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Datenschutz & Überwachung in den eigenen vier Wänden

Grundsätzliches zu den Möglichkeiten und Geräten steht weiter unten auf der Seite.
Aktuelle Beiträge werden dem vorangestellt.

Mieter wehren sich gegen Funk-Rauchmelder-Zwang.
Es gibt hierzu eine gesonderte Website

Saga will Intelligentes Wärmemanagement verbauen

Antrag der Grünen und sPD für den Einbau smarter Geräte - Antrag von Die Linke mit Fragen nicht nur zum Datenschutz - und Debatte vom 21. September in der Bürgerschaft

29. September 2022

Die Saga Unternehmensgruppe ("Kommunale" Wohnungen) möchte smarte Heizkörperthermostate in Verbindung mit Fensterkontakten in den Wohnungen der Mieter verbauen. Begründet wird dieses Vorhaben mit zu erzielenden Energieeinsparungungen, die aufgrund des Ukraine-Krieges notwendig seien. Die Grünen mit sPD stellten hierzu einen Antrag in der Bürgerschaft. Dieser wurde am 21. September debattiert.

Vorab eine Anmerkung: Aufgrund des "russischen Angriffskriegs und der Nichterfüllung der Gaslieferverträge von russischer Seite" (Zitat aus dem Antrag) werden alle Haushalte und Unternehmen vehement zum Energiesparen aufgerufen (und gezwungen?). Seit Jahren ist der Klimawandel bekannt - der "Club of Rome" hat bereits 1972 gewarnt, dass die Erde und deren fossiler Rohstoffe endlich sind. Nie gab es deshalb staatlicherseits derartige Aufrufe zum Energiesparen.

Was ist geplant?

Da Mieter*innen nicht selbst bestimmen können, woher sie die Wärme in ihrer Wohnung beziehen, können sie, wie in dem Antrag der sPD und Grünen formuliert, "nur durch eine Anpassung des persönlichen Verbrauchsverhaltens Energie sparen." Um das persönliche Verhalten zu optimieren, sollen nun smarte Geräte in den Wohnungen verbaut werden.

"... intelligente Wärmemanagementsysteme können helfen, den Heizenergieverbrauch zu senken, indem beispielsweise erkannt wird, ob Fenster geöffnet sind oder nicht. [...] Im Rahmen eines Pilotprojektes testet die SAGA in Wohnungen eines Gebäudes aktuell smarte Heizkörperthermostate in Verbindung mit Fensterkontakten."

"... durch Zeitpläne lassen sich Räume auf die gewünschte Raumtemperatur einstellen und auf Wunsch aus der Ferne von den Mieter*innen anpassen. Darüber hinaus können auch Wetterinformationen in solchen Systemen verarbeitet werden, sodass sie dabei unterstützen können, in Abhängigkeit der Außentemperatur zielgenau einzelne Räume in Wohnungen je nach Bedarf zu beheizen."

Was bedeutet das?

Das liest sich erstmal ganz schön. anna elbe sieht in dem erzwungenen Verbau smarter Geräte in Wohnungen jedoch einen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter*innen. Offene Fenster werden von dem smarten Wärmemanagementsystem erkannt. Zuvor muss jedoch jemand dieses Fenster geöffnet haben. Dazu muss jemand in der Wohnung sein. Also kann abgelesen werden, wann jemand in der Wohnung ist. Und das ist nur ein Beispiel, was sich aus diesen Daten lesen lässt.

Intelligente (englisch: smarte) Geräte sind Geräte, die digital Daten empfangen und senden und dazu in ein Kommunikationsnetz (zur Fernübertragung) eingebunden sind. Dies ist heute in der Regel das Internet. Auch dass Mieter*innen aus der Ferne die Termeratur anpassen können, deutet darauf hin. In jedem Falle werden Daten erhoben und weiter gesenden. Alles was im Internet landet, kann gehackt und missbraucht werden. Diese Daten kommen aus privaten Wohnungen und werden von dort lebenden Menschen erzeugt. Diese Menschen müssen vor dem Gebrauch der Daten durch Dritte geschütz werden.

In unseren Augen werden die Mieterinnen und Mieter in ihrem Verhalten in ihren Wohnungen entmündigt.

In dem oben zitieren Antrag konnten wir kein Wort zum Datenschutz finden. Wo landen die entstandenen Daten? Welche Daten fallen überhaupt an? Wie wird Hackern der Weg versperrt? Was sagt der HmbBfDI dazu?

Antrag von Die Linke mit Fragen - nicht nur - zum Umgang mit Datenschutz

Heike Sudmann von Die Linke hat in einem gesonderten Antrag Fragen zum Datenschutz gestellt:

  • Geht es um digitale Thermostate oder um smarte Thermostate, deren Daten im Internet landen und gehackt werden können?
  • Sind mit "intelligenten Wärmemanagementsystemen" smarte Thermostate gemeint?
  • Wer hat Zugriff auf die erzeugten Daten?
  • Was sagt der Datenschutzbeauftragte der FHH dazu – wenn er denn überhaupt gefragt wurde?
  • Müssen Mieter:innen mit erhöhtem Wärmebedarf (z.B. aufgrund von Krankheiten) sich offenbaren und rechtfertigen?
  • Sollen smarte Thermostate verpflichtend für jeden Mieter:inhaushalt sein?
    Wenn ja, auf welcher Ermächtigungsgrundlage?
  • Was machen Mieter:innen, die kein smartphone haben?
  • Liegt die Energieeinsparung über dem Strom- und Ressourcenverbrauch der smarten Thermostate?
  • Ab wann kompensieren sich die Anschaffungs- und Betriebskosten für die smarten Thermostate? Welche Kosten werden auf die Mieter:innen umgelegt?
  • Sollen Mieter:innen, die sich nicht an das Fensterschließen oder die regulierten Temperaturen halten, gemaßregelt werden? Und wenn ja, wie?

