakte oder ihrer Auswertung nicht insgesamt widerspricht, ermöglicht zwangsweise auch einen grenzüberschreitenden Zugriff darauf durch ausländische Behandler, Forscher und Regierungen."
Dr. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter für die Piraten-Partei, Presseerklärung vom 15.03.24
Eine Widerspruch-Vorlage für die elektronsichen Patientenakte (ePA) gibt es
hier
Deal zum EU-Gesundheitsdatenraum:
Kontrollverlust der Patienten über ihre Gesundheitsdaten
Patick Breyer
15.03.24
Hamburgs neuer Polizeipräsident: Von Posten zu Posten
taz
19.07.23
32. Tätikeitsbericht des BfDI
BfDI
20.03.24
Datenschutzbeauftragter kritisiert E-PatientenakteÂ
tagesschau
20.07.23
Bei anna elbe eingestellt am 15. März 2024
Deal zum EU-Gesundheitsdatenraum: Kontrollverlust der Patienten über ihre Gesundheitsdaten
In der Nacht haben sich die Mehrheit des EU-Parlaments und der EU-Regierungen auf einen Deal zur Schaffung eines "Europäischen Gesundheitsdatenraums" geeinigt.
"... Wer der elektronischen Patientenakte oder ihrer Auswertung nicht insgesamt widerspricht, ermöglicht zwangsweise auch einen grenzüberschreitenden Zugriff darauf durch ausländische Behandler, Forscher und Regierungen..."
zum Artikel
Patick Breyer
15.03.24
Bei anna elbe eingestellt am 6. Januar 2024
Chatbots in der Psychologie: Der hinterlistige Therapeut
Ein Chatbot berät Menschen mit psychischen Problemen. In Wirklichkeit aber hat er den Auftrag, Tabletten zu verkaufen. Das zeigt, wie KI Menschen manipulieren könnte.
zum Artikel
Zeit.online
17.04.23
Und im Vortrag (als Film) "Unsere Worte sind unsere Waffen beim 37c3"
media.ccc
27.12.23
Bei anna elbe eingestellt am 4. Januar 2024
Von der ePA zum EHDS:
7 Thesen zur aktuellen digitalen Gesundheitspolitik
Die Digitalisierung setzt zur Aufholjagd an, jetzt aber wirklich. Und die Gesundheitsdigitalisierung rast vorneweg. Patient*innenorientiert soll sie sein, so das Versprechen. Und sicher. Aber weder das eine noch das andere stimmt, wie Bianca Kastl und Daniel Leisegang in ihrem Vortrag auf dem 37C3 zeigen.
Der Vortrag beim 37c3 - ChaosComputerCongress 2023
Vortrag in groß - hier klicken
"Karl Lauterbach und die EU-Kommission haben eines gemeinsam. Beide wollen in Windeseile die Digitalisierung des Gesundheitssektors voranbringen. Die elektronische Patientenakte soll im Januar 2025 für alle Bundesbürger:innen kommen. Im gleichen Jahr ist der Start des sogenannten Europäischen Gesundheitsdatenraums geplant.
Beide Projekte zielen darauf ab, die Gesundheitsdaten von Millionen Menschen zu digitalisieren und diese Behandelnden, der Forschung und der Wirtschaft bereitzustellen.
In unserem Vortrag wollen wir entlang von sieben Thesen zentrale technische und gesellschaftspolitische Untiefen der geplanten Gesundheitsdigitalisierung in der Bundesrepublik und in der EU erkunden – und den Weg zu einer alternativen Digitalisierung des Gesundheitssektors aufzeigen."
zum Artikel
netzpolitik.org
29.12.23
Direkt zu dem Vortrag beim 37c3
media.ccc.de
29.12.23
Bei anna elbe eingestellt am 13. November 2023
Patientendaten: Das Faible der Ärzte für Doctolib
Arzttermine sind oft nur über Doctolib buchbar. Patienten wissen oft nicht: mit der Anmeldung gehen sie einen Vertrag ein, der Zugriff auf umfangreiche Patientendaten gewährt. Kritiker warnen davor. Doctolib ist bereits 5,8 Milliarden Euro wert.
Feature
DLF Kultur
13.11.23
Doctolib gewinnt BigBrotherAward 2021
auf dieser Seite
Datenschutzverstöße bei Doctolib
auf dieser Seite
Bei anna elbe eingestellt am 13. November 2023
Doctolib - Ein Arzttermin-Portal mit großem Datenhunger
Eva Wolfangel im Gespräch mit Jenny Genzmer und Martin Böttcher
"Bequem Arzttermine online selber buchen: In Berlin kennen viele die Software Doctolib von der Terminvergabe in den Corona-Impfzentren. Das Unternehmen steht wegen seines Umgangs mit Daten schon länger in der Kritik – und nun auch das Land Berlin."
zum Artikel (zum Anhören)
Deutschlandfunk Kultur
17.09.22
Doctolib gewinnt BigBrotherAward 2021
auf dieser Seite
Datenschutzverstöße bei Doctolib
auf dieser Seite
Petition: Kein Zugriff auf Patientenakten für Big Tech
Eine Petition von "We Move Europe"
26. September 2023
An: Mitglieder des Europäischen Parlaments, europäische Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat
Der Appell
Wir wollen das Recht auf Vertraulichkeit in Bezug auf unsere Krankenakten. Das bedeutet: Wir haben die Kontrolle über unsere persönlichen Gesundheitsdaten und darüber, wer Zugang zu ihnen hat und zu welchem Zweck.
Wir fordern Sie auf, den Europäische Raum für Gesundheitsdaten wie folgt zu ändern:
- die ausdrückliche Zustimmung der Patienten und Patientinnen ist erforderlich zur Weitergabe von Patientenakten für Zwecke, die nicht direkt mit der Behandlung zusammenhängen (auch bekannt als Sekundärnutzung)
- Begrenzung der umfangreichen Kategorien von "Gesundheitsdaten"
- Einschränkungen, wie diese Informationen verwendet werden können und wer Zugang zu ihnen hat.
Zur Petition und genauerer Erklärung warum
WeMoveEurope
Bei anna elbe eingestellt am 12. August 2023
Cyberattacken: Arztpraxen, Kliniken und Krankenkassen im Visier
"Cyberangriffe haben deutlich zugenommen. Besonders betroffen ist das Gesundheitswesen. Weil es ein "weiches" Ziel darstellt und weil sich der Bereich stark digitalisiert. Häufig gehen die Angriffe mit Lösegeldzahlungen einher. Zahlen oder nicht?"
zum Artikel
Deutschlandfunk
01.08.23
Soll Polizei Zugriff auf medizinische Daten erhalten (haben)?
Ein Grund mehr, die ePetition im Bundestag zur ePA zu unterzeichnen!
20. Juli 2023 | Ergänzung: Quorum erreicht, 30.07.23
Hamburgs neuer Polizeipräsident: Von Posten zu Posten
Falk Schnabel verlässt Köln und wird Hamburgs neuer Polizeipräsident. Er steht für eine Polizei, die im öffentlichen Raum Präsenz zeigt.
"...In Münster entwickelte Schnabel nach einer Amokfahrt 2018 ein Präventionskonzept. Das zielt besonders auf psychisch kranke Menschen und erlaubt der Polizei die Abfrage medizinischer Daten, um Straftaten verhindern zu können. ..."
anna elbe empfiehlt: Unterzeichnet die ePetition im Bundestag (bis 25.07.23) und
legt Widerspruch gegen die ePA ein!
Quorum erreicht !
58.188 Unterzeichnungen! 50.000 werden benötigt.
Am 21.07.23 waren es noch 20.308. Kaum jemand glaubte noch daran, dass die Petition Erfolg haben würde. Aber - auch Dank vieler von Euch - es wurde geschafft: 37.880 Mitzeichnungen innerhalb von 7 Tagen. Das allein ist schon eine Aussage, meint anna elbe.
Ohne "Ja" ist es "Nein" !
Einen vorgefertigen Widerspruch zum Ausdrucken findet Ihr hier: PDF
Die ePetition im Bundestag fordert: "Anlegen der elektronischen Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen" und ist vom 05.05.2023. Hier unterzeichnen >>
Hamburg bekommt einen neuen Polizeipräsidenten.
Frank Schnabel sein Name. In der Pressemitteilung des Senates steht: "Der 54-jährige Jurist und ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt war von Dezember 2020 bis April 2022 Polizeipräsident der Polizei Münster und seitdem Kölner Polizeipräsident."
Quelle: PM der Behörde für Inneres und Sport, 05.07.23
Dass Frank Schnabel "immer wieder Sicherheitskonzepte entwickelte", wie zB. ein "Sonderdezernat für Straftaten gegen Einsatzkräfte", ist in dieser Pressemeldung vom 5. Juli 2023 nicht zu lesen. Das haben wir aus der taz vom 19. Juli 23 erfahren. Es wurden inzwischen viele solcher "Sonderdezernate" deutschlandweit eingeführt. Insofern vielleicht nichts so Besonderes.
Auch eine hohe Polizeipräsenz, wie sie Schnabel laut taz befürwortet, ist nichts Neues.
Wenn aber der Polizei die Abfrage medizinischer Daten erlaubt werden soll - wie in der taz zu lesen ist - dann ist das mehr als besonders. Es stellt in unseren Augen eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar und untergräbt jeden Grundsatz für eine Demokratie.
Ansonsten ist es doch erstaunlich, was alles ohne Aufschrei passiert: In Die Presse aus Österreich haben wir folgenden Satz gefunden: "Künftig können Daten der Polizei etwa mit Gesundheitsdaten verknüpft werden." In diesem Falle geht es um "Unfallforschung" und der Artikel ist von 2016.
Quelle: Die Presse, 02.11.2016
Hamburgs neuer Polizeipräsident: Von Posten zu Posten
taz
19.07.23
Wechsel an der Spitze der Polizei Hamburg: Falk Schnabel wird neuer Polizeipräsident
BIS
05.07.23
Vorlage für einen Widerspruch zur ePA bei der Krankenkasse
PDF
Zur Petition im Bundestag, ePA nur mit ausdrücklichem Wunsch
PDF
05.05.23
ePA - Auswirkungen des geplanten "Gesundheitsraumes" der EU
Patrick Breyer warnt in diesem Vidoe vor den Auswirkungen, die dieser Gesetzentwurf haben wird
12. Mai 2023
"Am 4. Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Schaffung eines 'Europäischen Raums für Gesundheitsdaten' (EHDS) vorgelegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Gesundheitsdaten von Patienten europaweit zu vernetzen. So sollen beispielsweise Krankengeschichten, Testergebnisse oder Rezepte von Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten, die Patient:innen behandeln, in der gesamten EU geteilt werden, sofern der/die Patient/in den Zugang nicht einschränkt. Auch Industrie, Forschung und Behörden sollen Zugang zu personenbezogenen Gesundheitsdaten erhalten, bei denen lediglich der Name entfernt wurde ('pseudonomisiert')".