Antrag Die Linke: "Intelligentes Wärmemanagement darf den Datenschutz für (SAGA-)Mieter:innen nicht aushebeln"

Während der Debatte wurde mit keinem Wort auf eine der Fragen eingegangen. Stattdessen wurde Frau Sudmann von Olav Duge, Grüne, vorgeworfen, sie würde der Saga unterstellen, sie wäre eine "Schnüffel­wohnungs­gesellschaft", die ihre Mieter und Mieterinnen aushören wolle. So kann man natürlich auch umgehen, auf Fragen zum Datenschutz antworten zu müssen.

Privatheit und Demokratie?

Wen geht es etwas an, wie warm jemand es gern hat oder ob wer das Fenster öffnet? Beides könnte Gründe haben, die niemanden etwas angehen. Beispiel: Müssten irgendwann Krankheiten offen gelegt werden, um das Verhalten in der eigenen Wohnung zu rechtfertigen?

Wer sein Fenster aus welchen Gründen auch immer länger öffnet als der Algorithmus vorgibt, könnte gemaßregelt werden. Könnte die Heizung deshalb herunter- oder abgedreht werden?

Jedes Datum das erzeugt und gespeichert wird, ist ein Datum, das irgendwann von irgendwem für andere Dinge genutzt werden kann, als ursprünglich gesagt oder geplant.

Wer solche Geräte in der Wohnung hat, muss befürchten, dass die Daten über das Fensteröffnen, Heizung an / aus / mittelwarm, also über das eigene, höchst privat Verhalten gespeichert werden. Dass das Verhalten (im trauten Heim!) also beobachtet und bewertet wird. Das passt nicht in eine Demokratie, wenn man das Grundsatzurteil / Volkszählungsurteil von 1983 - DAS Urteil das dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zugrunde liegt - erstnimmt:

"Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."

Quelle: Wikipedia - Grundsatzurteil

Andere Fragen zum Antrag, intelligente Wärmemenagementsysteme einzubauen

Der Aufwand, die Kosten für die smarten Geräte, wie wird das kompensiert? Wer bezahlt das?
Selten wird gegengerechnet, wieviel Strom und Ressourcen das alles verbraucht.

In dem Antrag der Grünen und sPD steht: "So können ohne hohe Investitions kosten 10 bis 15 Prozent der Heizkosten und damit auch des Heizenergiebedarfs eingespart werden." Herr Baris Önes von der sPD spricht sogar von 25 %. Auf welche Grundlagen wird sich dabei bezogen? Woher wissen die das?

Und was ist eigentlich mit Menschen, die kein Smartphone haben? Wie nehmen sie auf die Geräte Einfluss oder regeln die Temeratur aus der Ferne?

Es geht auch um kollektiven Datenschutz

"Prädikative Privatheit"

"Wir denken Datenschutz individuell: Jede Person verursacht Daten, die in Deutschland geschützt sein sollten. Aber dieser Ansatz greift zu kurz, sagt der Datenethiker Rainer Mühlhoff. Denn: Mithilfe künstlicher Intelligenz wird das Verhalten von Menschen vorhersagbarer und soziale Gruppen werden dadurch anfälliger für kollektive Diskriminierung. Rainer Mühlhoff zieht daraus den Schluss, dass wir Datenschutz kollektiv begreifen – und schützen sollten."

Quelle: Deutschlandfunk Nova, 08.09.22

Trainiert würden diese Vorhersagemodelle mit großen Datensätzen. Wobei eine Person selbst nicht beeinflussen könne, ob eine solche Vorhersage über sie selbst getroffen wird.

Nur mal so weitergesponnen ...

Wir stellen uns vor, dass "intelligent" ausgelesen wird, wo Abweichungen von einem vorgegebenem Wert auftreten. Bei wem das der Fall ist bekommt einen Nachricht und kann sich rechtfertigen (Widerspruch einlegen). Also das eigene ganz private Verhalten in der eigenen Wohnung vor einer amtlichen Stelle begründen. Wie gesagt, das ist eine Vorstellung. Wie abwegig ist sie?

Anpassung des persönlichen Duschverhaltens, ein Vorschlag

Wir schlagen vor, in den Badezimmern Kameras zu installieren, die helfen können das persönliche Dusch­verhalten resourcensparender zu gestalten. Wenn sich eingeseift wird, könnte der Wasserverbrauch automatisch gedrosselt werden.

Selbstverständlich handelt es sich dabei dann nicht um richtige Kamerabilder! Wärmebildkameras kämen zum Einsatz - so wie die kleinen schwarzen Kugelkameras an Ampeln und Straßenlaternen. Wie diese auch, würden die Kameras nicht speichern, sondern das Gespeicherte sofort wieder löschen.

ACHTUNG: Dieser Vorschlag ist Satire.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag der Grünen und sPD wurde zugestimmt. Somit wird "der Senat wird ersucht, die SAGA um Prüfung zu bitten, wo technisch möglich intelligente Wärme­management­systeme und digitale Thermostate in Gebäuden der SAGA zu installieren, um Mieter*innen beim Sparen von Heizenergie zu unterstützen."

Der Antrag der Linken wurde abgelehnt. Keine der Fragen wurde angesprochen oder gar diskutiert. Keiner der Anträge wurde in den Fachausschuss überwiesen.

 

Antrag Grüne & sPD: Intelligentes Wärmemanagement für Mieter*innen der SAGA PDF 07.09.22

Antrag Die Linke: ...darf den Datenschutz für (SAGA-)Mieter:innen nicht aushebeln PDF 19.09.22

Bürgerschaftssitzung in der Mediathek Top 44 21.09.22

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Warnung der Bundesnetzagentur: Rauchmelder hört mit

So schrieb die FAZ am 21. Dezember 2021

23. Dezember 2021

Es geht aber auch um andere, harmlos wirkende Spielzeuge, wie Duftspender, Taschentuchboxen und Saugroboter ...

 

Warnung der Bundesnetzagentur: Rauchmelder hört mit FAZ 21.12.21

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Fernauslesbare Heizkostenzähler werden Pflicht

Das gläserne Wohnen - Wer sammelt eigentlich die ganzen Daten?

12. Dezember 2021

Heizkostenverteiler ista

Heizkostenablesegerät von ista, 12.12.21

Am 5. November 2021 hat der Bundesrat zugestimmt: "Künftig sollen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein und bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden."