Quelle: Website Patrick Breyer - aktuell, 12.05.23
In dem Video wird z.B. darauf hingewiesen, dass
- Gesundheitsdaten keine nartürliche Ressource sind, die ausgebeutet werden könne
- Gesundheitdaten nicht der Profiterzielung zur Verfügung stehen sollen
- Daten die die körperliche und geistige Gesundheit betreffen extrem sensibel sind
- wer Angst hat, dass Daten nicht vertraulich behandelt werden, eventuell nicht mehr zum Arzt geht
- dieser Gesetzentwurf nicht vorsieht, das Einverständnis der Patienten einzuholen, bevor ihre Daten zugänglich gemacht werden
- die Daten trotz aller bekannten IT-Sicherheitrisiken freigeben werden sollen
- es darauf hinausläuft, dass z.B. der Zahnarzt Zugang zu den Psychotherapieakten erhielte
- keine Einwilligung eingeholt werden soll, bevor personenbezogene "pseudonymisierte" Daten an Dritte - auch Industrie und Regierung - gegeben werden könnten, obwohl bekannt ist, wie einfach es ist, die dazugehörige Person auszumachen (Re-Identifizierung)
Patrick Breyer fordert, dass die Kontrolle bei den Patienten liegen muss, dass der Gesetzenwurf deutlich verbessert, geändert werden muss.
Was passiert als nächstes?
6. Juli 2023 ist dazu die Abstimmung der "Parlamentsakteure" (LIBE, ENVI) vorgesehen.
Im September soll im Plenum abgestimmt werden.
Bei anna elbe eingestellt am 13. Mai 2023
Datenschutzverstöße bei Doctolib - Terminmanagement mit Tücken
"Wer sich in Berlin gegen Corona impfen lassen wollte, konnte den Termin im Impfzentrum über Doctolib vereinbaren. Dass das Unternehmen die Daten drei Jahre speichert*, war wohl den wenigsten klar. Dieser Verstoß ist aber beileibe nicht die einzige Beschwerde von PatientInnen gegen Doctolib, die die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, derzeit prüft. ...
...Die Doctolib GmbH rühmte sich Ende Januar übrigens mit einem neuen Datenschutzzertifikat der BSI-Group, klärte aber nicht darüber auf, dass nicht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Auszeichnung vergeben hatte, sondern die Zertifizierungsstelle "British Standards Institution". Erst nachdem der Vorgang durch die Medien ging, wurde die Pressemitteilung korrigiert.
"
zum Artikel
zm online
01.04.23
Mehr zu Doctolib bei Digitalcourage
BBA 2021
Soll die elektronische Patientenakte soll durch die Hintertür erzwungen werden?
Wer nicht widerspricht soll sie bekommen
9. März 2023
Auf einem Wahlplakat 2017
Wer weiß schon, dass er / sie eine elektronische Patientenakte (ePA) hat? Oder wann widersprochen werden muss, will man sie nicht haben?
Einer von uns wurde neulich vom Arzt ein Ausdruck überreicht mit den Worten: "Hier haben sie einen Auszug aus Ihrer elektonischen Patientenakte." Das war etwas merkwürig, denn die Person hatte aktiv einer ePA widersprochen und von der Krankenkasse die Zusage erhalten, dass keine solche für sie angelegt werden würde.
Eine erneute Nachfrage bei der Krankenkasse ergab glücklicher Weise, dass keine ePA angelegt worden sei. UND netterweise den Zusatz, dass die Krankenkasse informieren würde, wann widersprochen werden müsste. Erhalten auch alle anderen Krankenkassenmitglieder eine solche Mitteilung?
Daher empfehlen wir: Widersprecht einer ePA bei Zeiten. Es ist nicht lustig und schon gar nicht demokratisch, wenn mit unseren sensibelsten Daten, den Dingen, die wir unseren Ärzten anvertrauen, gehandelt und geforscht werden soll, ohne dass wir tatsächlichen Einfluss darauf hätten.
Vielleicht sitzt auch mal ein absolut unsympathischer Arzt oder eine Ärztin vor dem Patienten. Vielleicht ist es absolut gar nicht erwünscht dieser Person die intimsten Dinge anzuvertrauen? Eine Depression, den Umgang mit Alkohol, Zigaretten oder anderen Drogen? Ist die letzte Monatsblutung vom Gynänkolgen vermerkt worden? Oder gar sexuelle Intimitäten? Kinderwunsch?
Wir sollen abends nach getanenem Tagwerk und dem vielen Herunterladen von Rechnungen und Bescheiden aus dem Internet, auch noch gucken, wie welche Daten von uns für wen freigeschaltet oder versteckt werden. Abgesehen davon, ob wir überhaupt verstehen, was da so alles steht, ist diese Vorstellung ist u.E. ein Wunschdenken.
Vielleicht auch nicht. Vielleicht wird ja bewusst einkalkuliert, dass die meisten Menschen überfordert sind, sich auch noch aktiv hierum zu kümmern. Dann nämlich hat man unversehens eingewilligt, dass die Daten über Psyotherapie oder Krankheiten aller Art, über Essgewohnheiten und Alkoholkonsum, Blutdruck und Cholesterinwerten zugänglich sind. Für wen? Ja, das lässt sich, so meinen wir, schwerlich selbst nachprüfen.
Die EU ist schon dabei einen "Europäischen Raum für Gesundheitsdaten" zu schaffen.
Hier sollen alle Gesundheitsdaten europaweit vernetzt werden. Es sollen, so schreibt der EU-Abgeordnete Patrick Breyer auf seiner Website,
"z.B. Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen der Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten in der gesamten EU geteilt werden können. Zugriff auf Gesundheitsdaten sollen aber auch Industrie, Forschung und Behörden erhalten."
Quelle und mehr zu dem Thema: Patrick Breyer, Piraten, EU-Abgeordneter
Vielleicht, ganz vielleicht ist dies der Grund, dass sich so wenige Menschen aktiv für die ePA entscheiden? Herr Lauterbach geht in seinem Statement beim Deutschlandfunk nicht auf Gründe ein, sondern auf Maßnahmen, wie Menschen dazu gebracht werden, etwas zu nutzen, über deren Vorteile UND Gefahren sie nicht aufgeklärt werden:
"...Derzeit nutzten weniger als ein Prozent der Versicherten diese Möglichkeit. Lauterbach sagte, Grund dafür sei, dass man sich bisher aktiv für die Elektronische Patientenakte entscheiden müsse. Er wolle das ändern; wer nicht aktiv widerspreche, solle automatisch eine Patientenakte bekommen."
Wir meinen: Widersprecht, so lange es noch möglich ist! Fangt am besten heute damit an.
Vorlage zum Widerspruch bei der Krankenkasse
anna elbe
Lauterbach will elektronischer Patientenakte zum Durchbruch verhelfen
Deutschlandfunk
09.03.23
Bundesgesundheitsminister legt Digitalisierungsstrategie vor:
"Moderne Medizin braucht digitale Hilfe"
BMG
09.03.23
Elektronische Patientenakte: Das sind die Gefahren und Vorteile
taz
11.03.23
ePatientenakte: Pseudonymisiert nicht gleich anonymisiert
Deutschlandfunk
10.03.23
Techniker Krankenkasse Antwort auf Widerspruch:
keine ePA angelegt, gibt Bescheid, wenn erneuter Widerspruch nötig ist
PDF
07.02.23
"Europäischen Raum für Gesundheitsdaten":
Angriff auf Selbstbestimmung und Privatsphäre
Patrick Breyer
08.11.22
Bei anna elbe eingestellt am 14. Februar 2023
Woher die medizinischen Forschungsdaten kommen
Das Bundesgesundheitsministerium will mit Gesundheitsdaten forschen. Was für Daten das betrifft und warum in Registerdaten ein besonderer Wert gesehen wird.
"Damit ein möglichst großer und breiter Bestand an medizinischen Daten entsteht, plant die Bundesregierung, diesen nicht von Datenspenden abhängig zu machen. Ein Opt-Out-Verfahren für die ePA soll dafür sorgen, dass grundsätzlich alle Daten an das FDZ gehen.
... Dabei wurde auch nicht definiert, wer – in Abgrenzung zu unternehmerischen Forschung und Entwicklung – überhaupt ein wissenschaftliches Interesse reklamieren kann. "
zum Artikel
heise
14.02.23
Bei anna elbe eingestellt am 6. Februar 2023
Ohne App kein Hausarzt
Investorenpraxen auf dem Vormarsch
"... In den Praxen des Startups werden Termine nur über eine App vergeben, außerdem machen die dort angestellten ÄrzÂt:inÂnen keine Hausbesuche. ..."
"... Von Avi Medical selbst kam auf taz-Anfrage lediglich folgende Mitteilung: 'Zu Ihren Fragen möchten wir uns nicht äußern, wofür Sie sicher Verständnis haben.'... "
"...Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat die Anfrage der taz zu den neuen Avi-Medical-Praxen und dem Fortschritt bei der Einrichtung der lokalen Gesundheitszentren unbeantwortet gelassen."
zum Artikel
taz
06.02.23
Bei anna elbe eingestellt am 24. Oktober 2022
Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken
"Eine Initiative der EU-Kommission will einen Europäischen Gesundheitsdatenraum etablieren. Die Mitgliedsstaaten wollen die Möglichkeit schaffen, bis 2025 einen EU-weiten Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. So sollen z.B. Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen der Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten in der gesamten EU geteilt werden können. Diesen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten sollen aber auch Industrie, Forschung und Behörden erhalten."
zum Artikel
Piratenpartei
21.10.22
16. Juni 2022
Sicherheitslücken bei Gesundheits-Apps
Seit Oktober 2020 müssen Krankenkassen auch digitale Gesundheits-Apps bezahlen - obwohl der Nutzen häufig zweifelhaft ist. Nach Informationen von NDR und WDR konnten Nutzer außerdem auf Daten anderer Patienten zugreifen.
"...Gerhard Schillinger, Medizinexperte beim AOK-Bundesverband, kritisiert: 'Die Anforderungen an den Datenschutz, die der Gesetzgeber vorgegeben hat, waren viel zu niedrig. Man muss sich allein auf Angaben des Herstellers verlassen.' ..."
zum Artikel
tagesschau
16.06.22
zum Artikel
als PDF
16.06.22
BSI-Lagebericht: Teils "Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit
28. Oktober 2021
"... Als Beispiel nennt das BSI in seinem Bericht den Fall einer psychotherapeutischen Praxis, wo nicht nur die Praxisinhaber, sondern auch deren Patientinnen und Patienten erpresst worden waren. ..." (S. 13)
Es lohnt sich den ganzen Text zu lesen.
Widerspruch gegen elektronsiche Patientenakte hat sich gelohnt!
Das Passbild wird jedoch nicht gelöscht.
5. Oktober 2021
Eine von uns hatte Widerspruch eingelegt.
1. Gegen die Speicherung der persönlichen Daten in einer "elektronischen Patientenakte"
Im Antwortschreiben von heute steht:
"Die elektronische Patientenakte wird für Sie nicht erstellt."
Wir raten deshalb allen, die keine elektronische Patientenakte haben möchten, Widerspruch einzulegen. Je mehr Menschen das machen, desto eher besteht Hoffnung, dass es ein Zwang zur elektronischen Patientenakte verhindert werden kann. Weiter unten bieten wir eine Vorlage für ein Schreiben an die Krankenkasse an.
2. Gegen die Speicherung des Passfotos
Wurde das Passbild nach Aufforderung im August 2019 noch anstandslos gelöscht, heißt es heute, dass das Passbild nach neuer Gesetzeslage 10 Jahre gespeichert werden dürfe. Lustiger Weise trägt das Gesetz den Namen "Patientendatenschutzgesetz".