Quelle: zdf heute, 05.11.21

Der Verbraucherschutz weist darauf hin, dass dies zu Mehrkosten für Mieter führen kann, aber was das datenschutzrechtlich bedeutet, darüber wird - zumindest in den öffentlich rechtlichen Medien - geschwiegen.

Angepriesen wird die Transparenz und das nun jede und jeder sicherlich besser und effizienter heizen wird. Friert der Mensch dann erst ab 17° C?

Dass eine Heizung heizt wenn sie angestellt ist, und mehr heizt wenn sie höher gestellt ist dürfte eigentlich allgemein bekannt sein. Und dass so mehr Energie verbraucht wird ebenso. Oder muss ich dazu wirklich jeden Monat eine Abrechung mit mehr Informationen erhalten?

"Durch mehr Informationen sollen die Verbraucher und Verbraucherinnen besser erkennen können, ob und wo sie künftig sparen können."

Quelle: zdf heute, 05.11.21

Tagesabläufe für andere auslesbar?

anna elbe sieht die Gefahr, dass auch hier wieder Daten generiert werden, die dem Gebot der Datensparsamkeit entgegen stehen. Daten, die Begehrlichkeiten wecken, denn sie sind das neue Gold.

Wann wird was ausgelesen und gespeichert oder gefunkt? Weiß der Verbraucher das, wird er darüber informiert? Und kann von Verbrauchern überprüft werden, was tatsächlcih gesendet wird? Wird es jetzt jedes Mal, wenn am Thermostat gedreht wird, gespeichert?

Kann so ein Tagesablauf ausgelesen werden: Aha, um 10 Uhr wird das erste mal die Heizung höher gestellt: Spätaufsteher! Geht dieser Mensch nicht zur Arbeit? Und mitten in der Nacht wird auch die Heizleistung verändert - nanana, noch nicht im Bett?

Je mehr Geräte, desto mehr Daten und umso treffsicherer das Profil der Wohnenden

  • Funk-Rauchmelder (siehe anna elbe - Rauchmelderseite)
  • Smart Meter (intelligente Stromzähler, die alle Viertelstunde den Stomverbrauch speichern. Smart steht dabei dafür, dass sie internetfähig sind. Siehe Beiträge weiter unten und z.B. Piratenpartei)
  • Fernauslesbare Wasserzähler
  • Fernauslesbare Heizkostenzähler

Sie alle müssen von Mietern geduldet werden, wenn sie in Wohnungen verbaut werden. Wenn all diese Geräte in allen Wohnungen verbaut sind, kann beinahe alles was wir in unseren Wohnungen tun, vermessen und ausgewertet werden. Ob die Geräte nur das machen, was gesagt wird, wissen wir nicht und können wir nicht überprüften. Insbesondere die Funk-Rauchmelder ähneln optisch oft kleinen Ufos oder KamerasHier sei nochmal an das Grundsatzurteil zur informationellen Selbstbestimmung erinnert:
"Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist." (wikipedia)
.

Verstecken Sie mal ein Person wie Anne Frank in so einer Wohnung.
In China wird zumindest das Smart Meter von der Polizei genutzt: Wessen Stromverbrauch sich auffällig ändert, muss mit Besuch von der Polizei rechnen.

Quelle: u.a. Human Rights Watch, 1. Mai 2019

Ob sich jemand einen Fernseher kauft, in dessen Bedienungsanleitung steht, dass besser keine privaten Gespräche vor dem Gerät geführt werden sollten (z.B. Samsung), bleibt jedem selbst überlassen. Aber die Vermessung und Speicherung des Verbrauchs und den Uhrzeiten dazu, müssen wir uns gefallen lassen?

Offen ist die Frage, wer eigentlich alles diese Daten bekommt.

Wo werden sie gespeichert, wer hat Zugriff darauf und wer stellt die Software? Darauf haben wir bislang keine Antwort gefunden. Wir wissen nur so viel:

Viele Wohnungsunternehmen und Genossenschaften lagern inzwischen die Betriebskostenerstellung aus, geben sie an Firmen wie z.B. ista, Techem oder Brunata ab. Diesen Firmen gehören auch meist die fernauslesbaren Verbrauchzählgeräte in den betreffenen Wohnungen. Was machen diese Unternehmen mit all unseren Daten?

Dass uns diese Entwicklung Kummer bereitet, ist vielleicht falsch. Denn die Erfahrnung zeigt: unsere Bedenken werden oft als Verschwörungsgeschwurbel abgetan.

 

Heizkosten: Was bringt die neue Verordnung? zdf 05.11.21

Funk-Rauchmelder-Website - für informationelle Selbstbestimmung anna elbe

Smart Meter-Zwangseinbau Piratenpartei

China: Wie Massenüberwachung in Xinjiang funktioniert Human Rights Watch 01.05.19

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"Smart Meter-Zwangseinbau" - (nicht nur) die Piratenpartei über Smart Meter

Wer mehr über Smart Meter erfahren will, dem empfehlen wir diese Website anzusehen

23. April 2021

Die Piraten erklären hier wunderbar, was ein intelligenter Stromzähler eigentlich ist und welche Gefahren er birgt. Laut deren Website sind 70 % der Bevölkerung gegen den Zwangseinbau dieser Geräte, die den Stromverbrauch tagesgenau, "intelligente Messsysteme" sogar auf 15 Minuten genau erfassen und speichern.

Die Kosten für diese Geräte werden auf den Endverbraucher abgewälzt: "Für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen ergibt sich unabhängig vom Verbrauch eine gesetzlich festgelegte Preisobergrenze von jährlich 20 Euro brutto."

Siehe Stromnetz-Hamburg

Dass es jedoch zu durchaus höheren Kosten kommen kann, wenn es sich um keinen modernen, sondern um einen intelligenten Stomzähler handelt, ist dort in einem PDF verlinkt.

Der Messstell­betreiber in Hamburg, Stromnetz-Hamburg, wirbt sehr für die modernen bzw. intelligenten Stromzähler und stellt auschließlich deren Vorteile dar. Allein was dort über Datenschutz geschrieben steht, lässt manche Frage aufkommen:

"Oberste Priorität: Datenschutz und Datensicherheit
Wir von Stromnetz Hamburg halten uns strikt an die Vorgaben der Datenschutz­grund­verordnung, des Bundes­datenschutz­gesetze und des Messstellen­betriebs­gesetzes. Bei modernen Mess­einrichtungen handelt es sich um digitale, jedoch nicht fernauslesbare Stromzähler."

Bei oberster Prioriät, denkt man doch, Datenschutz und Datensicherheit wären wirklich wichtig, oder?
Wenn es so wäre, dann würden keine Geräte eingebaut werden, deren Aufgabe es ist, Daten zu sammeln und wenig geschützt zu speichern.

Die Piratenpartei schreibt dazu:

"Der Abruf historischer Stromverbrauchsdaten ist bei "modernen Messeinrichtungen" mit einer PIN geschützt. Diese ist jedoch dem Betreiber bekannt und nicht frei wählbar. Außerdem muss die PIN nach einmaliger Eingabe (Entsperrung) standardmäßig nicht erneut eingegeben werden; jeder mit Zugang kann durch kurzes Anleuchten der modernen Messeinrichtung mit einer Taschenlampe alle historischen Werte anzeigen lassen. "

anna elbe meint: Nur nicht existente Daten können nicht missbraucht werden!

Laut Sromnetz Hamburg, hat der Endverbraucher jederzeit die Möglichkeit, die Stromverbrauchshistorie zu löschen. Diese Möglichkeit sollte man so oft es geht nutzen. Die Löschung werde manuell am Zähler durchgeführt.

Worauf wir selbst hier noch nicht eingegangen sind, ist die Gefahr eines Blackouts. Das gesamte Stromnetz wird über diese Schnittstelle, Endverbraucher, für Hacker angreifbarer gemacht.
(Wer in romanform etwas dazu lesen möchte, empfehlen wir "Blackout" von Marc Elsberg.)

Die Piratenpartei hat einen Musterbrief entworfen, den jeder von uns an unseren Messstellenbetreiber schicken kann, um in Erfahrung zu bringen, ob man selbst von einem Einbau betroffen ist und ob es möglich ist, dem zu widersprechen.

Auf die Frage, bis wann mit einem Einbau zu rechnen sei, antwortet Stromnetz Hamburg: "Alle Einbauten müssen bis 2032 umgesetzt sein. Die genaue Staffelung der Einbauverpflichtungen, entsprechend der unterschiedlichen Einbaukategorien, sowie deren Dauer finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), § 31."

Es gibt in den Gesetzen und Aussagen der Messstellenbetreiber Unklarheiten bezüglich der intelligenten und der modernen Stromzähler. Die intelligenten werden als Smart-Meter bezeichnet.

Für uns ist auf der Website von Stomnetz Hamburg nicht wirklich ersichtlich, wann wer welchen Stormzähler bekommen wird. Es wird geschrieben, dass 92 % der Hamburger Haushalte "nur" mit moderne Messeinrichtung (mMe) ausgestattet werden, die nicht fernauslesbar sind. Dann wieder heißt es: "Die technische Verbindung einer oder mehrerer moderner Messeinrichtungen (mMe) mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGw) bildet ein iMsys."

Siehe auch bei der Bundesnetzagentur | als Bild

Wir schließen daraus, dass ersteinmal moderne Messgeräte eingebaut werden und diese dann später via Gateway verbunden werden. Sie sind dann also nicht nur fernauslesbar sondern internetfähig - via App z.B.

 

Smart Meter-Zwangseinbau Piratenpartei

Stromnetz Hamburg, Messstellenbetreiber für Hamburg Website

Entgelte für den Messstellenbetrieb, Stromnetz Hamburg PDF

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Schweizer Bundesgericht sieht durch Funk-Wasseruhren einen
"ungerechtfertigten Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung"

Auch hier gibt es eine Datenschutzgrundverordung. Soll sie uns nicht genau in diesem Sinne schützen?

26. Februar 2021

Zitat, unter 5.5.3. : "Es gilt also festzuhalten, dass die Speicherung der Stundenwerte betreffend Wasserverbrauch während 252 Tagen auf dem Wasserzähler sowie das Aussenden dieser Daten per Funk alle 30 Sekunden nicht erforderlich sind.

Daran ändert nichts, dass diese Daten gemäss den präzisen und überzeugenden vorinstanzlichen Ausführungen sehr gut geschützt sind und eine missbräuchliche Verwendung nahezu ausgeschlossen werden kann bzw. sehr unwahrscheinlich erscheint (Prinzip der Datensicherheit, [...]

Der Grundsatz der Erforderlichkeit bzw. Datenvermeidung und Datensparsamkeit bezweckt jedoch, dass nicht notwendige Daten gar nicht erst erhoben und bearbeitet werden. In diesem Sinne ist auch ihr Schutz besser gewährleistet: nicht existente Daten können nicht missbraucht werden." ... mehr

Hier hat u.E. eine Interessenabwägung stattgefunden. Mehrere Argumente wurden gehört und gegeneinander, wie hier gesagt wird, abgewogen. Oder miteinander abgeglichen, könnte man auch sagen.

Wenn eine solche Rechtsprechung in der Schweiz möglich ist, warum dann nicht in Deutschland oder EU-weit?

 

Schweiz, Bundesgericht, Urteil vom 05.01.2021 - 1C_273/2020 zum Urteil 05.01.21

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Gibt es Messstellenbetreiber die keine intelligenten Messgeräte einbauen?

Die Entscheidung, ob der Stromverbrauch des eigenen Haushalts demnächst smart ausgelesen wird, liegt bei den Messstellenbetreiben.

13. September 2019

beinahe unsichtbar

Merkt man gar nicht

Messstellenbetreiber sind ab spätestens 2021 befugt, smarte Stromzähler für jeden Haushalt einzubauen. Diese messen im Viertel-Stunden-Takt den Stromverbrauch und speichern die Daten.

Das birgt die Möglichkeit, Haushalte total auszuspähen: Wann wird welches Gerät an- oder ausgestellt, wie ändert sich der Verbrauch, ist Besuch da oder jemand auf Reisen?