Im August hatte sich die auffordernde Person auf ein Urteil des Bundessozialgerichts bezogen. Heute bezieht sich die Krankenkasse auf ein Gesetz, dass am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten ist.
Dort steht jetzt also in § 291a
(6) Die Krankenkassen dürfen das Lichtbild für die Dauer des Versicherungsverhältnisses desVersicherten, jedoch längstens für zehn Jahre,für Ersatz- und Folgeausstellungen der elektroni-schen Gesundheitskarte speichern [...]
Uns wundert, dass es der Krankenkasse so wichtig ist, das Passbild zu speichern, dass sie darauf besteht, selbst wenn es vom Versicherten ausdrücklich nicht gewünscht ist. Schließlich steht PatientenDatenSchutzgesetz nicht, dass das Foto gespeichert werden muss.
Vorlage zum Widerspruch bei der Krankenkasse
anna elbe
02.02.21
Elektronische Patientenakte - zu Risiken und Nebenwirkungen
Digitalcourage
14.01.21
Patientendatenschutzgesetz
Bundesgesetzblatt
19.10.20
Bitte Foto löschen - Schreiben an Krankenkasse
anna elbe
18.07.19
Doctolib gewinnt BigBrotherAwards 2021 in der Kategorie Gesundheit
Jedes Jahr werden von Digitalcourage "Preise für Überwachung" in verschiedenen Kategoien an unterschiedliche Datensünder verliehen. Diese Verleihung fand am 11. Juni 2021 in der Hechelei in Bielefeld sowie online statt.
7. April 2022
Die BigBrotherAwards 2021 in voller Länge gibt es online auf digitalcourage.video.
Der Text ist der Website des BigBrotherAwards 2021 entnommen.
Gesundheit: Doctolib GmbH
Den BigBrotherAward 2021 in der Kategorie Gesundheit erhält die Firma Doctolib GmbH, Berlin. Doctolib bietet insbesondere die Vermittlung von Arztterminen über ihre Plattform an. Diese Daten werden unter Missachtung der Vertraulichkeitsverpflichtung verarbeitet und laut Datenschutzvereinbarung auch im Rahmen kommerzieller Marketingzwecke genutzt.
Funktionsweise
In der Realität sollten Ärzt.innen schnell stutzig werden, denn wenn ein Arzt Doctolib für seine Praxis in Anspruch nehmen will, erscheint ein Mitarbeiter des Unternehmens und bittet zunächst einmal um Zugriff auf den gesamten im Arztinformationssystem gespeicherten Patientenstammdatensatz.
Und damit nicht genug: Nach dem Import der Patientenliste ist ein regelmäßiger Datenabgleich der Termintabelle des Arztsystems mit dem Vermittlungssystem von Doctolib nötig. ...
Weiterlesen über BBA-Gesundheit: Doctolib GmbH Publikumspreis 2021
Arztterminvermittlung über Doctolib - Datenschutzexpertise, Thilo Weichert
PDF
08.06.21
Noch ein Hack:
Fast 500.000 Patientendaten in Frankreich gestohlen und im Internet veröffentlicht
Anfang Februar 2021 wurde von "Zataz" (französische) erstmals darüber berichtet, dass diese Daten im Internet zum Kauf angeboten worden wären.
17. März 2021
Zataz berichtete am 14. Februar 2021 noch über "mehr als 400.000 medizinischen Datensätzen", die im Internet veröffentlicht worden wären, während anderswo von "fast 500.000" die Rede war.
Aber ist das wirklich ausschlaggeben? anna elbe meint: Jeder geklaute Datensatz kann für den einzelnen furchtbare Folgen haben. Diese reichen von Erpressung über Mobbing bis hin zu Arbeitsplatzverlust und "Am-Pranger-Stehen" im Umfeld.
"Der hat Krankheit XY- wo er das wohl herhat?", "Die war beim Proktologen, wahrscheinlich irgendwelche schmutzigen Dinge!", "In einer Psychotherapie! Da kann man die/den ja wirklich nicht mehr ernst nehmen!", "Was!? X hatte mal Alkohlprobleme?", "Mit der Erkrankung, dem Gesundheitsverhalten! Nein, da können wir Sie leider nicht einstellen!" -
Dies sind noch einigermaßen harmlose Beispiele dafür, was passieren kann, wenn solche Daten öffentlich werden.
Laut "Der Standard" solle es sich "Medien zufolge zum Beispiel um Angaben zur Blutgruppe, möglicher Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung von Laborkunden handeln. Die Daten sollen zwischen 2015 und 2020 gesammelt worden sein."
Quelle: Der Standard vom 27.02.21
Immerhin ziehen deutsche Psychotherapeuten aus dem Vorfall den Schluss, dass sensible Daten nicht in einer Cloud gespeichert werden sollten. Die ÄrzteZeitung geht am 26. Februar 2021 davon aus, dass weit mehr Daten veröffentlicht wurden:
"Bei den gehackten Daten soll es sich seinem [Damien Bancal, Zataz, Amn. anna elbe] Bericht zufolge um eine Datei mit Angaben zu Name, Geburtsdatum Postadresse, Telefonnummer, E-Mail-Accounts und der Sozialversicherungsnummer handeln. Darüber hinaus sollen Angaben zu Krankenhausaufenthalten und behandelten Ärzten enthalten sein. Laut einer französischen Tageszeitung sind in einigen Fällen auch genaue Angaben zum Gesundheitszustand der Patienten zu finden."
Quelle: Die ÄrzteZeitung vom 26.02.21
Données de médecins français vendues pour 1 000$
Zataz
22.02.21
Frankreich: Medizinische Daten von 500.000 Personen im Netz
heise
25.02.21
Deutsche Psychotherapeuten: Keine Daten in Clouds speichern!