In China werden diese Daten nach Medienberichten z.B. von ARD und NDR bereits zur Ãœberwachung eingesetzt. (Siehe)

Noch können Mieter selbstständig Messstellenbetreiber wählen und ggf. dahin wechseln, wo keine smarte Strommessung geplant ist.

Mehr dazu hier

Doch wie findet man einen Messstellenbetreiber, der keine solche smarte Datenspeicherung vornehmen will?

Aus der Antwort des Stromanbieters "LichtBlick":

"[...] Derzeit ist es so, dass bei Neubauten und Totalsanierungen seit 2010 laut Energiewirtschaftsgesetz sogenannte intelligente Stromzähler eingebaut werden müssen, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist. Da sich der Entwicklungsstand der sogenannte -intelligenten- Stromzähler noch am Anfang befindet, kann man heute noch nicht sagen, wie sich die Geräte in Hinsicht auf z. B. Strahlung und möglichen Datenmissbrauch entwickeln werden.

Wir, als umweltbewusster Stromanbieter, werden diese Entwicklung jedenfalls weiter beobachten. Auch vielen Dank für Ihren Interessanten Link zu den smarten Stromzählern.

Es ist vollkommen richtig, dass die Messstellenbetreiber für den Einbau und Wartung des Zählers zuständig sind.

In Ihrer Gegend ist Ihr Messstellenbetreiber die Stromnetz Hamburg GmbH. Ganz wichtig: Auch Ihr Netzbetreiber, also der Eigentümer der Zähler und der Stromnetze ist Stromnetz Hamburg. Aber diese Unternehmen agieren komplett getrennt voneinander und gehören nicht zusammen. Obwohl diese den selben Namen tragen.

Einen Messstellenbetreiber, der keine smarten Zähler einbaut, kenne ich leider nicht und nach Rücksprache mit der Fachabteilung ist uns auch keiner bekannt. Das tut mir Leid, dass ich Ihnen da nicht weiterhelfen kann.

Die Telefonnummer von Ihrem örtlichen Messstellenbetreiber lautet: 040 790 28 16 70. Bei spezifischen Fragen diesbezüglich können Sie auch da gerne anrufen."

Herzlichen Dank an LichtBlick für die Zustimmung, diesen Text hier zu veröffentlichen.

anna elbe meint: Schreiben Sie Ihren Messstellenbetreiber an und weisen Sie darauf hin, dass Sie einem Einbau von smarten Auslesegeräten widersprechen. Rufen Sie dort an (Hamburg: 040 - 790 28 16 70) oder schicken Sie eine Mail (Stromnetz Hamburg GmbH).

 

Stromnetz Hamburg GmbH über Intelligente Messsysteme zur Website

China: Ãœberwachung per Polizei-App ARD 02.05.19

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Smarte Stromzähler in China dienen der Überwachung

Verbrauchsdaten könnten – zum Beispiel ein ungewöhnlich hoher Stromverbrauch – zu einem Extremismusverdacht führen und die Polizei alarmieren. So "Humans Rights Watch" in einem Report.

2. Mai 2019

Aufkleber: Die Kraft der Bewusstlosigkeit

"Die Kraft des Widerspruchs"?

Heute war im Radio, NDRinfo, zu hören, dass in China der Stromverbrauch bereits in eine Überwachungs-App für die Polizei eingespeist werden.

Wer ungewöhnlich viel Strom verbraucht, könnte ins Fahnungskreuz geraten. Die Überwachungs-App würde dann eine Warnung an die Ermittler senden, damit diese dann eine Überprüfung vornehmen.

In Europa werden bis 2021 smarte Stromzähler für jeden Haushalt zur Pflicht, denn "Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist auch der Einbau von intelligenten Messsystemen zu dulden."So schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website. Siehe

anna elbe fragt sich: "Smarte Stromzähler, funkende Rauchmelder, unumgängliche ePatientenakte (trotz erwiesener Unsicherheit), Pflicht zum Fingerabdruck im Personalausweis, immer mehr – wie wir meinen verfassungsfeindliche – Befugnisse für die Polizei ... Was haben die Regierungen der EU eigentlich vor? "

 

Polizei-App überwacht Millionen Chinesen tagesschau.de 02.05.19

China: Ãœberwachung per Polizei-App ARD 02.05.19

Report "Humans Rights Watch" weiter unten HRW, 01.05.19

Smart Meter werden Pflicht in Europa weiter unten anna elbe, 04.04.19

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Smarte Stromzähler - sie werden zur Pflicht

Per Gesetz werden digitale oder smarte Stromzähler verordnet.

4. April 2019

Film Diskussion über Smart Meter

Film, media.ccc: Diskussion über Smart Meter
Im November 2018

Smarte Stromzähler (auch: "Smart Meter") senden unsere Daten an die Messstellenbetreiber, Stromversorger, Netzbetreiber. Sie liefern ein Bewegungsprofil, wann wir was in der Wohnung tun, sie können auch Daten empfangen. Siehe wikipedia

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schreibt selbst:

"Die Anwendungsfälle des Smart Metering können einen erhöhten Verkehr an Daten, die Aufschluss über das Verbrauchsverhalten von Privathaushalten geben können und somit datenschutzrechtlich sensibel sind, mit sich bringen. Auch ist jede digitale Kommunikationsinfrastruktur zwangsläufig den Gefahren von Hacking-Angriffen ausgesetzt." (siehe)

Bei wem werden die smarten Stromzähler eingebaut?

Der Einbau digitaler Zähler, die nicht nach draußen senden, das Profil im Haus sammeln, ist für Verbrauchsgrößen von "normalen" Wohnungen (bis 6000 kWh Verbrauch) vorgeschrieben. Sie können mittels eines Moduls zu smarten Zählern aufgerüstet werden.

Allerdings: "Der Begriff des 'optionalen Einbaus' stellt nur für den Messstellenbetreiber eine Wahl dar. Wenn sich der Messstellenbetreiber für den optionalen Einbau entscheidet, ist diese Entscheidung für Sie verpflichtend und Sie müssen den Einbau dulden." (siehe)

Die Entscheidung welche Variante eingebaut wird, liegt beim Messstellenbetreiber.