ÄrzteZeitung
26.02.21
Sensible Daten von 500.000 Patienten in Frankreich landeten im Netz
Der Standard
27.02.21
Alles auf der elektronsiche Patientenakte für alle sichtbar?
Elektronische Patienenakten sind freiwillig. Wer keine will sollte der Krankenkasse schreiben.
2. Februar 2021
Am 26. Januar 2021 war im Deutschlandradio zu hören, dass das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte abgewiesen hätte. Als Begründung wurde genannt, dass die Akte für Patienten freiwillig sei.
Es ist eher nicht damit zu rechnen, dass die Krankenkassen bei ihren Mitgliedern nachfragen, ob eine solche Akte gewünscht ist oder nicht. Wir gehen davon aus, dass elektronsiche Patientenakten für jeden angelegt werden.
anna elbe empfiehlt: Wer keine solche Akte haben möchte, teile es seiner Krankenkasse mit! Hier gibt es einen Vordruck zum Ausfüllen.
In der elektronischen Patientenakte sollen alle "gesundheitsrelevanten" Daten über die Person gespeichert werden. Das kann der Bericht des Psychologen sein, Röntgenbilder, Rezepte oder ein Behandlungsplan.
Der Zugriff auf diese Daten sei nicht wirklich geschützt, schreibt Digitalcourage. Es ist Patienten nicht möglich, zu regulieren, wer was sehen darf. So kann es passieren, dass der unsympathische Augenarzt über Ihre Psychotherapie lesen kann und der Therapeut die Röntgenblider zu fassen bekommt.
anna elbe meint, dass all diese Daten der Person gehören und sie selbst entscheiden können soll, wer was über sie erfährt.
Netzpolitk.org schreibt:
"Auf die Datenschutzmängel angesprochen, verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort unter anderem auf die Freiwilligkeit der elektronischen Patientenakte. Niemand müsse das Angebot nutzen und dürfe wegen dieser Entscheidung auch bei der Behandlung nicht benachteiligt werden."
Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde und Eilantrag ab
DLF
26.01.21
Elektronische Patientenakte - zu Risiken und Nebenwirkungen
Digitalcourage
14.01.21
Jens Spahn hat es eilig
netzpolitik.org
28.10.20
Vorlage zum Widerspruch bei der Krankenkasse
anna elbe
02.02.21
Elektronische Patientenakte - Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde [..] ab
"Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte abgewiesen.
Bei der Beschwerde ging es um die Option der Krankenkassen, Daten ohne Pseudonymisierung zu verarbeiten, um Mitglieder über neue Angebote zu informieren. Das Gericht erklärte dazu, die Nutzung der elektronischen Patientenakte sei freiwillig. In einem weiteren Fall lehnte das Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei. Auch hier ging es um Regelungen zur Datenerhebung durch die Kassen.
Seit diesem Jahr haben alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. Darin können etwa Befunde und Röntgenbilder gespeichert werden. Die Akte ist für die Patienten freiwillig. Die Kassen sind jedoch verpflichtet, die nötige Software zur Verfügung zu stellen.
Diese Nachricht wurde am 26.01.2021 im Programm Deutschlandfunk gesendet."
Deutschlandfunk, Nachrichten 26.01.21
DLF
Psychotherapeutische Krankenakten in Finnland gehackt
Nach Angaben der FAZ wurden Daten von 40.000 Patienten abgegriffen
16. November 2020
Es wurden nicht nur die Anschrift und die Personenkennung erbeutet, auch die Protokolle von Therapiesitzungen sind in erpresserische Hände geraten.
Da, wie die FAZ schreibt, nicht auf die Lösegeldforderung eingegangen wurde, hätte "der Dieb" seine Drohung wahr gemacht und mehrfach sämtliche Daten und Protokolle im Internet veröffentlicht.
Stellen Sie sich mal vor, Ihre intimsten Geheimnisse sind plötzlich für alle öffentlich zu lesen!
Von Ihrem Arbeitgeber, den Erzieher*innen in Schule und Kindergarten, Ihren Nachbarn und Eltern.
Zusätzlich sind Ihre Zugangsdaten zu allen möglichen finziellen und behördlichen Transaktionen im Internet offen gelegt.
Uns wundert, dass darüber nicht ausführlich und immer wieder in den öffentlichen Medien berichtet wurde. Es erstaunt uns, dass dieser Vorfall keinen Eingang in unsere Diskussionen über die vorangetriebende Digitalisierung und beispielsweise in den Umgang mit "Homeschooling" gefunden hat.
Da auch Heise berichtete, schließen wir "Fake-News" aus.
Es ist eine große Gefahr, nicht nur für den / die einzelne sondern letztendlich für die Demokratie an sich, wenn solche sensiblen Daten in falsche Hände geraten.
Hier in Deutschland wurde im November 2019 das Digitale-Versorgung-Gesetz verabschiedet.
Jetzt werden auch in Deutschland unsere persönlichsten Daten auf Großrechnern gespeichert.
Mit diesem Gesetz wurden zusätzlich unser alle Daten für Wirtschaft und "Forschungszwecke" freigegeben. Ohne uns zu fragen und mit dem Hinweis, die Daten würde ja pseudonymisiert.
Was bringt eigentlich eine Pseudonymisierung? Von vielen - Informatikern, Datenschützern und Forschenden - ist zu hören und zu lesen, dass sie leicht rückgängig gemacht werden kann. So ist z.B. bei netzpolitik.org zu lesen: "Insbesondere Pseudonymisierung ist höchst umstritten. Denn in pseudonymisierten Datensätzen ist es möglich, durch Abgleich mit bekannten Informationen einzelne Personen zu de-anonymisieren."
"EU möchte Datenspenden erleichtern", Alexander Fanta, netzpolitik.org, 16.11.2020
Und: Datenbanken von Unis und Forschungszentren werden lt. FAZ immer häufiger zum Ziel für Hacker.
Es bleibt spannend.
Tausende von Menschen öffentlich entblößt
FAZ
28.10.20
Psychotherapeuten gehackt: Finnische Patienten und Praxen werden erpresst
heise
27.10.20
Bundestag entscheidet über zentrale Gesundheitsdatenbank für ...
netzpolitik.org
05.11.19
Industrie freut sich über Gesundheitsdaten, Datenschützer sind besorgt
netzpolitik.org
08.11.19
Cyberangriffe auf Forschung : Viren im Goldrausch
FAZ
06.06.20
Krankenkassen dürfen das Passbild nicht dauerhaft speichern!
Am 18. Dezember 2018 hat das Bundessozialgericht entschieden
11. April 2019
Dürfen nicht mehr gespeichert bleiben
"Die Beklagte wird [...] verurteilt, die Speicherung eines künftig übersandten Lichtbildes des Klägers über den Zeitpunkt der Übermittlung der hiermit ausgestellten elektronischen Gesundheitskarte in den Herrschaftsbereich des Klägers hinaus zu unterlassen.
[...]
Danach hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
[...]
Mit Abschluss der Übermittlung der eGK ist der Zweck der Speicherung des Lichtbildes bei der KK beendet. Die Erlaubnis zur Datenspeicherung bezieht sich schon nach dem dargelegten Wortlaut begrifflich bloß auf die Ausstellung einer einzigen konkreten ("der") eGK, nicht etwa auf eine Vorratsspeicherung für alle während eines Versicherungsverhältnisses auszustellenden Karten."
Das Ganze ist recht kompliziert ausgedrückt, läuft aber nach unserer Erkenntnis darauf hinaus, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datensparsamkeit verordnet. Das wird nicht eingehalten, wenn persönliche Daten, die zudem auch noch einer Person zuzuordnen sind, länger gespeichert werden, als für die Zweckerfüllung (Ausweis erstellen) nötig ist.
anna elbe empfiehlt:
Seit Mai 2018 hat jede/r das Recht zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck, wie lange usw von ihr/ihm gespeichert werden. Schickt also ein Auskunftersuchen an Eure Krankenkasse. Wenn in der Antwort vermerkt ist, dass das Lichtbild gespeichert wird, kann die Löschung desselben gefordert werden.
Am besten ein paar Monate später noch einmal eine Datenauskunft verlangen ...
Im Namen des Volkes (B 1 KR 31/17 R)
zum Urteil
BSG, 18.12.18
Presseerklärung des Bundessozialgerichts
zur PM
BSG, 19.12.18
Vorlage für Anschreiben: Bitte Foto löschen
PDF
Vorlage für Anschreiben: DSGVO Auskunft
PDF
All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us
Ein Vortrag von Martin Tschirsich zum Vorhaben "Gesundheitsakte"
8. Januar 2019
"In diesem Vortrag zeige ich an fünf konkreten Beispielen, welche fahrlässigen Entscheidungen die Online-Plattformen und Apps der Anbieter aus dem Bereich Gesundheitsakte und Telemedizin so angreifbar machen und demonstriere, wie einfach der massenhafte Zugriff auf unsere vertraulichen Gesundheitsdaten gelang. Zur Debatte steht, was angesichts dieser neuen alten Erkenntnisse zu tun ist - und was wir besser bleiben lassen."
- Martin Tschirsich
Wer auf das Bild klickt, kann den vollständigen Vortrag vom 29. Dezember 2018 beim 35. Kongress des ComputerChaosClubs in Leipzig bei (leider) youtube ansehen.
Er sagt auch, dass wir noch etwas tun könnTen.
Jetzt! Bevor die eine Erkrankung – von der Sie noch gar nichts wissen – Benachteiligung am Arbeitsmarkt birgt, da das Arbeitsamt sehr wohl davon weiß. Oder alle Menschen mit einer bestimmten Erkrankung nicht mehr reisen dürfen. Oder ...
Wer macht was? Bitte gern bei uns melden! an [at] annaelbe.net
All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us
Film
35C3, 29.12.18
Big Data Healthcare: Risiko-Faktor Arbeitsunfähigkeit
Soziale Physik in der Gesundheitspolitik. Die unheimliche Kooperation von Krankenkassen und Software-Konzernen
8. Juni 2017
Datencheck - Foto: anna elbe
"Alles was wir tun, beziehungsweise nicht nachweisen können, oder gar nachweislich nicht tun, wird zur Bonitäts-Berechnung herangezogen. Das klingt wie der im Roman 'Zero' von M. Elsberg beschriebene globale 'Score', also ein für alle sichtbares Ranking unserer Lebensverbesserungsbemühungen. Nur eine denkbare, wenn auch nahe liegende Fiktion? Nein, schon jetzt Realität bei allen Versicherungsunternehmen."
AOK, Generali, Axa werden als Beispiele aufgeführt.
Kooperationen gibt es mit IBM, facebook, Discovery, Datenanalysten Dacadoo, Supermarktketten, …
Eine Folge als Beispiel: "Wer beim Einkauf von Zigaretten oder Junkfood per Karte oder Smartphone zahlt, wird zukünftig einen teureren (Kranken-) Versicherungstarif bekommen." ...
"Smartphone als Gesundheitszentrale – 'wearables' für unterbrechungsfreie Totalüberwachung
Während sich Patient*innen und Ärzt*innen bislang noch gegen den staatlich verordneten Funktionsausbau der elektronischen Gesundheitskarte zur digitalen Patientenakte wehren, lassen Google und Apple diesen konfliktreichen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess links liegen, indem sie das Smartphone von der Fitness- zur vollständigen Gesundheitszentrale ausbauen.
[...]