"... Dies bedeutet, dass der Messstellenbetreiber frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht. Als Verbraucher hingegen hat man keine Möglichkeit, einem geplanten Einbau zu widersprechen." (siehe)
'Ihr Messstellenbetreiber muss Sie drei Monate vor dem Einbau informieren und Sie auch auf die freie Wahl des Messstellenbetreibers hinweisen. (§ 37 MsbG)' (siehe)

Wir wollen selbst entscheiden, welche Geräte in unseren Wohnungen verbaut werden.

Als einzige Selbstbestimmung bleibt derweil der Wechsel des Messstellenbeteibers. "Als Mieter (und somit Anschlussnutzer) können Sie auf jeden Fall bis 2020 einen eigenen Messstellenbetreiber auswählen. (Ab dem Jahr 2021 gelten andere Regelungen)" schreibt die Bundesnetzagentur.

Ab 2021 kann - unter bestimmten Bedingungen - der Vermieter den Messstellenbetreiber auswählen.

Keine Selbstbestimmung dafür aber mehr Kosten

Nicht nur bei der Verbraucherzentrale steht geschrieben, dass durch den Einbau höhere Kosten entstehen. Auch die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Mieter die entstehenden Kosten zu tragen hätten. Als Preisobergrenze werden 20 € pro Jahr genannt.

Die Frage, wieviel dieses Vorgehen mit einem Leben in einem demokratischen Staat zu tun hat, muss jeder für sich beantworten.

 

Gesetzgebungsvorgang - Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, Unterlagen DPI

Fragen und Antworten zum Smart Meter (Bundesministerium Wirtschaft, Energie) BMWi

Fragen, Antworten, Vorschriften - Erläuterungen der Bundesnetzagentur zur Website

Gesetze zum Smart Meter (Bundesministerium Justiz / Verbraucherschutz) MsbG

Verbraucherzentrale zum Einbau der Smart Meter zur Website

Muster-Schreiben zum Wechsel des Messstellenbetreibers Bundesnetzagentur

 

Funk-Rauchmelder – Wehrhafte Mieter

Trotz eines BVerfG-'Urteils' (Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen) wehren sich weiterhin Mieter und Mietergemeinschaften, Funk-Rauchmelder in ihre privaten Räume einbauen zu lassen.

5. März 2019

Inwischen wird das BVerfG-Urteil bzw. die Begründung zur Ablehung der Verfassungsbeschwerde von manchen Stellen als "veraltet" angesehen.

Denn die Geräte wurden technisch weiter entwickelt und daher ist es fraglich, ob nicht doch neue Möglichkeiten des Datenmissbrauchs entstanden sind.

Hinzu kommt die seit Mai 2018 geltende DatenschutzGrundVerOrdnung (DSGVO), die – sehr grob ausgedrückt – auch Datenmissbrauch von privaten Firmen als Eingriff in die persönlichen Rechte ansieht. Seither ist es möglich, genaue Auskünfte von Firmen etc. zu fordern, welche Daten gesammelt wurden und gegebenfalls die Löschung zu verlangen. Die Firmen sind zur Auskunft - und Löschung - verpflichtet.

Da nicht sichergestellt ist, welche Daten übermittelt werden und dass diese nicht doch datenschutzrelevant sind, hat sich die Grundlage, auf der die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, geändert. (siehe)

Sowohl bei der Hansa-Baugenossenschaft als auch bei der altoba in Altona hat es inzwischen Widerstand gegen den Einbau der funkenden Rauchmelder gegeben. Mehr dazu ist auf dieser Website zu finden. Vernetzung ist ausdrücklich erwünscht!

 

Funk-Rauchmelder bei der Hansa Baugenossenschaft zur Website privat, 05.03.19

Keine eindeutige Rechtslage bei Rauchmelder Fernwartung zur Website 30.07.18 (?)

Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Begründung BVerfG, 08.12.15

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#nacktimnetz – Millionen Nutzer ausgespäht!

Ganz neue Erkenntnisse haben NDR und ARD (Panorama und Zapp) gewonnen: Nicht nur Addons spähen aus und sammeln Daten

10. November 2016

Überwachung Datenschutz

"Was wir im Internet tun, zeigt, wer wir sind: Einkaufen, Bank-Geschäfte, Reiseplanung oder Porno - alles geschieht online. Multinationale Firmen machen aus diesen Informationen ein Milliardengeschäft. Sie sind in der Lage, jeden Schritt mitzuzeichnen, den User im Internet unternehmen. Diese Informationen verkaufen sie dann in Paketen weiter - angeblich anonymisiert und ohne Schaden für den Nutzer.

Recherchen des NDR zeigen indes, wie einfach sich diese Daten konkreten Personen zuordnen lassen und wie umfangreich sie intime Details aus dem Leben der Nutzer preisgeben." (NDR, #nacktimnetz, 3. November 2016)

anna elbe ist doch ein bisschen erstaunt: Hat das denn vorher wirklich keiner gewusst?

Spätestens seit Edward Snowden uns Einblicke in das Ausmaß der weltweiten Überwachungs- und Spionagepraktiken von Geheimdiensten gewährte, wissen wir alle, welch einen Wert private Daten haben.

Auch gibt es bereits diverse Bücher und Artikel – und immer wieder Warnungen z.B. vor facebook oder Hinweise, dass der eigene Computer geschützt werden sollte. Siehe

Es sollte doch inzwischen allen klar sein, dass mit dem "gläserner Bürger", der nach Wunsch unseres Innenministers Thomas de Maizière demnächst überall (möglichst mit Gesichtserkennung) videogefilmt werden soll, keine Demokratie mehr möglich ist. Selbst in den Tagethemen wurde schon – in einem anderen Zusammenhang – davor gewarnt. Siehe

Nein, diese Erkenntnisse sind nicht ganz neu - dennoch ist es sehr gut, dass sie mal wieder in die Öffentlichkeit gelangen und – hoffentlich! – viele Menschen zur Vorsicht anregen.