Das von Googles Mikrobiologie-Abteilung entwickelte Krebsfrüherkennungs-Armband könnte in wenigen Jahren einen neuen Standard der Selbstbeobachtung setzen: In den Körper injizierte magnetische Nanopartikel fließen dauerhaft durch die Blutbahn und geben (beobachtet von einem Magnetsensor im Armband) Aufschluss über das Auftreten der ersten Krebszellen im Körper.
Mehr und mehr Unternehmen der so genannten 'Lifestyle-Medizin' drängen auf den Markt. Die Kölner Firma CoGap bietet eine Gen-Diät an: Eine Speichelprobe samt Gen-Analyse soll den patientenspezifischen Fettverbrennungstyp ermitteln und eine 'maßgeschneiderte Diät' zulassen."
Quelle: arbeitsunrecht in deutschland
Der Beitrag stammt aus der Rote Hilfe Zeitung 2/2017 und wurde am 1. Juni bei "arbeitsunrecht in deutschland" mit freundlicher Erlaubnis des Autoren und der Redaktion online gestellt.
Der Artikel ist weit umfassender, als hier zu lesen ist - wen es also interessiert - lese besser den vollständigen Artikel.
Sensible Daten auf einem zentralen Computer
Wissen Sie, was auf Ihrer Karte gespeichert ist? Wissen Sie wer alles Zugriff auf Ihre Daten hat?
3. Januar 2015
Foto: Hamburger Abendblatt, dpa
"Elektronische Gesundheitskarte: Behandlung in Arztpraxen ab jetzt nur noch mit Foto?
Seit Jahresbeginn ist sie Pflicht: In deutschen Arztpraxen gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Nicht jeder Patient weiß das.
Zwar enthält diese momentan exakt dieselben Daten wie die alte Karte, also Name, Geburtstag, Adresse und Versichertenstatus. Doch nach und nach soll sie neue Anwendungen bieten, wie die Speicherung von Notfalldaten, elektronischen Rezepten und einer Patientenakte. Außerdem ist der Plan, die Stammdaten auf einem zentralen Server zu speichern, sodass einrichtungsübergreifend auf sie zugegriffen werden kann - und besonders hier sind die Bedenken in Zeiten großer Hacker-Angriffe und Datenmissbrauchs enorm.
Patienten und Ärzte haben Datenschutz-Bedenken
Denn eine derart umfassende Ansammlung und Auswertung medizinischer Daten ist bislang einzigartig und könnte daher auch Ziel fragwürdiger Interessen werden.
[…]
Auch die Kosten, die die Einführung der Karte verursacht, sind Thema. Diese summieren sich laut Regierungsangaben auf rund eine Milliarde Euro. Dennoch: Um die neue, elektronische Gesundheitskarte wird wohl niemand herumkommen.
Doch Ute Rippel-Lau rät skeptischen Patienten, im Rahmen der Aktion "Stoppt-die-e-Card" eine Datenschutzverfügung zu unterschreiben, bei der sie der geplanten Speicherung von Gesundheitsdaten in zentralen Computern außerhalb der Arztpraxen oder Krankenhäusern widersprechen."
Quelle: Merja Schubert, Hamburger Abendblatt vom 02.01.2015
Warum erscheint dieser aufschlussreiche Bericht erst nachdem die Karte zur Pflicht wurde?
Die ärztliche Schweigepflicht wäre dann Geschichte
Gespeichert werden unsere Daten von privaten Providerfirmen - Datenschutz garantiert!
3. Januar 2015
"Dass es bei dem eGK-Projekt gar nicht um die kleine Karte an sich geht, machte Kai-Uwe Steffens, Informatiker und Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung in der Aktion 'Stoppt die e-Card', noch einmal deutlich. 'Die eGK ist der Schlüssel für die digitale Speicherung aller Patientendaten außerhalb der jetzigen Speicherorte in Kliniken und Praxen. Es geht darum, die Verfügung über alle Daten hier faktisch in die Hände von Krankenkassen und Gesundheitsindustrie zu legen. 'Ausführende Organe seien private Providerfirmen und niemand könne diese Daten auf Dauer zu schützen."
Was können Versicherte tun, wenn sie keine eCard wollen?
Stand 3. Januar 2015
Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse eine Versicherungsbestätigung (ein so genannter papiergebundener Anspruchsnachweis) anfordern. Entweder erhalten sie diese Bescheinigung mit der Post zugesandt (manche Kassen stellen Bescheinigungen für jeweils 1 Quartal aus) oder aber der Anspruchsnachweis wird direkt per Fax an die jeweilige Arztpraxis gesandt. Auch unmittelbar vor und während eines Arztbesuchs ist dies noch möglich.
Schreiben Sie an Ihre Krankenkasse! Machen Sie deutlich, dass Sie nicht mit der Speicherung Ihrer Daten einverstanden sind!
Sie können dieses Anschreiben nutzen: Brief an Krankenkasse
Ausdrucken und Adresse der Krankenkasse, Ihre Adresse, Ort und Datum eintragen. Nicht vergessen zu unterschreiben!
Gesetze, Grundrechte - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen
Stand 2015
Mit Füßen getreten?: Das Grundgesetz
"Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit. Personenbezogene Daten sind jedoch nach Art. 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt.
Der Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrechts geht zurück auf ein Gutachten von Wilhelm Steinmüller und Bernd Lutterbeck aus dem Jahre 1971. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das sog. allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR), also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.
Die Selbstbestimmung bei der freien Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung.
Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen (siehe auch: Panoptismus).
Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe.
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europäischen Parlamentes auch aus Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“
EMRK Art. 8 Abs. 1
Aufbauend auf dieser Begründung hatte das EU-Parlament gegen die EU-Kommission Klage erhoben, weil die verbindliche Speicherung der Verkehrsdaten der EU-Bürger gegen diese Regelung verstoße."
Quelle: Wikipedia, Januar 2015