 

Nackt im Netz: Millionen Nutzer ausgespäht zum Artikel NDR, 03.11.16

Als Film 'Panorama' zum Film ARD, 03.11.16

De Maizière will Videoüberwachung ausbauen Zeit online 26.10.16

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TRAUTES HEIM - Smarte Geräte daheim - EINE ÜBERSICHT

Unverletzlichkeit der Wohnung? Pustekuchen! Ausspähung in den eigenen vier Wänden - Rauchmelder, Stromableser, Fernseher ...

Nicht nur im Grundgesetz, auch in den Abkommen zu den Menschenrechten und in den EU-Grundrechten ist die Achtung der Wohnung bzw. der Schutz vor Eingriffen in die Wohnung garantiert. Dennoch werden wir bald keine Wahl mehr haben: in unsere Wohnungen ziehen zwangsweise "intelligente" Geräte ein. Rauchmelder, Heizungs- und Stromableser machen Überwachung in der Wohnung möglich.

Nach und nach werden uns diese Geräte mit digitaler Überwachungsmöglichkeit per Gesetz verordnet. Ob eines dieser Wunderwerke per Funk Daten überträgt oder selbige speichert, kann der Bewohner nicht überprüfen. Gegen das Anbringen der smarten Geräte im privaten Lebensraum kann man sich kaum wehren.

Das Schlimme ist, dass es auch kaum jemanden interessiert.

anna elbe hat hier zu diesem Thema Ausschnitte aus Medien zusammengestellt.

Funk-Rauchmelder - staatlich verordnet?

Nest-Übernahme: Google will in Ihr Schlafzimmer

"Warum kauft Google für 3,2 Milliarden Dollar eine Firma, die Thermostate und Rauchmelder herstellt? [...] Es geht um Daten aus Millionen Haushalten.

Rauchmelder sieht alles

Bei Google sieht man zweifellos nicht zuletzt die Big-Data-Möglichkeiten von Nest. Informationen über die Lebensgewohnheiten von Millionen Menschen, gepaart mit all dem, was der Konzern dank seiner Suchmaschine, dank Cookies, GMail und Android schon jetzt über Abermillionen von Menschen weiß - das ist ein wertvoller Schatz. Ein Android-Nutzer, der sich auch noch Nest-Thermostate ins Haus holt, wird Google mehr Informationen über sich und sein Privatleben geben, als jemals ein Konzern über einzelne Personen besessen hat. Damit erreichen potentielle Sicherheitsprobleme, wie man sie von Android kennt, eine völlig neue Dimension."

Spiegel online, 14.01.2014, von Christian Stöcker

Funk-Rauchmelder: Der Feind an meiner Decke

In vielen Bundesländern werden Rauchmelder in Wohnungen Pflicht. Geräte, die nach draußen funken, sorgen für Misstrauen: Welche Daten sammeln sie, entstehen Bewegungsprofile? Der Streit beschäftigt nun das Verfassungsgericht.

"Bei der Datenschutzbeauftragten in NRW etwa haben sich zuletzt mehrere Bürger mit der Sorge gemeldet, dass ein smarter Rauchmelder über die Funktionsprüfung hinaus Daten über die Wohnung sammelt. Und generell beschweren sich Bürger, weil sie fürchten, dass etwa smarte Stromzähler Nutzerprofile erstellen, also etwa darüber, wann jemand zu Hause ist. Und tatsächlich ist es so, dass viele Smart-Home-Geräte Unmengen von Daten mit fernen Servern austauschen, sogar wenn gar niemand zu Hause ist. Diese tun das allerdings in der Regel über das Internet, nicht über Funk."

Spiegel online, 30.11.2015, von Fabian Reinbold

Mieter verliert Klage gegen "Zwangseinbau" des Funk-Rauchmelders

"Mieter H. wandte sich an seine Genossenschaft, wurde aber von ihr verklagt, weil er sich weigerte, den Funk-Rauchmelder einzubauen. Er wolle lieber ein herkömmliches Gerät einbauen und sei bereit, es zu warten und ablesen zu lassen.

Sein Anwalt argumentierte, der Einbau des Funk-Rauchmelders verstoße unter anderem gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch anderswo wird wegen der fernbedienten Rauchmelder zwischen Vermietern und Mietern prozessiert.

In H.s Fall verlor der Mieter vor Amtsgericht und Landgericht. (Für die Verfassungsbeschwerde hat er jetzt ein Crowdfunding aufgesetzt.) H. müsse die Umbauten dulden, so die Urteile, auch weil er nicht habe nachweisen können, wie der Rauchmelder missbraucht werden könne."

Spiegel online, 30.11.2015, von Fabian Reinbold

Ei Electronics Rauchwarnmelder warnt vor Fernabfragen

"Gänzlich ungeklärt ist die Frage des Datenschutzes, denn die allermeisten Rauchmelder sind in der verfassungsrechtlich besonders geschützten Wohnung installiert. Jedes technische Verfahren zur 'Fernwartung' sammelt Daten über das Verhalten der Bewohner und ermöglicht so theoretisch das Anlegen von Nutzerprofilen.

Werden persönliche Daten fernausgelesen und gespeichert, liegen Informationen aus dem privaten Wohnumfeld auf fremden Servern, wo sie der Kontrolle der Bewohner entzogen sind."

Quelle: Ei Electronics Rauchwarnmelder 2016 | Warnt heute nicht mehr: Ei Electronics Rauchwarnmelder 2018

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Smart meter - smarte Stromzähler gesetzlich verordnet

Intelligente Stromzähler: Kritik an 'Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür'

"Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hält an seinen umstrittenen Plänen fest, möglichst flächendeckend intelligente Stromzähler unters Volk zu bringen.

Neu gegenüber den Eckpunkten ist, dass Netzbetreiber auch Haushalte, die weniger als 6000 kWh jährlich benötigen, im Einklang mit den preislichen Vorgaben mit intelligenten Zählen ausstatten dürfen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) warnt daher vor einer 'Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür'. Verbraucher könnten so auch der damit verknüpften Preisgabe 'massenhaft sensibler Daten' nicht widersprechen. Brisant sei zudem, dass Vermieter unabhängig von der jeweiligen Verbrauchsgröße beschließen könnten, das gesamte Haus auf neue Zähler umzustellen."

heise online, 22.09.2015, von Stefan Krempl

Bundesregierung will intelligente Stromzähler in die Haushalte bringen

"Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur 'Digitalisierung der Energiewende' auf den Weg gebracht, wonach Netzbetreiber auch Heime mit geringem Stromverbrauch mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) aufrüsten dürften.
[...]

Protest gegen 'Zwangsdigitalisierung'
Gabriel bezeichnete den Gesetzentwurf, der nun in den Bundesrat und den Bundestag geht, als 'größte Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung der Energiemärkte in den 90ern'. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beklagte dagegen, dass die Zwangsmodernisierung der Haushalte mit 'Smart Meter' zu weit gehe. Es dürfe nicht sein, 'dass Verbraucher Kosten tragen, aber keinen Nutzen haben werden'. Der Einbau müsse 'auf Freiwilligkeit basieren'."

heise online, 04.11.2015, von Stefan Kremp

Digitale Stromzähler: Nutzen fraglich

"Die deutschen Verbraucher zweifeln am Nutzen digitaler Stromzähler. Die sollen nach dem Willen der Regierung in den kommenden Jahren schritt­weise eingeführt werden. In einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) lehnten 70 Prozent den Einbau ab, wenn sie dafür bis zu 100 Euro zahlen müssen. Die Hälfte der Befragten sorgt sich um den Datenschutz, 38 Prozent befürchten Zusatzkosten durch den Umbau. Die sogenannten Smart Meter sollen Stromfresser im Haushalt aufspüren und so beim Sparen helfen. Zudem sollen sie Daten weiterleiten, um das Netz an den Strombedarf anpassen zu können und variable Stromtarife zu ermöglichen. Die Idee: Verbraucher sollen Strom vor allem dann nutzen, wenn der Preis wegen großer anfallender Mengen Solar- oder Windkraft niedrig ist, und den Verbrauch in der übrigen Zeit einschränken. Laut vzbv würden sich die Smart Meter für die meisten Haushalte nicht lohnen. Sie würden mehr zahlen als vorher."

Stiftung Warentest: test.de, 22.12.2015

Wer sich für ein mögliches Szenario interessiert, empfehlen wir den Roman / Thriller von Marc Elsberg 'Blackout'. Mehr über das Buch: Hier

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Smarter Heizungsthermostat

Umbemerkt bereits eingezogen?

Heizung hört mit

Wer ist wann zu Hause? Wann geht die Freundin ins Bett, wann zur Toilette? Das Smart Home von Marco Maas meldet kleinste Details seines Privatlebens an die Gerätehersteller. Sehen Sie hier die genaue Auswertung der Datenflut.

Die Datenflut finden sie hier: Spiegel online, 26.11.2015, von Judith Horchert und Christian Stöcker

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Digitales Radio

Streaming-Radio | Stromableser | Rauchmelder | Fernsehen | Sensorenresidenz

Dieses ist noch nicht per Gesetz Pflicht. Wir müssen jedoch schon seit einiger Zeit digital Fernsehen - ob wir wollen oder nicht ...

"Wenn ich über ein Transistorgerät Radio gehört habe, blieb ich tatsächlich anonym. Ich wurde nicht als Hörer identifiziert. Aber in dem Moment, wo ich Streaming-Dienste als Radio über Internet empfange, bin ich als Empfänger, bin ich mit der Adresse meines Endgeräts sofort nicht nur identifizierbar, sondern ich werde identifiziert. Dass Geheimdienste das ständig tun, ist ein offenes Geheimnis."

Wolfgang Ernst, Medientheoretiker an der Humboldt-Universität Berlin.

Deutschlandfunk, Markt und Medien: Bedeutung der Mittelwelle - Erfindung mit Reichweite
Von Maximilian Schönherr, 19.12.2015

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Digitales Fernsehen

Fernsehen | Streaming-Radio | Stromableser | Rauchmelder | Sensorenresidenz

Fernseher ohne Internetanschluss - gibt es das überhaupt noch?

"Fernsehen ist mittlerweile eine hochtechnische Angelegenheit, es geht vor allem kaum noch ohne Internet. Und das hat seine Tücken. Findet zumindest die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und klagt gegen den Elektronikkonzern Samsung. Ihr Vorwurf: Sammelleidenschaft.

Selbst normale Gespräche können übertragen werden
Und auch moderne Fernseher senden nicht mehr nur in Richtung des Zuschauers. Mit Smart-TV-Geräten kann man nicht nur fernsehen, sondern auch im Internet surfen oder per Knopfdruck Filme aus Onlinevideotheken abrufen. Bei Nutzung dieser Geräte werden an den Hersteller des Geräts oder an den jeweiligen Inhalteanbieter Informationen übertragen. Etwa die Informationen, in welcher Stadt sich das Fernsehgerät befindet. Oder es werden Sehgewohnheiten der Zuschauer übermittelt.

Bei Geräten mit eingebauter Kamera und integrierter Gesichtserkennung kann auch noch zwischen den einzelnen Haushaltsmitgliedern unterschieden werden. Wegen möglicher Spracherkennungsfunktionen kann es auch vorkommen, dass Gesprächsinhalte von Personen, die sich vor dem TV-Gerät versammelt haben, aufgezeichnet und übertragen werden."

"Your TV is watching you" -Verbraucherzentrale verklagt Samsung zum Film ZDF, heute, 19.05.16

Samsung warnt: Bitte achten Sie darauf, nichts Privates ... zum Artikel netzpolitik.org, 07.02.15

Studie: Anonyme Nutzung von Smart-TVs kaum möglich zum Artikel netzpolitik.org, 03.03.15

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Sensorenresidenz - Smart Home

Die Sensorenresidenz: Diese Wohnung verrät ihre Bewohner

Wer ist wann zu Hause? Wann geht die Freundin ins Bett, wann zur Toilette? Das Smart Home von Marco Maas meldet kleinste Details seines Privatlebens an die Gerätehersteller. Sehen Sie hier die genaue Auswertung der Datenflut.

Die Datenflut finden sie hier: Spiegel online, 26.11.2015, von Judith Horchert und Christian Stöcker

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